Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 19.06.2015

Neu im Kulturausschuss

Basisabgeltung der Bundestheater wird erhöht, Bundestheater-Holding gestärkt

Wien (PK) - Die Basisabgeltung der Bundestheater wird ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. € erhöht. Von 2016 bis 2019 entsteht daraus für den Bund ein Mehraufwand von 14 Mio. € pro Jahr. Ohne Anhebung der Basisabgeltung könnte das kulturelle Angebot in der derzeitigen Qualität und im derzeitigen Umfang nicht gewährleistet werden, heißt es dazu in der Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), die der Kulturminister dem Nationalrat vorgelegt hat (679 d.B.).

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll auch die Stellung der Bundestheater-Holding GmbH gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht wesentlich gestärkt werden. Damit entspreche man den Empfehlungen der Integrated Consulting Group GmbH (ICG), die vom Bundeskanzleramt 2014 beauftragt wurde, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren, erklärt das Bundeskanzleramt. Diese habe in ihrem Bericht im Dezember 2014 die Weiterentwicklung der Holding zu einer "Strategischen Management Holding" empfohlen.

Aufgaben der Bundestheater-Holding werden ausgeweitet

Die Bundestheater-Holding GmbH soll in Zukunft zusätzliche Aufgaben in Bezug auf die Konzerngesellschaften erhalten. Dazu gehört die Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex des Bundes, die Genehmigung der Unternehmenskonzepte der Tochtergesellschaften und die Erlassung von Konzernrichtlinien für die Bundestheater-Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften sowie von Richtlinien über das Zusammenwirken der Tochtergesellschaften. Weiters ist sie mit der Errichtung und Weiterentwicklung eines konzerneinheitlichen Rechnungs- und Buchhaltungswesens, des Beteiligungs- und Finanzcontrollings, des Personalverrechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Innenrevision und des IT-Systems beauftragt.

Der Bundestheater-Holding obliegt die Vereinbarung von Leistungs- und Zielvereinbarungen (Dreijahrespläne) mit den Tochtergesellschaften sowie die Festlegung der Leistungen, die aus konzernstrategischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Theaterservice GmbH für den Konzern zu erbringen sind.

Bund kann weitere Zahlungen nach Maßgabe der budgetären Lage vereinbaren

Im Gesetz wird auch festgelegt, dass künftig der Bund für die Bühnengesellschaften einen finanziellen Beitrag für bestimmte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für kulturpolitische Sondervorhaben leisten kann. Die betreffenden Maßnahmen und Sondervorhaben sowie der finanzielle Beitrag des Bundes hierzu sind in den dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und dem Bundeskanzler festzulegen. Diese Regelung des § 7 Abs. 2a sei eine "Kann"-Bestimmung, wird dazu festgehalten. Die Vereinbarung eines solchen Beitrags des Bundes in der dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarung mit der Bundestheater-Holding GmbH werde daher nur entsprechend der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesfinanzrahmengesetz dafür vorgesehenen Mittel möglich sein. Derzeit sei die Leistung eines derartigen Beitrags jedoch nicht vorhersehbar, heißt es dazu.

Weiters wird die Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsräten reduziert. Das wird mit einer notwendigen organisatorischen Straffung des Bundestheaterkonzerns begründet. Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der Bestellung von zwei Geschäftsführern vor. (Schluss) sox

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