Parlamentskorrespondenz Nr. 727 vom 25.06.2015

Neu im Finanzausschuss

Raschere Entschädigung von Anlegeransprüchen im Sicherungsfall

Wien (PK) – Das Vertrauen der Bankkunden in den Kreditsektor und der Schutz im Einlagensicherungsfall soll durch die Umsetzung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie und der Anlegerentschädigungsrichtlinie gestärkt werden. Ziel des vorliegenden Gesetzesvorschlages ist es, die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme zu verbessern und den Zugang der Anleger zur Entschädigung zu vereinfachen und zu beschleunigen (686 d.B.). In der EU haben alle Kreditinstitute einer Sicherungseinrichtung anzugehören, die bis zu 100.000 € pro Kunde und pro Bank sicherstellt. Geschützt sind Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern und Bauspareinlagen, nicht gesichert sind hingegen Einlagen von öffentlichen Institutionen, Kreditinstituten oder Versicherungen. Großer Bedeutung kommt hierbei der Bankensanierung zu, da bei Schieflagen Abwicklungsinstrumente vorgesehen sind, die größere Sicherungsfälle verhindern und den Schutz gedeckter Einlagen weitgehend sicherstellen. Die bisherigen Regelungen werden durch ein umfassenderes Gesetz ersetzt, dabei bleiben die Bestimmungen zur Anlegerentschädigung nahezu unverändert. Neu vorgesehen ist eine Verkürzung der Erstattungsfrist von aktuell maximal 30 Tagen auf höchstens sieben Tage nach Eintritt des Sicherungsfalls. Bei Ausfall eines Kreditinstituts werden weiterhin Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen bis zu 20.000 € sichergestellt. Durch das vorliegende Gesetz wird die Rolle der Finanzmarktaufsicht (FMA) gestärkt und die finanzielle Ausstattung der Sicherungseinrichtungen verbessert. Weiters kommt es zu Änderungen in der Organisationsstruktur auf der Fachverbandsebene der Sicherungseinrichtungen.

Mehr Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen mit Luxemburg

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg soll mit der aktuellen Regierungsvorlage den OECD-Standards angeglichen werden. Dadurch soll die Amtshilfe verstärkt und mehr Transparenz geschaffen werden. Österreich kommt damit seiner Verpflichtung nach, bestehende Steuerabkommen an die Standards der OECD anzupassen (699 d.B.). (Schluss) gro