Parlamentskorrespondenz Nr. 438 vom 29.04.2015

Neu im Budgetausschuss

Das neue Stabilitätsprogramm liegt vor

Wien (PK) – Der Bericht des Finanzressorts zur Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2014 bis 2019 (III-168 d.B.) gibt einen Rückblick zur aktuellen Entwicklung von Wirtschaft und Staatshaushalt, beleuchtet die Entwicklungen am Finanzsektor, gibt kurz-, mittel- und langfristige Prognosen bis 2060 und fasst die wirtschafts- und budgetpolitischen Strategien der Bundesregierung für die Zeit bis 2019 zusammen. Breiten Raum nehmen dabei die geplante Steuerreform und die Verwaltungsreform ein. Oberstes Ziel der Regierung ist ein strukturelles Nulldefizit bei Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Rückblick auf 2014

2014 blieb das reale BIP-Wachstum mit 0,3% weit hinter den Prognosen. Die Exporte stagnierten, gingen auf dem Binnenmarkt sogar real zurück, während die Nachfrage nach Waren aus Amerika und Asien zunahm. Der Tourismus beschleunigt sich nach schwachem Beginn in der zweiten Jahreshälfte und erreichte zum Jahresende eine geringfügige Steigerung bei den Nächtigungen von AusländerInnen. Schwaches reales Konsumwachstum spiegelte 2014 die verhaltene Entwicklung der Reallöhne und das Sparverhalten privater Haushalte. Nur die Ausgaben für dauerhafte Konsumgüter gingen wieder nach oben. Wachstumsbeiträge kamen von Direktkrediten an Nichtbanken und vom öffentlichen Konsum. Bau- und Ausrüstungsinvestitionen blieben mit 0,5% niedrig. Die Zahl der Erwerbstätigen wuchs 2014 wegen zunehmender Arbeit Älterer und der Zuwanderung um 30.000, während die Zahl der Erwerbspersonen um 62.000 zunahm. Die Inflation ging 2014 durch den Ölpreisschock kräftig zurück, blieb in Österreich gegenüber der Eurozone aber relativ hoch, vor allem bei Dienstleistungen, Nahrungsmitteln und Wohnen.

Entwicklungen am Finanzsektor

Budgetäre und konjunkturelle Entwicklungen sowie die Geldpolitik von EZB und FED senkten die langfristigen Zinsen in den letzten 12 Monaten. 10-jährige Renditen österreichischer Staatsanleihen sanken von 1,75% im Frühjahr 2014 bis März 2015 auf 0,30%. Der Spread 10-jähriger österreichischen Renditen zur 10-jährigen deutschen Rendite lag im Frühjahr 2014 bei 30 Basispunkten, ging bis Anfang 2015 auf 10 Basispunkte zurück und stieg bis Ende März 2015 leicht an.

Die Ratingagentur Fitch hat im Februar 2015 das österreichische Langfrist-Rating von "AAA" auf "AA+" gesenkt und dabei auf den Anstieg der österreichischen Schuldenquote verwiesen. Die Ratingagentur Moody´s beurteilt Österreich langfristig mit der Bestnote "Aaa" und auch Standard & Poor´s hat das österreichische

Langfristrating mit "AA+" im März 2015 bestätigt.

Der ATX zeigte im Vorjahr eine enge Korrelation zur Entwicklung des Euro-Stoxx-50-Index und zeigte seit Ende 2014 aufgrund besserer Konjunkturaussichten eine deutliche Aufwärtsbewegung.

