Parlamentskorrespondenz Nr. 563 vom 27.05.2015

Neu im Menschenrechtsausschuss

Schubhaftzentrum Vordernberg, Verfolgung von politischen GegnerInnen, lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter

Wien (PK) – Die Opposition hat mehrere Entschließungsanträge im Menschenrechtsbereich eingebracht.

Grüne: Aus den Verträgen für Schubhaftzentrum Vordernberg aussteigen

Die Grünen werden in Sachen Schubhaftzentrum Vordernberg erneut initiativ (1148/A(E)). Die vertraglich für 15 Jahre vereinbarten Pauschalzahlungen an die private Sicherheitsfirma G4S, die für ihre Leistungen 400.000 € im Monat von der Gemeinde Vordernberg bekommt, sind aus Sicht der Oppositionspartei nicht mehr tragbar, da das Schubhaftzentrum laut einem Kurier-Artikel vom April 2015 weitgehend leer steht. Das sei eine Verschwendung von Steuergeldern, gerade in einer Zeit, in der dringend mehr Mittel für Asylunterbringung und Asylverfahren benötigt werden. Deswegen soll die Innenministerin aus den Verträgen mit der Gemeinde Vordernberg aussteigen und neue, transparente Verträge zum Betrieb des Schubhaftzentrums ohne ausgelagerte Organisationen abschließen.

… und Missbrauch des Interpol-Systems zur Verfolgung politischer Gegner stoppen

Auf den Missbrauch des Interpol-Systems zur Verfolgung von politischen GegnerInnen durch autoritäre Staaten machen die Grünen in einem weiteren Entschließungsantrag (1144/A(E) aufmerksam. Entsprechende Rechtslücken würden etwa im Fall des iranischen politischen Aktivistin Rasoul Mazrae sichtbar, der trotz seines offiziellen UN-Flüchtlingsstatus in Syrien aufgrund einer sogenannten "Red Notice" seines Herkunftslandes, also einem von Interpol zu prüfenden Ersuchens um Festnahme einer Person, von Syrien an den Iran ausgeliefert und dort zum Tode verurteilt wurde. Die Grünen fordern deswegen von der Innenministern, sich für eine rasche und effektive Reform des Interpol-Ausschreibungssystems einzusetzen.

FPÖ: Lebenslanges Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter im pädagogischen und erzieherischen Bereich

Die FPÖ kritisiert, dass das derzeit gültige Strafrecht einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern ermöglicht, erneut ihren zum Tagzeitpunkt ausgeübten erzieherischen oder pädagogischen Tätigkeiten nachzugehen (1189/A(E)). Aus diesem Grund drängt die Oppositionspartei gegenüber dem Justizminister auf Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen im Sinne des Artikels 1 der EU-Grundrechtscharta. Einschlägig verurteilte Sexualstraftäter sollen demnach ein lebenslanges Berufsverbots im erzieherischen und pädagogischen Bereich erhalten, um das Risiko wiederholter sexueller Übergriffe zu miniminieren. Geht es nach der FPÖ, sollen entsprechende Verurteilungen zudem lebenslang und gesondert im Strafregister ausgewiesen werden. (Schluss) keg