Parlamentskorrespondenz Nr. 876 vom 06.08.2015

Neu im Gesundheitsausschuss

Wasserrutschen, Tuberkulose, vegane Produkte, Glyphosat, Tierschutz und Tierrechte

FPÖ gegen Verbot von Rutschen, die mit Seewasser betrieben werden

Wien (PK) – Aufgrund der gültigen Bäderhygieneverordnung und deren Auslegung durch Sachverständige werden viele Wasserrutschen an Kärntner Seen verboten, zeigt FPÖ-Mandatar Erwin Angerer auf (1241/A(E)). Mit Seewasser betriebene Wasserrutschen, die in ein Auffangbecken münden, müssen künftig entweder gechlort oder aufwendig umgebaut werden. Dies, obwohl das verwendete Wasser Trinkwasserqualität hat und durch einen permanenten Kreislauf ein bäderhygienisch einwandfreier Betrieb gewährleistet ist, gibt Angerer zu bedenken. Dadurch werde der Tourismusstandort Kärnten bzw. Österreich schwer in Mitleidenschaft gezogen. Wenn der Auslauf in den See verlegt wird, sei der Betrieb zwar erlaubt, aber kleine Kinder könnten die Rutsche aufgrund der Wassertiefe dann nicht mehr nutzen. Die Freiheitlichen fordern daher eine sofortige Änderung dieser überschießenden und bürokratischen Bestimmung.  

FPÖ für umfassende Information der Bevölkerung über Tuberkulosefälle an Schulen

Kritik an der Vorgangsweise der Behörden in Bezug auf das Auftreten von Tuberkulose an drei Wiener Schulen übt die freiheitliche Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein (1266/A(E)). Der Oberste Sanitätsrat sah nämlich keine Veranlassung dazu, die Bevölkerung breit zu informieren (z.B. durch Nennung der Schulen) und unterstützte somit die Position der Gesundheitsbehörden in Wien. Als Argument wurde die Gefahr der Diskriminierung und Ausgrenzung der betroffenen Kinder ins Treffen geführt. Im Gegensatz dazu vertreten sowohl die Volksanwaltschaft als auch namhafte Juristen wie etwa Heinz Mayer die Auffassung, dass die BürgerInnen laut Menschenrechtskonvention ein Recht auf Zugang zu Informationen haben. Die Gesundheitsministerin wird daher von der FPÖ ersucht, die zuständigen Behörden der Länder bzw. Bezirke und Gemeinden anzuweisen, der im Paragraphen 12 des Tuberkulosegesetzes festgelegten Informationspflicht der Öffentlichkeit nachzukommen.

Team Stronach fordert mehr Rechte für Tierschutzombusmann

Für eine Ausweitung der Parteienstellung der Tierschutzombudsmänner auf Strafverfahren tritt Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach ein (1235/A(E)). Während die weisungsfreien Tierschutzombudsmänner in Verwaltungsverfahren Einsicht in die Akten und Auskünfte verlangen können, sei dies in Strafverfahren wegen Tierquälereien oder anderen Verstößen in diesem Bereich nicht der Fall. Eines der zentralen Prinzipien der Rechtsordnung ist, dass niemand bloß ein Objekt der Tätigkeit staatlicher Organe sein soll; dies müsse analog auch für Tiere gelten, argumentiert Weigerstorfer.

Weigerstorfer: "Tiere sind mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen"

In einem weiteren Antrag zu diesem Thema weist Ulrike Weigerstorfer darauf hin, dass im französischen Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben ist, dass Tiere vor Gericht als "empfindsame Wesen" zu betrachten sind (1287/A(E). Auch andere Länder, wie beispielsweise Neuseeland, aber auch die kanadische Provinz Quebec, sprachen Tieren gerade vor kurzem diesen Status zu. Zahlreiche Studien belegten die Empfindsamkeit von Tieren, selbst die EU spreche von "fühlenden Wesen". Die Abgeordnete des Team Stronach wünscht sich daher, dass auch im österreichischen ABGB verankert wird, dass Tiere als mit Empfindsamkeit ausgestattete lebende Wesen bezeichnet werden.

Team Stronach: Vegane und vegetarische Produkte sollen in den Codex Alimentarius aufgenommen werden

Immer mehr Österreicher leben vegan oder vegetarisch, konstatiert Ulrike Weigerstorfer in einem Entschließungsantrag, und auch das Angebot an derartigen Produkten boome derzeit im ganzen Land (1288/A(E). Probleme gebe es jedoch hinsichtlich der Qualität, viele Lebensmittel seien weniger gesund, als man vermuten möchte. So habe etwa die Arbeiterkammer im Juni sieben im Handel erhältliche Wurstersatzprodukte getestet und festgestellt, dass dabei viel Lebensmitteltechnologie und eine Menge Zusatzstoffe eingesetzt wurden, damit die Imitate nach Extrawurst oder Leberkäse schmecken. Mehr als die Hälfte der Testprodukte weisen überdies einen hohen Gehalt an gesättigten Fettsäuren auf, die in Verdacht stehen, das Risiko für Fettstoffwechselerkrankungen, Herzinfarkt und Schlaganfall zu erhöhen. Aufgrund dieser Fakten sei eine Aufnahme der veganen und vegetarischen Produkte in den Codex Alimentarius, der über die Beschaffenheit von Lebensmitteln Auskunft gibt, unausweichlich.

Team Stronach für endgültiges Verbot von Glyphosat

Für ein sofortiges Verbot des weltweit am meisten verbreiteten Breitbandherbizids Glyphosat, Hauptwirkstoff im Monsanto-Produkt Roundup, setzt sich das Team Stronach ein (1289/A(E)). Im März dieses Jahres hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), die zur WHO gehört, erklärt, dass Glyphosat bei Menschen wahrscheinlich Krebs verursachen könne. Die französische Umweltministerin Segolene Royal habe deshalb bereits alle Gartencenter in ihrem Land aufgefordert, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup aus dem Verkauf zu nehmen. Auch Österreich sollte handeln, fordert Ulrike Weigerstorfer, und den Einsatz sowie den Handel mit Glyphosat mit sofortiger Wirkung zu verbieten. (Schluss) sue