Parlamentskorrespondenz Nr. 781 vom 02.07.2015

Arbeit, Umwelt und Wirtschaft im Bundesrat

Weiterverarbeitung von Dokumenten öffentlicher Stellen wird erleichtert

Wien (PK) - Mehrere Gesetze mit wirtschafts- und umweltpolitischer Zielsetzung wurde vom Bundesrat in seiner heutigen Sitzung teils einstimmig, teils mehrheitlich gebilligt. Das betraf den Rücktritt Österreichs vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie Agentur sowie ein Bundesgesetz, das die Weiterverwendung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern soll. Einhellige Unterstützung fand auch ein Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz, das der Umsetzung der EU-Vorgaben über einen gemeinsamen Rechtsrahmen im Bereich der Vermarktung von Produkten dient. Schließlich passierten eine Änderungen des Mineralrohstoffgesetzes sowie die so genannte Seveso III–Novelle den Bundesrat mehrheitlich. Die Novelle betrifft Änderungen der Gewerbeordnung 1994 und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das schweren Industrieunfällen vorbeugen soll.

Österreich tritt vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur zurück

Konsens bestand über den Rücktritt Österreichs vom Kohletechnischen Informationsdienst der Internationalen Energie-Agentur (IEA Clean Coal Centre). Diese Einrichtung wurde 1975 im Zuge der Ölkrise von der IEA gegründet und stellt Analysen und Informationen zu allen Aspekten der Kohle zur Verfügung mit dem Ziel, die saubere und effiziente Energienutzung voranzutreiben. Als Mitglied der EU, die ihrerseits selbst ein Mitglied des IEA Clean Coal Centres ist, sei Österreich in diesem Gremium ausreichend vertreten, sodass eine eigene Mitgliedschaft nicht mehr notwendig erscheint, erläuterten die Abgeordneten übereinstimmend. Der Beschluss wurde einhellig angenommen.

Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Mit Änderungen im Informationsweiterverwendungsgesetz soll die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtert werden. Die neuen Bestimmungen schaffen ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und erweitern überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive. Zudem besteht künftig eine Verpflichtung, Dokumente, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen. Auch muss in Zukunft die Suche nach Dokumenten erleichtert werden, dies etwa durch Erstellung von Bestandslisten. Die Mitglieder des Bundesrats votierten einhellig für das Gesetz.

Umsetzung der EU-Vorgaben für die Vermarktung von Produkten

EU-Vorgaben über die Inverkehrbringung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen werden durch ein eigenes Bundesgesetz umgesetzt (Maschinen -Inverkehrbringungs- und Notifizierungs-G, MING). Damit wird ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten geschaffen. Die Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und Durchführung zu optimieren. Das Gesetz wurde einhellig befürwortet.

In der Diskussion über die drei Gesetze begrüßten Eduard Köck (V/N) und Hans-Peter Bock (S/T) die Einigung. Gerd Krusche (F/St) wies darauf hin, dass in Österreich keine Kohle mehr abgebaut werde, und auch er sprach sich für das Gesetzespaket aus. Marco Schreuder (G/W) stimmte nach ein paar kurzen Worten über Open Data ebenfalls zu und hieß das Gesetzespaket willkommen. Auch Staatssekretär Harald Mahrer sprach seine Zustimmung aus.

Änderungen bei Umweltinspektion und Meldepflicht für Unfälle von Erdölunternehmen

Eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz bringt Änderungen bei der Umweltinspektion und eine Meldepflicht für schwere Unfälle von in Österreich registrierten Unternehmen bei Offshore-Erdöl- und Erdgasbohrungen. Damit werden Vorgaben der EU-Richtlinie über Industrieemissionen betreffend die Festlegung von Emissionsgrenzwerten umgesetzt. Das Gesetz wurde mit Mehrheit angenommen.

Neue Regeln in der Gewerbeordnung betreffend die Sicherheit Kesselanlagen und die 24-Stunden-Betreuung

Mit Stimmenmehrheit passierte den Bundesrat die Seveso III-Novelle, die eine Änderung der Gewerbeordnung 1994 und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen zum Inhalt hat. Die Betriebsinhaber werden verpflichtet, nach dem Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Damit sollen schwere Industrieunfälle vermieden werden, wie sie etwa in Seveso und an anderen Orten in der Vergangenheit vorkamen.

Neben den Bestimmungen über die Unfallvermeidung regelt die Novelle der Gewerbeordnung noch zwei weitere Bereiche. Zum einen wird im Sinn der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs der derzeit hinsichtlich militärischer Waffen und Munition bestehende Inländervorbehalt für das Waffengewerbe beseitigt. Für die 24-Stunden-Betreuung ist eine Trennung von Betreuung und Vermittlung vorgesehen, indem die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen ("Organisation von Personenbetreuung") aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und zu einem eigenem Gewerbe werden. Die Novelle passierte den Bundesrat mit Mehrheit.

Gerhard Dörfler (F/K) sprach in seiner Rede eine "Kärntner Bitte" aus und warb für die Wiederaufnahme des Abbaus von Blei in Kärnten. Magnus Brunner (V/V) warb für das Gesetzespaket und nannte seinen Inhalt "mehr als gelungen". Heidelinde Reiter (G/S) lehnte die Gesetze ab und begründete ihre Haltung unter anderem damit, dass die REgelungen nicht weit genug gehen würden. Ingrid Winkler (S/N) sagte, sie stimme der Umsetzung zu, weil sich damit die Sicherheits- und Arbeitsbedingungen für ArbeiterInnen und PflegerInnen verbessern würden. Ernst Gödl (V/St) begrüßte es, dass mit den Beschlüssen unter anderem ermöglicht werden soll, dass alte Menschen länger in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben können. (Fortsetzung Bundesrat) red

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