Parlamentskorrespondenz Nr. 559 vom 27.05.2015

Neu im Gleichbehandlungsausschuss

NEOS: Erwerbschancen für ältere ArbeitnehmerInnen verbessern

Wien (PK) – Das auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vorherrschende Senioritätsprinzip mit seiner Logik der automatischen Gehaltsvorrückungen vermindert nach Ansicht von NEOS-Abgeordnetem Michael Pock die Erwerbschancen älterer ArbeitnehmerInnen und steht auch im Widerspruch zum Prinzip "Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit". Damit verstärkt es laut Pock den Gender-Pay-Gap, da Erwerbsunterbrechungen, etwa auf Grund von Kindererziehungszeiten, zu einer deutlichen Schlechterstellung innerhalb eines Kollektivvertrags führen.

Die NEOS fordern daher eine Novellierung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung, die eine Adaptierung zahlreicher Kollektivverträge erzwingen und dabei die bisherige Automatik des Senioritätsprinzip durchbrechen soll (1154/A). Nach den Vorstellungen der NEOS soll ein gesetzlicher Rahmen festgelegt werden, innerhalb dessen die Kollektivvertragspartner neue Gehaltsschemata entwickeln können. Die Gehaltskurven sollen sich so entwickeln, dass in den ersten Jahren höhere Einkommenszuwächse möglich werden und das Ausmaß der Gehaltsvorrückungen stärker mit den tatsächlichen Erfahrungs- und Produktivitätszuwächsen korreliert. Innerhalb einer Verwendungs- bzw. Beschäftigungsgruppe sollten höchstens fünf Vorrückungen zulässig sein, wobei die ersten beiden überproportionale Gehaltssteigerungen bringen müssten. Als Übergangszeit für die Änderung schlagen die Antragssteller fünf Jahre vor, die neuen Bestimmungen sollen laut Antrag daher mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

Ein gleichlautender Antrag von NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker liegt dem Sozialausschuss vor. (Schluss) sox