Banken

Die unkonsolidierte Bilanzsumme österreichischer Banken sank bis Ende 2014 um 3,3% auf 896 Mrd. €. Dies wegen widriger Marktbedingungen in Zentral- und Osteuropa (CESEE) und wegen Bemühungen der Banken, ihre Kapitalquoten zu verbessern. Die Ausleihungen an Private und Unternehmen wuchsen 2014 um 1,3% bzw. 1,1% und damit deutlich besser als im Euroraum. Die durchschnittlichen Zinssätze sanken bei Unternehmens-  und Haushaltskrediten parallel zu den Referenzzinsen. Diese Entwicklung setzte sich Anfang 2015 fort. Fremdwährungskredite gingen 2014 weiter zurück, die Aufwertung des Schweizer Franken erhöhte im Jänner 2015 allerdings den Euro-Betrag. Die Kreditqualität in Österreich blieb 2014 auf gutem Niveau und stabilisierte sich in CESEE auf niedrigerem Niveau. Das Kreditexposure in Zentral- und Osteuropa ist regional stark diversifiziert, wobei der Rückzug aus weniger attraktiven Ländern 2014 weiterging. Die Profite heimischer Banken standen auch 2014 unter Druck. Kreditrisikovorsorgen führten zu einem Rückgang der Gewinne in CESEE um 66% auf 747 Mio. €. Die Gewinne konzentrierten sich auf Tschechien, Russland und die Slowakei. Die Cost-Income-Ratio lag zuletzt bei 69% (2013: 67,7%). Negative Einmaleffekte führten bei einigen Großbanken zu einem unkonsolidierten Jahresverlust von 6,7 Mrd. €. Die Eigenmittelausstattung der Banken hat sich verbessert, ist im internationalen Vergleich mit einer Kernkapitalquote von 11,8% aber unverändert unterdurchschnittlich. In Vorbereitung auf die Bankenunion nahmen sechs österreichische Banken am Comprehensive Assessment der EZB teil. Fünf Institute haben die Prüfung gut bestanden und weisen ausreichende Eigenmittelpuffer aus.

Wiener Börse

Die Handelsumsätze der Wiener Börse stiegen 2014 47,76 Mrd. €. Die Marktkapitalisierung sank infolge der ATX-Entwicklung von minus 15,8% auf 80 Mrd. €. Neutralisierend wirkten Eigenkapitalaufnahmen von 4 Mrd. (Raiffeisenbank International, Telekom Austria, FACC). Bei den Unternehmensanleihen wurde mit einer Gesamtemission von 7,2 Mrd. € ein Rekordvolumen von 7,2 Mrd. € erreicht.

Versicherungen

Für die Versicherungen verlief 2014 mit Prämieneinnahmen von 17,1 Mrd. € (2,8%) deutlich besser als 2013. 2014 verwalteten die Versicherungen 91,3 Mrd. €. Das Ergebnis fiel um 19,3% auf 477 Mio. €. Das Finanzergebnis lag mit 3,2 Mrd. € ebenfalls niedriger als zuletzt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fiel um 5,9% auf 1,4 Mrd. €. Ursachen für diese Entwicklung waren das niedrige Zinsumfeld und sinkende Kapitalerträge bei weniger stark fallendem Aufwand für Kapitalanlagen.

Investmentfonds, Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen

Das Anlagevolumen österreichischer Investmentfonds stieg im Zwölfmonatsvergleich um 8,6% und erreichte Ende 2014 157,8 Mrd. €. Nach langem flossen wieder substantielle Nettomittel zu. Die Performance der Pensionskassen stieg von 5,19 auf 7,82%. Ihr Gesamtvermögen auf 19,01 Mrd. €. Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten erhöhte sich um 2,8% auf 858.433 Personen. Das Vermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen wuchs um 17,8% auf 7,3 Mrd. €, deren Performance lag bei 4,08%.

Verstaatlichte Banken

Auf Basis des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) erhielten österreichische Banken in den letzten Jahren zur Kapital-und Liquiditätsstärkung 16,5 Mrd. €, darunter Partizipationskapital des Bundes. Der Höchstrahmen von 22 Mrd. € wurde unter Berücksichtigung bisheriger Rückzahlungen mit 13 Mrd. € ausgeschöpft. HETA und Österreichische Volksbanken (ÖVAG) hatten Ende 2014 noch staatliches Partizipationskapital von 1,4 Mrd. € begeben. 7,3 Mrd. € der FinStaG-Mittel entfallen auf Aktienkapital, Gesellschafterzuschüsse und sonstige Kapitalmaßnahmen. Die vom Bund übernommenen Haftungen betragen 4,3 Mrd. €.

2014 erhielt der Bund Dividenden von 252 Mio. €. Die Einnahmen für Haftungsentgelte betrugen 111 Mio. €. 2015 werden Haftungsentgelte und Dividenden zurückgehen, weil die Raiffeisenbank International wegen ihres Bilanzverlustes 2014 keine Dividende ausschüttet und für HETA-Haftungsentgelte das von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verhängte Moratorium gilt.

