Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 28.05.2015

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlagen betreffend Crowdfunding, Energieinfrastruktur, öffentliche Dokumente, Produktvermarktung

Wien (PK) – Alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding sollen durch ein eigenes Bundesgesetz nun auf eine klare Rechtsgrundlage gestellt werden. Der Stärkung der Energieinfrastruktur wiederum ist ein eigens Gesetzespaket gewidmet, das u.a. Bestimmungen zur Beschleunigung bei der Genehmigung von europäischen Energieprojekten von gemeinsamem Interesse enthält. Österreich erklärt überdies seinen Rücktritt vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur. Weitere Regierungsvorlagen betreffen die Erleichterung der Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen bzw. die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Produktvermarktung.   

Crowdfunding erhält klaren Rechtsrahmen

Die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierung ist das Ziel eines von der Regierung vorgelegten Entwurfs eines Alternativfinanzierungsgesetzes (628 d.B.). Wesentliche Punkte sind dabei die Gewährleistung eines angemessenen Anlegerschutzniveaus und Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Missbrauch für kriminelle Zwecke. Geplant sind in diesem Sinn einheitliche Informations- und Veröffentlichungspflichten für Emittenten alternativer Finanzinstrumente, wobei die Vorlage diesbezügliche Mindeststandards auch für die Betreiber von Crowdfunding-Plattformen vorsieht. Zudem werden sowohl den Emittenten als auch den Betreibern von Internetplattformen bestimmte Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auferlegt. Die Erhöhung der Prospektpflichtschwelle von 250.000 € auf 1,5 Mio. € für Emissionen im Bereich der alternativen Finanzierungsinstrumente, aber auch die Einführung eines erleichterten Prospekts zwischen 1,5 Mio. € und 5 Mio. € bieten die Möglichkeit, im Wege der Schwarmfinanzierung künftig größere Emissionen als bisher ohne das Erfordernis eines strengen Kapitalmarktprospekts vorzunehmen.  

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur

Stärkung der Versorgungssicherheit und Entwicklung von Ressourceneffizienz bei Energie und mineralischen Rohstoffen sind die Stoßrichtungen einer Regierungsvorlage (626 d.B.), die ein Energie-Infrastrukturgesetz sowie Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und im Energie-Control-Gesetz enthält. Hintergrund des Pakets ist die EU-Verordnung betreffend Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO), die sich der schnelleren Durchsetzung des dringend benötigten Ausbaus der europäischen Energieinfrastruktur widmet. Im Fokus steht dabei vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Vorhaben im gemeinsamen Interesse. Auf österreichischer Ebene wird zunächst der Wirtschaftsminister als zuständige Infrastrukturbehörde benannt und in die Umsetzung der TEN-E-VO für UVP-pflichtige Vorhaben eingebunden. Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage stellen klar, dass ein Großteil der von der EU-Verordnung betroffenen österreichischen Projekte von gemeinsamen Interesse jedenfalls einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.    

Österreich tritt vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur zurück

Der Kohletechnische Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre) wurde 1975 im Zuge der Ölkrise von der IEA gegründet. Es stellt Analysen und Informationen zu allen Aspekten der Kohle zur Verfügung und verfolgt dabei vor allem das Ziel, die saubere und effiziente Energienutzung voranzutreiben. Als Mitglied der EU, die ihrerseits selbst ein Mitglied des IEA Clean Coal Centres ist, fühlt sich Österreich in diesem Gremium ausreichend vertreten, sodass eine eigene Mitgliedschaft nicht mehr notwendig erscheint. Durch den nunmehr von der Regierung vorgeschlagenen Rücktritt (500 d.B.) erspart sich Österreich jährliche Beitragszahlungen in der Höhe von 63.900 Pfund.

Weiterverwendung öffentlicher Dokumente soll erleichtert werden

Änderungen im so genannten Informationsweiterverwendungsgesetz (629 d.B.) sollen die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern. Eine entsprechende Regierungsvorlage schafft ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und erweitert überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive. Zudem enthält der Entwurf die Verpflichtung, Dokumente, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen. Auch muss in Zukunft die Suche nach Dokumenten erleichtert werden, dies etwa durch Erstellung von Bestandslisten der wichtigsten Dokumente.

Österreich setzt EU-Vorgaben für die Produktvermarktung im Binnenmarkt um

Durch ein Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz (630 d.B.) setzt Österreich nun die Vorgaben der Europäischen Union über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten um. Die Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und Durchführung zu optimieren. (Schluss) hof


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