Parlamentskorrespondenz Nr. 988 vom 24.09.2015

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ will Faymann und Mikl-Leitner wegen Gesetzesbruchs beim Verfassungsgerichtshof anklagen

Wien (PK) – Die FPÖ hat wie angekündigt Ministeranklagen gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner beantragt (1346/A, 1347/A). Klubchef Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen werfen den beiden Regierungsmitgliedern in Zusammenhang mit dem Offenhalten der österreichisch-ungarischen Grenze für Flüchtlinge vor, aus politischen Motiven dazu beigetragen zu haben, dass das Fremdenpolizeigesetz nicht vollzogen wird. Sie wollen in diesem Sinn eine Verurteilung der beiden durch den Verfassungsgerichtshof erreichen.

Davon abgesehen, dass die rechtswidrige Einreise in Österreich strafbar sei, normiere §120 Fremdenpolizeigesetz auch, dass, wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert, mit einer Geldstrafe von 1.000 € bis 5.000 € und im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen ist, wird im Antrag hervorgehoben. Nach Meinung der FPÖ wären die österreichischen Behörden verpflichtet gewesen, die aus Ungarn einreisenden Flüchtlinge zu kontrollieren, hätten dies aber mit ausdrücklicher Gutheißung von Mikl-Leitner und Faymann nicht getan. Beide Anträge wurden dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen, über eine etwaige Anklage entscheidet dann letztendlich der Nationalrat. (Schluss) gs