Österreich sieht sich im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht langfristig nicht als Eigentümerin von Kreditinstituten. Bei den (teil-)verstaatlichten Instituten HETA, Kommunalkredit Austria, KA Finanz und ÖVAG soll innerhalb der mit der EU akkordierten Fristen eine Umstrukturierung und ein geordneter Vermögensabbau erfolgen, der letztlich zum Ausscheiden aus dem Markt führt. Der Verkauf von Teilbetrieben oder Portfolios ist dabei nicht ausgeschlossen. Der Abbauplan der Kommunalkredit Austria (KA), der im Juli 2013 von der EK genehmigt wurde, sieht eine langfristige und wertschonende Abwicklung der Bank bis Ende 2040 vor. Nachdem im März 2015 ein Teilverkauf abgeschlossen wurde, wird 2015 der restliche Teil der KA mit der KA Finanz verschmolzen. Die KA Finanz baut ihr Portfolio wert-und kapitalschonend ab und nützte günstige Marktgelegenheiten zum Abbau des gesamten ausländischen CDS-Portfolios. Von der Gesamtsumme der FinStaG-Haftungen entfallen 3 Mrd. € auf ein Garantieprogramm für kurzfristige Wertpapieremissionen der KA Finanz. Änderungen der europäischen Statistikbehörde Eurostat bewirken, dass Verbindlichkeiten der KA Finanz rückwirkend seit 2009 dem Sektor Staat zugerechnet werden. 2014 erhöhte sich die öffentliche Verschuldung dadurch um 7 Mrd. €.

Bei den Volksbanken wird die ÖVAG alle Funktionen als Zentralinstitut auf ein neues Spitzeninstitut übertragen und dann abgewickelt werden. Mehr als vierzig Volksbanken werden zu acht regionalen und zwei Spezialbanken fusioniert. Diese Restrukturierung bedarf der Zustimmung von EU-Kommission und EZB. Im Zuge der Teilverstaatlichung der ÖVAG im Februar 2012 übernahm der Bund eine Haftung von 100 Mio. €. Im Beihilfeverfahren der Hypo Alpe Adria genehmigte die Kommission im September 2013 Beihilfen von bis zu 5,4 Mrd. € in Form von Kapitalmaßnahmen sowie bis zu 3,3 Mrd. € an Liquiditätszufuhren. Durch eigenmittelstärkende Maßnahmen schrumpfte der freie Beihilfenrahmen für Kapitalmaßnahmen auf 2,9 Mrd. €. Die österreichische Tochterbank der Hypo wurde im Dezember 2013 und ihr Südosteuropa-Netzwerk 2014 verkauft. Die italienische Tochterbank wird abgebaut. Die restliche Hypo legte im Herbst 2014 ihre Bankkonzession zurück und agiert seither unter dem Firmennamen Heta Asset Resolution AG als Abbaueinheit. Analog zur KA Finanz werden die Verbindlichkeiten der HETA seit 2014 dem Sektor Staat zugerechnet. Der öffentliche Schuldenstand erhöht sich dadurch einmalig um rund 14 Mrd. €.

Die bei der Errichtung der Abbaueinheit neu bewerteten Aktiva ergaben einen beträchtlichen Wertberichtigungsbedarf. Unter Verzicht auf weitere eigenmittelstützende Maßnahmen leitete Österreich mittels der FMA die Abwicklung der HETA nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) und der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ein. Um einen Abwicklungsplan erstellen zu können, hat die FMA eine bis 31. Mai 2016 befristete Stundung von Verbindlichkeiten der HETA verhängt.

Perspektiven bis 2019

Nach einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von real 0,5% zwischen 2012 und 2015 prognostizieren die Ökonomen der österreichischen Wirtschaft künftig zunehmend mehr Wachstum und einen realen BIP-Zuwachs von knapp unter 2% bis 2019.  Erste stärkere Impulse werden von außen kommen und Investitionen, Einkommen und privaten Konsum stärken. Die Außennachfrage wird vom niedrigen Niveau der Rohstoffpreise und des Eurowechselkurses sowie von der expansiven Geldpolitik der EZB profitieren.

