Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 24.06.2015

Mitterlehner für Weiterentwicklung der Hochschul-Zugangsregelungen

Berichte zu Evaluierungen der Regelungen des Hochschulzugangs sowie der Studieneingangs- und Orientierungsphase

Wien (PK) - An den österreichischen Universitäten gibt es seit mehreren Jahren Zugangsregelungen in unterschiedlicher Ausformung und Zielsetzung. Dieser Regelungen stehen derzeit zur Bewertung und Weiterentwicklung an, da sie teils mit Ende 2015, teils Ende 2016 auslaufen. Dem Nationalrat liegen nun die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung der Regelungen des Hochschulzugangs sowie der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) in Form eines Berichtskonvoluts vor (III-183 d.B.).

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht in den Ergebnissen grundsätzlich die hochschulpolitische Ausrichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestätigt, dass ein geregelter Hochschulzugang mit der Erhöhung der Qualität für Lehrende und Studierende einhergeht. Kapazitätsorientierte Auswahlverfahren vor Studienbeginn und eine im Curriculum festgelegte Eingangsphase zu Studienbeginn verbessern demnach den Start ins Studium und erhöhen die Planbarkeit für Universitäten und Studierende. Die Evaluierungen wurden gemeinsam mit den Universitäten und in curricularen Fragen unter Einbezug der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) und der Senate durchgeführt.

Das Institut für Höhere Studien (IHS) unternahm die Evaluierung der Aufnahmeverfahren nach § 14h UG 2002 (in Geltung seit 2013) und die Evaluierung der StEOP. Vom Beratungsunternehmen Technopolis Group wurden die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 64 UG 2002 für Master- und Doktoratsstudien an österreichischen Universitäten evaluiert. Durch die 3s Unternehmensberatung GmbH erfolgte die Evaluierung der Studien mit beschränkter Zulassung nach § 124b UG 2002 (gültig seit 2005).

Aufnahmeverfahren an Universitäten: Unterschiedliche Einschätzungen der Auswirkungen

Vor zehn Jahren wurden erstmals kapazitätsorientierte Zugangsregelungen eingeführt, um in stark nachgefragten Studien die Betreuungsverhältnisse verbessern zu können und die Nachfrage . Nach bestehender gesetzlicher Regelung des § 124b Universitätsgesetz, die mit 31. Dezember 2016 begrenzt ist, können damit die Universitäten in Human- und Zahnmedizin, den Veterinärmedizinischen Studien, Psychologie sowie Publizistik und Kommunikationswissenschaften Zugangsregelungen erlassen. Die ErstellerInnen der Studie sehen in den Daten über den Verbleib von Studierenden im gewählten Studienfach wie auch in der Abschlussquote einen Hinweis auf positive Auswirkungen der Zugangsregelungen auf den Studienerfolg. Auch seitens der Universitäten würden die Zugangsregeln positiv beurteilt.

Die seit dem Jahr 2013 geltenden weiteren kapazitätsorientierte Zugangsregelungen betreffen besonders stark nachgefragten Studien in den Studienfeldern Wirtschaft, Architektur, Biologie, Informatik und Pharmazie. Damit sollte einerseits die Nachfrage in diesen Studien stabilisiert und andererseits die Betreuungssituation verbessert werden. Diese Zugangsregelungen nach § 14h treten mit Jahresende 2015 außer Kraft und waren daher nach ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der StudienwerberInnen bzw. Studierenden zu evaluieren. Damit ist auch demnächst über die Weiterführung dieser Regelung und einer etwaigen Ausweitung zu verhandeln. Der Bericht des IHS liefert dazu ausführliches Datenmaterial.

Ein weiterer Bericht befasst sich mit Masterstudien und PhD/Doktoratsstudien. Für diese existiert nach § 64 die Möglichkeit qualitativer Zulassungsbedingungen. Curriculare Festlegungen dieser Art finden an den Universitäten bisher jedoch nicht sehr häufig Anwendung. Die Evaluierung zeigte aber auch hier, dass es sich um ein wesentliches Instrument zur Qualitätssteigerung im Zugang zu Master- und Doktoratsstudien handle, stellt Minister Mitterlehner dazu fest. Die Zulassung mit Auflagen (Prüfungen) zu Masterstudien verbessere darüber hinaus die Durchlässigkeit und eröffne Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen ein Folgestudium über Fachgrenzen hinaus.

Eine davon abweichende kritische Meinung vertritt die ÖH. Sie sieht durch die Aufnahmeverfahren die Gefahr, dass eine Selektion der Studierenden nach sozialer Herkunft stattfindet. Aufnahmeverfahren seien als punktuelle Maßnahmen auch nicht unbedingt geeignet, "geeignete" und "motivierte" Studierende herauszufiltern, meint die ÖH-Bundesvertretung. Abhilfe bei Kapazitätsengpässen einzelner Studienrichtungen könnte vielmehr eine frühzeitige Information über das tatsächliche Studienangebot und eine bessere Ausgestaltung der StEOP bringen.

Forderung nach Weiterentwicklung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP

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Die in §66 des Universitätsgesetzes verankerte StEOP soll StudienanfängerInnen ermöglichen, ihre Studienwahl und Eignung für das betreffende Studium durch den gebotenen Fachüberblick und frühe Leistungsanforderungen zu überprüfen. Mitterlehner sieht auch hier einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung in Studium und Lehre. Die StEOP solle daher gemäß der im Bericht des IHS formulierten Empfehlungen mit den bestehenden Erfahrungen weitergeführt werden. Die Universitätsleitungen sprechen sich mehrheitlich für die Beibehaltung der StEOP aus, für die jedoch keine zu enger gesetzlichen Rahmen festgelegt werden sollte. Eine Einschränkung der Autonomie und Gestaltungsspielräume der Universitäten würde für die Studierenden keine Vorteile bringen. Notwendig seien vielmehr klarere Formulierungen und ein sinnvolles Mindest- und Höchstmaß der Arbeitsbelastung, die für die Studierenden in dieser Studienanfangsphase entsteht.

Die ÖH-Bundesvertretung sieht eine Studieneingangsphase zwar grundsätzlich positiv, formuliert aber eine sehr kritische Sichtweise auf die bisherige Ausgestaltung der StEOP. Diese habe ihren Zielen bisher nicht entsprochen, sondern nur den Druck auf die Studierenden erhöht. Eine Orientierungsphase müsse schon vor Aufnahme des Studiums ansetzen und das erste Semester die Möglichkeit bieten, Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Studienrichtungen zu belegen.

Die Berichte bieten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die anstehende Gesetzgebung und weiterführende hochschulische Maßnahmen, um die dokumentierten positiven Entwicklungen nachhaltig zu sichern, stellt Wissenschaftsminister Mitterlehner fest. Nun gelte es, aus den vorliegenden Ergebnissen die richtigen Schlüsse für die künftige Weiterentwicklung unserer Universitäten zu ziehen. Die vorliegenden Evaluierungen zeigten, dass die bestehenden Zugangsregelungen zu Erstabschlussstudien die Qualität in Lehre und Studium an Universitäten steigern. Eine reflektierte Studienwahl und die Vorbereitung auf das beabsichtigte Studium erhöhen die Verbindlichkeit des Studierens. Sie führen zu mehr Prüfungsaktivität und damit zu einer kürzeren Studiendauer und besseren Abschlussquoten. Gleichzeitig gelte es jedoch, die vorhandenen Beratungs- und Informationsangebote konsequent weiter zu entwickeln und auszubauen, betont der Minister in seinem Vorwort zu den Berichten. (Schluss) sox


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