Parlamentskorrespondenz Nr. 318 vom 02.04.2015

Hypo-Untersuchungsausschuss - Organisatorische Information für Medien

Freie Berichterstattung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Wien (PK) - Der freien Berichterstattung der Medien und der guten Zusammenarbeit zwischen Parlament und Medien wird besondere Bedeutung beigemessen. Zugleich soll in transparenter Weise die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten - insbesondere der Auskunftspersonen - gesichert sein.

Medienöffentlichkeit

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen finden grundsätzlich medienöffentlich statt. Nur aufgrund von besonderen, im Gesetz geregelten Gründen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Ausnahmen von der Medienöffentlichkeit können zum Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson, von Interessen Dritter sowie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich sein. Dass so eine Ausnahme vorliegt, kann die Auskunftsperson, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses beantragen. In jedem Fall ist diese Entscheidung nach Beratung mit dem Verfahrensrichter zu treffen.

Medienraum

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der MedienmitarbeiterInnen steht zusätzlich ein eigener Medienraum in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsausschuss-Lokal zur Verfügung (Lokal II). Um auch dort die Ausschusssitzung verfolgen zu können, werden alle medienöffentlichen Sitzungsteile live in den Medienraum übertragen. Zutritt in diesen Medienraum haben grundsätzlich nur MedienmitarbeiterInnen sowie Abgeordnete, MitarbeiterInnen der parlamentarischen Klubs und Bedienstete der Parlamentsdirektion. Aufnahmen oder die Weiterleitung der Live-Übertragung sind untersagt.

Zugang/Aufenthalt der Auskunftspersonen

Die Möglichkeit eines ungehinderten Wegs für alle Auskunftspersonen zum und vom Ausschusslokal muss gewahrt bleiben. Besonders ist auch auf eine ungestörte Vorbereitung vor Befragungsbeginn Bedacht zu nehmen. Im Lokal V wird dazu eine Wartezone für Auskunftspersonen eingerichtet.

Für den Zu- sowie den Abgang der Auskunftspersonen wird es keine fixe Wegführung geben. Es steht den Auskunftspersonen frei, einen Weg ihrer Wahl zu nehmen.

Die Sicherstellung dieser Rahmenbedingungen für die Auskunftspersonen im Sinne der Verfahrensordnung obliegt der Parlamentsdirektion.

Ton- und Bildaufnahmen

Ton- und Bildaufnahmen im Untersuchungsausschuss sind ausschließlich für Zwecke der Protokollierung und der Übertragung innerhalb der Parlamentsgebäude (welche durch die Parlamentsdirektion erfolgen wird) gestattet. Während aller Sitzungen, auch der medienöffentlichen, des Untersuchungsausschusses sind andere Bild- und Tonaufnahmen unzulässig.

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung wird die/der Vorsitzende - wie auch bei vorherigen U-Ausschüssen - in der Regel bei Auskunftspersonen, die Personen des öffentlichen Lebens sind oder mit ausdrücklicher Zustimmung einer Auskunftsperson, einen sogenannten "Kameraschwenk" außerhalb laufender Sitzung genehmigen. Dieser findet somit vor, nach oder in einer Unterbrechung einer Sitzung, insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson statt.

Ablauf Kameraschwenk

Nachdem sich die Auskunftsperson im Lokal VI eingefunden hat, werden MitarbeiterInnen der Bildmedien informiert und aus dem Medienraum ins Ausschusslokal geleitet. Im Ausschusslokal soll ein maßvoller Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden. Nach einem angemessenen Zeitraum werden die MedienmitarbeiterInnen ersucht, Bild- und Tonaufnahmegeräte wieder in den Medienraum zu verbringen.

Interviewbereich

Im Medienraum wird ein Interviewbereich für Abgeordnete eingerichtet.

Interview Auskunftspersonen

Es steht Auskunftspersonen frei, im Gangbereich an der Kordel zwischen dem Ausschusslokal und dem Medienraum Interviews zu geben.

Auf die allgemeine Bildaufnahme-Tabuzone Cafeteria wird hingewiesen.

Persönlichkeitsrechte – Medienrecht

Mit der Untersuchungsausschuss-Reform wurde auch das Mediengesetz ergänzt. Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen.

Ausgenommen von diesem Schutz sind Personen, bei denen ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit am Bekanntwerden ihrer Identität besteht. Dieses überwiegende Interesse kann sich insbesondere aus der Stellung der betroffenen Person in der Öffentlichkeit oder aus einem sonstigen Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben ergeben.

Es ist somit eine Interessenabwägung erforderlich. In der Praxis werden von diesen Ausnahmen vor allem in der Öffentlichkeit stehende Personen mit hohem Bekanntheitsgrad betroffen sein, wie insbesondere PolitikerInnen, führende Wirtschaftstreibende, SpitzenbeamtInnen, prominente KünstlerInnen und SportlerInnen. Bei solchen in der Öffentlichkeit stehenden Personen ist die Einholung einer Zustimmung zur Bildaufnahme im Zuge eines Kameraschwenks grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Person fällt jedoch nicht schon deshalb unter die Ausnahmebestimmung, weil sie als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss angehört wird. Um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten, wird im Vorfeld auch der/die VerfahrensrichterIn zur Beurteilung dieser Frage beigezogen.

Ausdrücklich hingewiesen wird auf medienrechtliche Verpflichtungen, die gerade im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind. Die Parlamentsdirektion ermöglicht durch ihre organisatorischen Maßnahmen im Rahmen dieser Regelungen größtmögliche Bewegungsfreiheit im Sinne einer freien Berichterstattung. Hinzuweisen ist dabei jedoch ausdrücklich darauf, dass die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen jeder/m MedienmitarbeiterIn in Eigenverantwortung obliegt.

Technisches Service

Im Ausschusslokal (Lokal VI) stehen 30 Sitzplätze mit Schreibfläche für MedienmitarbeiterInnen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit einer ausreichenden Anzahl Steckdosen und LAN-Verbindungen ausgestattet. Außerdem gibt es in großen Bereichen des Parlamentsgebäudes freies WLAN/WiFi "HohesHaus"; die Nutzung erfordert keine Registrierung, sondern nur eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.

Im Medienraum (Lokal II) sind 18 Arbeitsplätze mit einer entsprechenden Anzahl an Steckdosen und LAN-Verbindungen vorhanden.

Ansprechpersonen

Medienservice der Parlamentsdirektion:

Elfriede Eschlböck, +43 676 8900 2421

Stefan Franzel, +43 676 8900 2939

Leiterin der Abteilung Pressedienst:

Mag. Heidi Liedler-Frank, +43 676 8900 2260

Leiter des Dienstes Information und Öffentlichkeit:

Mag. Rudolf Gollia, +43 676 8900 2223

(Schluss) red