Parlamentskorrespondenz Nr. 493 vom 07.05.2015

Europaabgeordnete erhalten Rederecht im Bundesrat

Plenum der Länderkammer unterstützt V-S-G-Initiativantrag mehrheitlich

Wien (PK) – Gegen Ende des heutigen Sitzungstags im Bundesrat stand ein Antrag der BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N), Inge Posch-Gruschka (S/B), Gottfried Kneifel (V/O), Reinhard Todt (S/W) und Marco Schreuder (G/W) zur Geschäftsordnung auf dem Programm, mit dem österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Rederecht in der Länderkammer erhalten. Die Bestimmung sieht konkret vor, dass die Präsidentin bzw. der Präsident nach Beratungen in der Präsidialkonferenz den EU-Abgeordneten das Rederecht einräumen kann.  Das gilt für alle Verhandlungen des Bundesrats im Plenum und in den Ausschüssen, die der Erörterung von EU-Themen dienen. Im EU-Ausschuss des Bundesrats sind die österreichischen EU-Abgeordneten bereits heute berechtigt, mit beratender Stimme anwesend zu sein.

Darüber hinaus wurden Anpassungen an das Informationsordnungsgesetz sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Antrag wurde nach einer getrennten Abstimmung gegen die Stimmen der FPÖ mit der nötigen Zweidrittelmehrheit angenommen.

FPÖ: Jetzige Bestimmungen reichen aus

Monika Mühlwerth (F/W) begründete die Ablehnung durch ihre Fraktion mit dem Argument, dass gewählte Abgeordnete nur in jener Kammer reden sollten, in die sie gewählt wurden. Die FPÖ habe in der Vergangenheit befürwortet, herausragenden Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik das Rederecht einzuräumen, und das halte sie für ausreichend. Eine weitere Ausdehnung der geltenden Bestimmungen sei ihrer Ansicht nach nicht erforderlich. EU-Abgeordnete könnten auch heute schon jederzeit mit beratender Stimme am EU-Ausschuss des Bundesrats teilnehmen, aber bereits dieses Recht nähmen die EU-Abgeordneten kaum wahr, so ihr weiterer Einwand gegen die vorliegende Initiative. Die im Antrag enthaltenen Anpassungen finden im Gegensatz dazu die Zustimmung der FPÖ, weshalb die Fraktion auch eine getrennte Abstimmung beantragt hat.

ÖVP, SPÖ und Grüne: Rederecht von EU-Abgeordneten stärkt Vertrauen

Im Gegensatz dazu gab es seitens der ÖVP, der SPÖ und der Grünen vollinhaltliche Unterstützung dieses Anliegens. Der Bundesrat profiliere sich damit einmal mehr als die Europakammer, so der Tenor in den Beiträgen der RednerInnen, die sich auch darüber freuten, dass die Länderkammer in dieser Frage dem Nationalrat voraus ist.  

Gottfried Kneifel (V/O) zog einen Bogen von der Ausschaltung der Demokratie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zur Europäischen Union und verlieh damit der Notwendigkeit Ausdruck, immer wieder "am Armaturenbrett der demokratischen Möglichkeiten drehen" zu müssen, um mehr Möglichkeiten zu haben, die Demokratie zu stärken. Das Rederecht für EU-Abgeordnete sei kein Selbstzweck, betonte er, vielmehr diene es dazu, tiefer in die europapolitische und demokratiepolitische Diskussion einzusteigen. Die Diskussion miteinander erleichtere es, verschiedene Standpunkte zusammenzuführen, das Wissen zu vertiefen und damit mehr Vertrauen in nationale und europäische Politik zu bilden, zeigte sich Kneifel überzeugt. Er werde in seiner Präsidentschaft, die im Juli beginnt, darauf dringen, die neuen Möglichkeiten umzusetzen.

"Wir sind die legislative Brücke zum EU-Parlament und schaffen eine enge Verbindung zwischen nationaler und europäischer Legislative" und damit auch mehr Vertrauen schloss sich Reinhard Todt (S/W) seinem Vorredner an. Mit dem neuen Rederecht für österreichische EU-ParlamentarierInnen stärke man die Rolle des Bundesrats als Europakammer, so Todt, damit erfülle der Bundesrat nicht nur eine wichtige Funktion als Länderkammer, sondern stärke auch nachhaltig Österreichs Interessen in Europa.

Ebenso verlieh Marco Schreuder (G/W) seiner großen Freude über diesen Schritt Ausdruck. Das sei der absolut richtige Schritt, sagte er, auch wenn er einräumte, dass die Frage, wer aus einer anderen Kammer reden darf, eine heikle ist, weshalb man diese auch gut durchdenken müsse. Ihm zufolge hätte man diesen Schritt schon früher setzen können. Er ginge sogar so weit zu überlegen, ob nicht EU-Abgeordnete aus anderen Ländern, sofern sie über Expertenwissen in einer Materie verfügen, ein Rederecht haben sollten. Schreuder hofft, dass die EU-Abgeordneten die ihnen nun eingeräumten Möglichkeiten auch annehmen werden. (Fortsetzung Bundesrat) jan 


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