Parlamentskorrespondenz Nr. 888 vom 21.08.2015

Neu im Sozialausschuss

Abkommen mit Australien über soziale Sicherheit

Österreich und Australien adaptieren Abkommen über soziale Sicherheit

Wien (PK) – Seit dem Abschluss des Abkommens zwischen Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit im Jahr 1992 sind sowohl innerstaatlich als auch zwischenstaatlich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, auf die eine nun von der Regierung vorgelegte Neufassung (779 d.B.) reagiert. Konkret geht es dabei u.a. um die Anpassung der Vorschriften zur österreichischen Leistungsberechnung an gängiges EU-Recht. Die positiven Rahmenbedingungen, wie etwa die Möglichkeit der Anrechenbarkeit von Versicherungszeiten für jeweils im anderen Staat geleistete Arbeitszeiten und die Vermeidung von Doppelversicherungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz, werden, wie die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betonen, beibehalten. (Schluss) hof