Die österreichische Wirtschaft zeigt keine makroökonomischen Ungleichgewichte, die Finanzierungsbedingungen sind günstig, sodass sich Konsumklima und Investitionsvertrauen allmählich aufhellen und die Inlandsnachfrage schrittweise stärker werden sollte. Günstig sollte sich auch die von der Bundesregierung beabsichtigte Steuerreform 2015/2016 auswirken, die von 2016 bis 2019 das BIP im Durchschnitt um 0,1 Prozentpunkte pro Jahr (kumuliert 0,4 Prozentpunkte) erhöhen dürfte, sowohl durch Nachfrage- als auch durch Angebotseffekte. Am Arbeitsmarkt wird sich der Trend anhaltend wachsender Beschäftigung im Teilzeitbereich fortsetzen. Das steigende Pensionsantrittsalter, die steigende Beschäftigungsquote der Frauen und die Zuwanderung lassen die Arbeitslosenquote 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen; sie wird erst gegen 2019 wieder leicht fallen.

Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie

Die österreichische Bundesregierung setzt ihre langfristige und stabilitätsorientierte Budget- und Wirtschaftspolitik für nachhaltiges Wachstum und hohe Beschäftigung fort und verfolgt vier Ziele: eine umfassende Steuerreform, Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, Reformen in der Verwaltung, bei den Förderungen, bei Pensionen und am Arbeitsmarkt sowie Investitionen in Bildung, Universitäten, Forschung, Entwicklung und Infrastruktur.

Steuerreform 2015/2016

Die Steuerreform 2015/2016 soll 2016 in Kraft treten und mit einem Volumen von 5,2 Mrd. € oder 1,5% des BIP die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik bringen. 4,9 Mrd. € sind für die sechs Millionen Lohn- und EinkommensteuerzahlerInnen und für die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgesehen. 100 Mio. € kommen durch Verdoppelung des Kinderfreibetrags den Familien zugute. 200 Mio. € werden für Wachstum und Beschäftigung eingesetzt, namentlich zur Erhöhung der Forschungsprämie, zur leichteren KMU-Finanzierung und für die Zuzugsbegünstigung von ForscherInnen. Ab 2018 sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Das WIFO beziffert die nachfrageseitige Steigerung des BIP von 2016 bis 2019 real mit je 0,1 Prozentpunkten (insgesamt 0,4 Prozentpunkte). Die Beschäftigung wird bis 2019 um 8.400 Personen steigen. Das IHS berechnet den BIP-Niveaueffekt mit knapp 1% und den positiven Beschäftigungseffekt mit 29.000 Personen. Langfristig sieht das IHS eine Nettobudgetentlastung von 0,1% des BIP, kurzfristig (2016) eine Belastung von 0,15% des BIP.

Qualitative Budgetkonsolidierung

Der Entwurf des Bundesfinanzrahmens 2016 bis 2019 zielt auf ein nachhaltiges strukturelles Nulldefizit samt Stärkung des Wirtschaftswachstums ab. Strukturelle Reformen in Verwaltung, bei Förderungen, am Arbeitsmarkt und bei den Pensionen sollen die finanzielle Nachhaltigkeit sichern. Weichenstellungen für Bildung, Forschung, Wissenschaft und Infrastruktur stärken die Wachstumskräfte. Offensivmaßnahmen für Wissenschaft, Forschung und Unterricht werden fortgeführt. Die Kinderbetreuung wird ausgebaut und auch die schulische Tagesbetreuung bekommt mehr Geld. Ganztägige Schulformen werden ausgebaut.

Die Universitätsbudgets werden erhöht und der Ausbau des Breitbandnetzes bis 2020 mit 1 Mrd. € an Förderungen beschleunigt. Auch die Mittel für innere Sicherheit und Landesverteidigung werden aufgestockt. Die Staatsschuldenquote wird kurzfristig ansteigen, dann jedoch sinken. Die vorübergehende Zunahme ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Verbindlichkeiten der teilweise privatisierten Kommunalkredit auf die KA Finanz verschmolzen werden, die als Abbaubank statistisch zum Sektor Staat zählt.

Verwaltungsreform

Zur Fortsetzung der Verwaltungsreform wird eine gebietskörperschaftsübergreifende Kommission Effizienzpotenziale identifizieren und 2015 einen Bericht vorlegen. Einsparungen in der Verwaltung und bei den Förderungen sollen 2016 1,1 Mrd. € betragen, die nach dem Schlüssel des Finanzausgleichs auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Forschung und Arbeitsmarkt sind von Einsparungen ausgenommen. Eine unabhängige Monitoringstelle wird Parlament und Regierung halbjährlich über die Reform berichten.

