Parlamentskorrespondenz Nr. 691 vom 22.06.2015

Neu im Familienausschuss

Oppositionsparteien stellen Anträge zur Neuregelung der Familienbeihilfe

Grüne für Verlängerung der Bezugsdauer von Familienbeihilfe bei Absolvierung von Freiwilligendiensten

Wien (PK) – Auf eine Schlechterstellung von freiwillig Engagierten in Bezug auf die Familienbeihilfe weist G-Mandatar Julian Schmid in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion hin (1216/A(E)). Während nämlich Personen, die Präsenz- oder Zivildienst geleistet haben, bei einer darauf folgenden Aufnahme eines Studiums Anspruch auf Verlängerung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben, gelte diese Regelung bei der Absolvierung von Freiwilligendiensten (z.B. Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr, Europäischer Freiwilligendienst und Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland) nicht. Durch eine entsprechende Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes soll diese Benachteiligung beseitigt werden, fordert Schmid. 

FPÖ für Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten

Die freiheitliche Mandatarin Anneliese Kitzmüller weist abermals auf den ihrer Meinung nach kritikwürdigen Umstand hin, dass derzeit für alle Kinder, die im EU- bzw. EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden muss (1224/A(E)). Aus ihrer Sicht sollte diese Sozialleistung aber an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern angepasst werden. Dies wäre nicht nur sozial gerechtfertigt, sondern würde auch zu enormen Einsparungen führen. Etwaigen Bedenken in juristischer Hinsicht könne man mit dem Argument entgegentreten, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Regelung eine diskriminierungsfreie und somit rechtskonforme Lösung möglich sei. Diese Meinung wird auch von Verfassungs- und Europarechtsexperten vertreten, hebt Kitzmüller hervor. (Schluss) sue