Parlamentskorrespondenz Nr. 676 vom 19.06.2015

U-Ausschuss: VfGH-Erkenntnis ist von allen Stellen zu berücksichtigen

NR-Präsidentin Doris Bures in Schreiben an alle vorlagepflichtigen Stellen: "Akten zum Untersuchungsgegenstand ungeschwärzt übermitteln"

Wien (PK) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gestern entschieden, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seine Akten und Unterlagen für den Hypo-U-Ausschuss im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes "ungeschwärzt vorzulegen" hat – so lautet ein Kernsatz im Urteil der Höchstrichter.

Im Auftrag von Nationalratspräsidentin Doris Bures wird die Parlamentsdirektion diese VfGH-Grundsatzentscheidung allen Stellen, die gegenüber dem Hypo-U-Ausschuss vorlagepflichtig sind, in schriftlicher Form zur Kenntnis bringen. Das Schreiben der Parlamentsdirektion wird überdies das Ersuchen beinhalten, die Erkenntnis des VfGH ab sofort bei der Lieferung von Akten und Unterlagen zu berücksichtigen und dem Ausschuss alle Akten und Unterlagen, die den Untersuchungsgegenstand betreffen, im Sinn der VfGH-Entscheidung ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen.

Nationalratspräsidentin Bures dazu: "Damit soll sichergestellt werden, dass alle vorlagepflichtigen Stellen die Akten zum Untersuchungsgegenstand ungeschwärzt übermitteln. Darüber hinaus werden mit diesem Schritt die Weichen gestellt, dass die Aufklärungsarbeit künftiger U-Ausschüsse nicht mehr von unzulässig geschwärzten Akten beeinträchtigt wird." (Schluss) wz