Neu im Innenausschuss
Integrationsfonds soll teilweise weisungsgebunden werden
Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vorgelegt (650 d.B.). Sie reagiert damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012. Konkret geht es um die Zertifizierung und Evaluierung von Deutschkursen, deren Absolvierung Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige ist. Nach der Rechtsprechung des VfGH übt der weisungsungebundene Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) mit der Zertifizierung der Kursträger bzw. dem Entzug von Zertifizierungen eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er wird daher, was diese Aufgaben betrifft, dem Weisungsrecht des Innenministeriums unterstellt. (Schluss) gs