Parlamentskorrespondenz Nr. 1011 vom 29.09.2015

Neu im Familienausschuss

Gratis-Kindergartenjahr soll fortgesetzt und ausgebaut werden

Wien (PK) – Eine Neuauflage der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum verpflichtenden Kindergartenjahr strebt die Bundesregierung an. Die Co-Finanzierung des Bundes von 70 Mio. € jährlich soll allerdings nicht mehr nur der Weiterführung des obligatorischen Kindergartenbesuchs ein Jahr vor Schulantritt dienen, sondern auch der Ausweitung vergünstigter oder unentgeltlicher Kinderbildungsangebote für die Altersgruppe der 4-Jährigen (799 d.B.). Bundeszuschüsse, die nicht zum Ersatz von Elternbeiträge benötigt werden, seien für Maßnahmen der Qualitätssicherung wie verkleinerte Gruppengrößen zu nutzen, heißt es in der Regierungsvorlage.

Um mehr Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht zu schaffen, sollen Fachleute überdies in zeitgerechten verpflichtenden Beratungsgesprächen den Eltern vermitteln, welche Vorteile bei der Entwicklung ihrer Kinder – psychisch, sozial, kognitiv und sprachlich – Kinderbetreuungseinrichtungen bieten. Als Grundlage dieser Regelungen zur Steigerung der Betreuungsquote bei 4-Jährigen auf 96% (derzeit 95,3%) wird in der Erklärung des Bund-Länder-Vertrags ein "ganzheitliches Bildungsverständnis" angeführt, das vor allem Kindern mit einem sozial schwachen oder migrantischen Hintergrund zugutekommen soll. Den Vorsatz im Regierungsprogramm, ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr einzuführen, will man laut Entwurf bis 2018/19 implementiert haben, eine Arbeitsgruppe sei bereits damit befasst.

Unter diesen Prämissen wird die ursprünglich mit heuer begrenzte Kostenbeteiligung des Bundes an den Länderausgaben für Gratiskindergärten bis 2017/18 verlängert. Geschlossen wurde die ursprüngliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Einführung von kostenloser halbtägiger Frühförderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2009. Mit September 2010 hatten die Bundesländer – in deren Kompetenz das Kindergartenwesen größtenteils fällt – für Kinder ein Jahr vor Schulantritt eine entsprechende Besuchspflicht an mindestens vier Tagen pro Woche einzuführen. 2011 und 2013 wurde die Vereinbarung um jeweils zwei Jahre verlängert. (Schluss) rei