Bildungsreform - Stärkung der Schulautonomie

Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Bundesländern eine Bildungsreform. Die Schulautonomie soll ausgebaut, Transparenz und Qualitätskontrolle verbessert werden. Klarere Zuständigkeiten und Steuerung über Gesetzgebung und Ergebniscontrolling mit Durchgriffs- und Weisungsrecht durch den Bund sollen erreicht werden. Eckpfeiler einer neuen Schulsteuerung sind mehr Gestaltungsfreiheit der Schulen bei einheitlichen Bildungszielen und -inhalten durch das Ressort. Die Bildungsreformkommission soll Mitte 2015 einen konkreten Fahrplan einschließlich Meilensteine definieren und erste Eckpunkte zur Autonomie, zur neuen Verwaltungs- und Finanzierungsstruktur sowie für einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Änderungen festlegen. Eine politische Einigung soll bis 17. November 2015 erzielt werden.

Pensionen und Arbeitsmarkt

Die Umsetzung von Strukturreformen wird vorangetrieben und als erster Schritt eine Teilpension eingeführt. Die gesetzliche Grundlage des Monitorings (inklusive getrennter Darstellung für BeamtInnen) soll bis Sommer 2015 geschaffen werden. Gleichzeitig mit der Einführung eines Bonus/Malus-Systems werden die Lohnnebenkosten (FLAF-Beitrag) gesenkt. Ein Konzept dafür wird gemeinsam mit den Sozialpartnern bis Sommer 2015 erarbeitet. Arbeitslose Personen sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden. Da wegen der hohen Arbeitslosigkeit die finanzielle Situation im Arbeitsmarktbudget angespannt ist, soll es 2016 und 2017 keinen Neuzugang zu Fachkräftestipendien geben.

Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitssuchenden soll verbessert und das Gewicht auf Beschäftigungsförderung statt Leistungsbezug gelegt werden, etwa durch Eingliederungsbeihilfen sowie neue und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere und Langzeitbeschäftigungslose. Für Unternehmen sollen die Meldungen an die Sozialversicherungen vereinfacht werden. Die Steuerreform entlastet den Faktor Arbeit ab 2016 um weitere 4,9 Mrd. € pro Jahr. Ab 2018 sollen die Lohnnebenkosten unter der Voraussetzung der budgetären Bedeckung stufenweise gesenkt werden. Die Steuerreform 2015/2016 erhöht die Beschäftigungsanreize bei niedrigeren Einkommen. Eltern bekommen Kinderbetreuungsplätze und können Beruf und Familie besser vereinbaren.

Bis Herbst 2015 sollen bei der Anerkennung von ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüssen die Verfahren aufeinander abgestimmt und vereinfacht werden. Lehrberufe werden mit 18 modernisierten und neuen Lehrberufen attraktiver gemacht. Für die "Lehre mit Matura" wird das Lehrverhältnis um die für die Berufsreifeprüfung notwendige Zeit verlängert.

Finanzausgleich

Reformen beim Finanzausgleichs zielen auf einheitliche Haushaltsregeln aller Gebietskörperschaften, auf Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers, aufgabenadäquate Mittelausstattung und auf den Abbau von Doppelgleisigkeiten.

Verbesserung des Forschungsstandortes

Beim Ausbau der Forschungsförderung soll ein mit Mehreinnahmen aus der Anhebung des Spitzensteuersatzes (+50 Mio. €) dotierter Österreich-Fonds Forschungs- und Bildungsmaßnahmen finanzieren und auf die Verknüpfung von Forschung und wirtschaftlicher Umsetzung achten. Die Forschungsprämie wird von 10% auf 12% erhöht (+80 Mio. €). Unter Einbeziehung der Forschungsausgaben der Wirtschaft sollen die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung 2020 bei 3,76% des BIP liegen. Steuerliche Anreize für internationale ForscherInnen werden durch einen Zuzugsfreibetrag erhöht.

Bessere Unternehmensfinanzierung

Ein Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ermöglicht Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodelle für reale Investitionen in KMU. Die Grenze für den Kapitalmarktprospekt wird von 250.000 € auf fünf Mio. € angehoben. Bei Emissionen zwischen 1,5 Mio. € und fünf Mio. € reicht künftig ein einfacher Prospekt aus. Ein KMU-Finanzierungspaket schafft flexible steuerliche Voraussetzungen für KMU-Finanzierungsgesellschaften und deren InvestorInnen. Die maximale Beteiligungshöhe pro Zielgesellschaft wird von 1,5 Mio. € auf 15 Mio. € erhöht. Für diese Gesellschaften sollen Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Finanzierungsbereich, eine Gebührenbefreiung und eine Gesellschaftssteuerbefreiung gelten. InvestorInnen in KMU-Finanzierungsgesellschaften erhalten eine gedeckelte Steuerbefreiung für Ausschüttungen. Die Regelung wird mit Ende 2020 befristet und Abschichtungen bis Ende 2026 ermöglicht. Damit wird privates Kapital für Unternehmen mobilisiert und Arbeitsplätze geschaffen. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird von 1.460 € auf 3.000 € erhöht.

