Parlamentskorrespondenz Nr. 673 vom 19.06.2015

Neu im Unterrichtsausschuss

Entstigmatisierung von Sonderschulen, Zentalmatura an Schulen für Berufstätige

Wien (PK) – Die Stigma-behaftete Bezeichnung "schwerstbehindert" soll aus dem Schulrecht gelöscht werden, geht es nach dem Bildungsministerium. In einer Sammelnovelle wird stattdessen "mit erhöhtem Förderbedarf" als attributive Beschreibung vorgeschlagen – etwa im Zusammenhang mit Sonderschulen (681 d.B.). Den Grünen geht dieser Schritt aber nicht weit genug; sie beantragen die Abschaffung von Sonderschulen (1215/A(E)).

Weiters ebnet die Regierungsvorlage den Weg zum besseren Datenaustausch zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Zusammenhang mit der neuen PädagogInnenausbildung. Ein zweiter Novellenentwurf (682 d.B.) dient der Implementierung der standardisierten Reifeprüfung an Schulen für Berufstätige.

Teilweise Namensänderung bei Sonderschulen

Eine zeitgemäße Bezeichnung von Schularten sieht das Bildungsministerium als Teil der laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung. Die Schulbezeichnung "Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder" werde von Betroffenen und ihren Eltern als äußerst diskriminierend gewertet, zumal dieser Name keine Differenzierung zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen bietet. Durch die Umbenennung in "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf" entspreche man deswegen der pädagogischen Weiterentwicklung bei der Integration von Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich sowie dem wachsenden öffentlichen Bewusstsein, heißt es in der Problemanalyse zur Gesetzesänderung. Ebenfalls aktualisiert wissen möchte die Regierung den Namen von Fremdenverkehrsschulen; hier lautet die präferierte Benennung "Tourismusschulen".

Dem Regierungsvorhaben, Sonderschulen umzubenennen, können die Grünen-Abgeordneten Harald Walser und Helene Jarmer jedoch nur wenig abgewinnen. In ihren Augen nützt die Bezeichnungsänderung nicht der strukturellen Umsetzung eines Inklusiven Schulsystems für Menschen mit und ohne Behinderung. Bildungssprecher Walser und Behindertensprecherin Jarmer verlangen vielmehr den Ausbau von Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik zu Beratungsstellen, um die Verwaltung schulischer HeilpädagogInnen, Stürz- und FörderlehrerInnen, AssistentInnen und Betreuungspersonen zu übernehmen.

Der zweite Schwerpunkt im Novellenvorschlag ist die Implementierung eines Datenverbunds von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, die ab dem Wintersemester 2015/16 gemeinsam Lehramtsstudien anbieten. Die erleichterte Datenweitergabe soll die ordnungsgemäße Verwaltung von Matrikelnummern, Inskriptionen und Studienbeiträgen unterstützen. Kosten wird das Projekt laut Regierungsvorschlag insgesamt 86.400 €, wobei die Summe nach einem Verteilungsschlüssel unter den beteiligten Bildungseinrichtungen aufgeteilt wird.

Zentralmatura ab 2017 auch an Schulen für Berufstätige

Nachdem für allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schulen die Zentralmatura gesetzlich vollständig geregelt ist, zieht die Regierung nun bei Schulen für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgängen (BKV) nach. Durch Änderungen im BKV-Schulunterrichtsgesetz soll eine mit Tagesschulen (AHS/BHS) vergleichbare rechtliche Grundlage der neuen Reifeprüfung an diesen Schulstandorten geschaffen werden. Ziel der Novelle ist nicht zuletzt, auch Personen im Berufsleben die gesetzliche Möglichkeit zum Erlangen der Hochschulreife zu geben und so die Zahl der AHS-/BHS-Abschlüsse im Land zu erhöhen

Inkrafttreten sollen die Regelungen an Schulstandorten für Berufstätige 2017, um die Zeitpunkte zur Abhaltung der neuen Maturaform mit jenen der Berufsreifprüfungen bestmöglich abstimmen zu können. (Schluss) rei


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