Parlamentskorrespondenz Nr. 335 vom 09.04.2015

Ostermayer: "Haus der Geschichte" soll 2018 realisiert werden

Bundesrat debattiert über Bundestheater, Vergabegesetz und soziale Lage der KünstlerInnen

Wien (PK) – Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, Josef Ostermayer, stand heute der Länderkammer Rede und Antwort. In der Fragestunde, die zu Beginn der Bundesratssitzung angesetzt war, ging es u.a. um die finanzielle Ausstattung des Kunst- und Kulturbudgets, die bessere soziale Absicherung der KünstlerInnen, die Neustrukturierung der Bundestheater-Holding, die Vorbereitungen für das "Haus der Geschichte" sowie um die geplante Novelle zum Bundesvergabegesetz, die noch diese Woche in die Begutachtung gehen soll.

Ostermayer setzt sich für Erhöhung des Kunst- und Kulturbudgets ein

Bundesrat Marco Schreuder (G/W) gegenüber stellte der Minister fest, dass er natürlich um eine Erhöhung des Kunst- und Kulturbudgets kämpfen werde; die genauen Zahlen werden allerdings erst im Herbst präsentiert werden können. Was die Bundesländer anbelangt, so wurden früher nur die ganz großen Veranstaltungen wie etwa die Salzburger Festspiele vom Bund unterstützt. Seit dem Beschluss des Kunstförderungsgesetzes fließen zusätzliche Mittel - 90 Mio. € pro Jahr - in die Länder, wobei der Fokus auf zeitgenössischen Projekten liegt. Da aufgrund der angespannten budgetären Lage keine großen Luftsprünge möglich sind, wolle man vermehrt noch mögliche Synergieeffekte nutzen, erklärte Ostermayer. Ansetzen werde man auch im Bereich der privaten Sponsoren, erklärte der Minister, es soll daher zu einer entsprechenden Änderung des Stiftungsrechts kommen.

Bezüglich diverser Fragen zu den Auswirkungen des finanziellen Debakels des Burgtheaters erinnerte Ostermayer an die bereits gesetzten Schritte und wies darauf hin, dass die von ihm beauftragte Prüfung durch den Rechnungshof noch nicht abgeschlossen ist. Auf Basis der ICG-Studie (Integrated Consulting Group) habe sein Haus einen Entwurf für ein neues Bundestheaterorganisationsgesetz erarbeitet, bei dem u.a. die Stärkung der Kontrollfunktion der Holding im Vordergrund steht. Im Burgtheater konkret wurden bereits über 100 Einzelmaßnahmen gesetzt, um die Kosten zu reduzieren und um dennoch 14 Neuproduktionen auf drei Standorten realisieren zu können. Generell denke er jedoch, dass aufgrund der steigenden Personal- und Sachkosten, die allein schon durch die Inflation begründet sind, die Basisabgeltung erhöht werden müsse, wenn die bisherige Qualität aufrechterhalten werden soll.

Der Bundesrätin Inge Posch-Gruska (S/B), die sich nach dem aktuellen Stand der Planungen bezüglich des "Hauses der Geschichte" erkundigte, teilte der Ressortchef mit, dass der Historiker Oliver Rathkolb, der mit der Leitung des wissenschaftlichen Beirats betraut wurde, noch vor dem Sommer ein Umsetzungskonzept vorlegen wird. Es handle sich dabei aber um eine sehr komplexe Materie, da mehrere Ministerien und viele Institutionen - das Kunsthistorische Museum, die Nationalbibliothek, das Staatsarchiv, die BIG, die Burghauptmannschaft etc. – betroffen sind. Er persönlich würde sich wünschen, dass das Museum spätestens 2018 realisiert wird, also 100 Jahre nach der Gründung der Ersten Republik.

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen

Bundesminister Josef Ostermayer erläuterte sodann die Eckpunkte der Novelle zum Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz, die seiner Meinung nach eine klare Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler bringen wird. Es sei gelungen, den Bezug aus dem diesem Fonds massiv zu erleichtern und damit den Kreis der BezieherInnen auszuweiten. Die Eintritts- und Austrittsschwellen in Form von Unter- und Obergrenzen werden ausgeweitet, die Begriffsdefinition der Künstlerin bzw. des Künstlers wird modernisiert, künstlerische Nebentätigkeiten wie Vermittlung und Lehre werden einbezogen und der Durchrechnungszeitraum der Einkünfte wird auf drei Jahre erhöht, hob Ostermayer gegenüber Bundesrätin Ilse Fetik (S/W) hervor. Außerdem werde noch ein spezieller Sozialfonds für Härtefälle eingerichtet, der mit 500.000 € dotiert sein soll.

Novelle zum Bundesvergabegesetz geht noch diese Woche in Begutachtung

Ein weiteres wichtiges Projekt seines Ressorts sei die Neufassung des Bundesvergabegesetzes, teilte Ostermayer dem Bundesrat Reinhard Todt (S/W) mit, wobei es vor allem zu einer Stärkung des Bestbieterprinzips und zu mehr Transparenz bei den Subunternehmen kommen soll. Außerdem werden die Auftraggeber in Hinkunft verpflichtet, Abfragen beim Zentrum für Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung durchzuführen. Sollten Verstöße gegen das Gesetz festgestellt werden, dann könne es zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren kommen. Man erwarte sich jedenfalls, dass damit der österreichische Arbeitsmarkt im Bereich der Bauwirtschaft und vor allem die kleinen und mittleren Betriebe effizient unterstützt werden. Die entsprechende Novelle wird noch diese Woche in die Begutachtung gehen, kündigte er an.

Neugestaltung der wechselseitigen Zustimmungsrechte noch in der Pipeline

Ostermayer räumte gegenüber dem ÖVP-Bundesrat Gottfried Kneifel ein, dass das Arbeitsprogramm der Bundesregierung auch Pläne bezüglich Föderalismus und Neugestaltung der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern enthalte. In diesem Zusammenhang gab er zu bedenken, dass einige Punkte schon in der letzten Legislaturperiode erledigt wurden. Es wurde zwar schon ein neuer Entwurf ausgearbeitet, der allerdings noch mit dem Koalitionspartner akkordiert werden müsse. Da Kompetenzverschiebungen und Entflechtungen aber auch immer mit finanziellen Aspekten zu tun haben, werde sich wohl einiges im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen klären lassen.

Schließlich ging Ostermayer noch auf eine Frage des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein (F/W) bezüglich der ORF-Gehälter ein. In den regelmäßigen Einkommensberichten des Rechnungshofs werden die Gehälter der leitenden Organe sowie die Durchschnittsgehälter der MitarbeiterInnen genau angeführt, erinnerte er. Was die Frage

der Nebenbeschäftigungen betrifft, so habe der ORF als öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt natürlich genau darauf zu achten, dass es hier keine parteipolitischen Berührungspunkte gibt. Dazu gibt es seines Wissens nach auch genaue interne Bestimmungen. Außerdem können sich all jene, die glauben, dass sich der ORF nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, an die KommAustria wenden. (Fortsetzung Bundesrat) sue


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