Neues Wohnpaket

5,75 Mrd. €, davon fünf Mrd. € für die Wohnraumschaffung und 750 Mio. für siedlungsbezogene Wohn- und Infrastruktur werden investiert, wobei 500 Mio. € vom Bund kommen. Damit soll die Konjunktur belebt und bis zu 20.000 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden. Die BIG-Tochter Austrian Real Estate investiert bis 2020 2 Mrd. € in den heimischen Wohnbau. Das ermöglicht 10.000 neue Wohnungen, 6.000 Miet- und 4.000 Eigentumswohnungen.

Budgetvollzug 2014

Trotz schwacher Konjunktur mit einem realen BIP-Zuwachs von nur 0,3% wurde 2014 das Konsolidierungsziel überschritten. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit lag 2014 bei 0,3% des BIP und das Maastrich-Defizit des Bundes bei 2,4%, ohne Hypo/HETA-Sondereffekte hätte es 1 % des BIP ausgemacht. Länder und Gemeinden weisen einen leichten Überschuss von 0,03%, die Sozialversicherungen einen Überschuss von 0,08% des BIP auf.

Im Vergleich zum Voranschlag fielen die Einzahlungen um 0,7 Mrd. €, die Auszahlungen um 1,1 Mrd. € niedriger aus als budgetiert. Der Nettofinanzierungsbedarf sank um 0,4 Mrd. €. Der Budgetvollzug 2014 war bei den Personal- und Sachausgaben strikt und unterschritt bei den Zinsausgaben den Voranschlag. Eine gute Entwicklung bei den Pensionsbeiträgen reduzierte den Zuschuss zur Pensionsversicherung und entlastete den Bundeshaushalt. Die ungünstige Arbeitsmarktentwicklung verursachte bei der Arbeitslosenversicherung Budgetüberschreitungen. Nicht vorhersehbare Mehrausgaben erforderte die Flüchtlingsbetreuung. Kostenüberschreitungen ergaben sich auch bei den LandeslehrerInnen.

Die Steuereinnahmen blieben konjunkturbedingt um 0,9 Mrd. € zurück. Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer lagen um 0,2 Mrd. € unter den Erwartungen. Auch Einnahmen aus Einkommensteuer (-0,1 Mrd. €), Körperschaftsteuer (-0,3 Mrd. €) und aus dem Steuerabkommen mit Liechtenstein (- 0,2 Mrd. €) fielen niedriger aus als erwartet. Höher als schlugen die Arbeitslosenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge zu Buche – infolge Beschäftigungsaufbau und kräftiger Lohnentwicklung. Die gesetzlichen Krankenkassen erwirtschafteten auch 2014 einen Überschuss. Für die HETA, die Hypo-Abbaugesellschaft, wurde ein Maastricht-Defizit von 3,8 Mrd. € oder 1,2% des BIP ermittelt. Zusätzlich erhielt die Hypo 2014 einen 750 Mio. Euro-Bundeszuschuss. Die Schulden der HETA, die zu den öffentlichen Schulden zählen, lagen Ende 2014 bei 14,3 Mrd. € oder 4,3% des BIP, deutlich weniger als ursprünglich erwartet. Die gesamtstaatliche Schuldenquote betrug 84,5% des BIP, um 2 Prozentpunkte weniger als geplant.

Budget 2015

Der Bundesvoranschlag für 2015 wurde gemeinsam mit dem Budget 2014 beschlossen und zielt auf eine nachhaltige Absenkung des strukturellen Defizits und der Schuldenquote ab. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit war mit 1,4% veranschlagt, die Gebarung von Ländern und Gemeinden sollte ausgeglichen sein und die Sozialversicherung einen Überschuss von 0,1% des BIP aufweisen. Die ungünstigere Konjunktur lässt das gesamtstaatliche Maastrich-Defizit 2015 auf 2,2% des BIP steigen, obwohl die Zinsen für die Staatsschuld stark sinken. Das strukturelle gesamtstaatliche Defizit wird 0,54% des BIP betragen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird kurzfristig weiter auf 86,8% des BIP steigen. Ursache dafür liegen in der Umstrukturierung der Kommunalkredit. Ein Teil des Instituts wurde an private Investoren verkauft, die Verbindlichkeiten aber mit der KA Finanz verschmolzen, die zum Sektor Staat zählt. Daher steigen die Staatsschulden statistisch um 6,3 Mrd. €.

Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen

Zum krisenbedingten Steigen von Budgetdefiziten und öffentlichen Schuldenquoten in den letzten Jahren werden künftig zunehmende budgetäre Kosten des demografischen Wandels finanzielle Spannungen im öffentlichen Haushalt verstärken. Die Demographieprojektionen von Eurostat ergeben für Österreich einen Zuwachs der Gesamtbevölkerung von heute 8,5 Millionen Menschen auf 9,5 Millionen bis 2060. Die Babyboomer erreichen das Pensionsalter, die Lebenserwartung von Frauen steigt auf 89 und von Männern auf 85 Jahre. Der Anteil der über 65-jährigen steigt gegenüber den Jüngeren von heute 27% auf 51%. Auf eine über 65jährige Person kommen dann – ohne Anhebung des Pensionsalters - 2060 nicht mehr vier Erwerbstätige wie derzeit, sondern nur noch zwei.

Die Erwerbsquoten steigen bis 2060 wegen zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen und von Älteren von 76,1% auf 78% an. Der größte Anstieg der Erwerbsquoten verzeichnen die 55 bis 64-jährigen. Das Arbeitskräfteangebot steigt von heute 4,4 Millionen auf 4,5 Millionen Menschen im Jahr 2060. Die Arbeitslosenquote wird von 5% ab 2020 auf 3,8% bis 2060 sinken.

Das jährliche durchschnittliche BIP-Wachstum wird bis 2060 auf 1,5% geschätzt. Die öffentlichen Pensionsausgaben steigen von 13,9% des BIP 2013 auf 14,7% des BIP 2037 und gehen dann leicht auf 14,4% des BIP 2060 zurück. Die Ausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung steigen von heute 10,4% des BIP auf 13,4% des BIP 2060. Der Rückgang der BeamtInnen-Pensionen von heute 3,5% des BIP auf 0,9% des BIP 2060 wirkt Kostendämpfend. Eine geringere Zuwanderung würde eine zusätzliche budgetäre Belastung von einem Prozentpunkt bis 2060 bringen. Eine automatische Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung würde das budgetäre Ergebnis 2060 um mehr als einen Prozentpunkt verbessern.

Die Gesundheitsausgaben werden bis 2060 von 6,9% des BIP auf 8,2%, die Pflegeausgaben von 1,4% des BIP auf 2,6% steigen, die Bildungsausgaben bei 4,9% des BIP gleich bleiben und die Arbeitslosenausgaben von 0,8% des BIP auf 0,6% des BIP sinken. Diese Ausgaben, die das Budget heute mit 27,9% des BIP belasten, werden aus demographischen Gründen bis 2060 auf 30,8% des BIP steigen. Die Pensionsausgaben dominieren weiterhin klar, die stärkste Ausgabendynamik wird aber bei Gesundheit und Pflege prognostiziert. 

Evaluierung der Haushaltsrechtsreform

Im Februar 2015 hat der Finanzminister einen Bericht zur Evaluierung der Haushaltsrechtsreform vorgelegt, der Fragen der Rücklagen, des Verwaltungsaufwandes für Berichte und der Integration des Europäischen Semesters in den Budgetzyklus behandelt. Das neue Haushaltsrecht hat einen wichtigen Grundstein für eine moderne Budgetsteuerung gelegt, der Reformprozess sei aber noch nicht abgeschlossen und der Schulungsbedarf immer noch groß. Rücklagen sollen bei der Festlegung der Auszahlungsobergrenzen und im Bundesfinanzgesetz stärker berücksichtigt werden. Bei den Berichten soll der Verwaltungsaufwand durch Abstufung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung reduziert werden. Der Budgetprozess könnte stärker an den zeitlichen Ablauf des Europäischen Semesters angepasst und vereinfacht werden, schlägt die Regierung dem Nationalrat vor. (Schluss) fru