Parlamentskorrespondenz Nr. 645 vom 15.06.2015

Neu im Landwirtschaftsausschuss

GVO: Regierung legt gesetzlichen Rahmen für Erlassung von Anbauverboten vor

Wien (PK) – Österreich will sein Selbstbestimmungsrecht in Sachen Gentechnik nützen und auf nationaler Ebene selbst entscheiden, ob gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut angebaut werden darf. Nachdem durch eine entsprechende Richtlinie eine EU-Rechtsgrundlage zur Erlassung von Anbauverboten geschaffen wurde, schlägt die Regierung nun ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz (673 d.B.) vor, das vor allem sicherstellen soll, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft und der Umwelt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten voll ausgeschöpft werden. Vorgesehen sind im Einzelnen die Einrichtung eines Beirats zur Koordinierung der österreichischen Interessen sowie die Schaffung von grundsätzlichen Bestimmungen in der Landesgesetzgebung, zumal der Anbau von Saat- und Pflanzgut in die Kompetenz der Länder fällt. (Schluss) hof