Parlamentskorrespondenz Nr. 1015 vom 29.09.2015

Bund finanziert letztes Kindergartenjahr weitere drei Jahre

Kritik der Opposition an mangelnder Umsetzung des Regierungsübereinkommens im Familienausschuss

Wien (PK) – Die Verlängerung der Kostenbeteiligung des Bundes für das verpflichtende letzte Gratis-Kindergartenjahr ist zentraler Inhalt einer sogenannten 15a-Vereinbarung mit den Ländern, die heute im Familienausschuss mit S-V-G-N-Mehrheit beschlossen wurde (799 d.B.). Auch in den nächsten drei Jahren (bis inklusive Kindergartenjahr 2017/2018) werden jeweils Mittel in der Höhe von 70 Mio. € zur Verfügung gestellt. Noch keine Einigung gab es bezüglich eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres; dessen Besuch kann jedoch kostenlos bzw. auf sozial gestaffelter Basis von den Ländern angeboten werden, um die vorschulische Förderung weiter zu verbessern. Um mehr Anreize für einen verstärkten Kindergartenbesuch im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht zu schaffen, sollen Fachleute überdies in zeitgerechten verpflichtenden Beratungsgesprächen den Eltern vermitteln, welche Vorteile bei der Entwicklung ihrer Kinder – psychisch, sozial, kognitiv und sprachlich – Kinderbetreuungseinrichtungen bieten.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses standen weiters die Sektenberichte aus den Jahren 2013 und 2014, die mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden.

Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr nur auf freiwilliger Basis

Bundesministerin Sophie Karmasin wies darauf hin, dass die vom Finanzminister frei gegebenen 210 Mio. € für die nächsten drei Jahre nicht nur zur Weiterführung des obligatorischen Kindergartenbesuchs ein Jahr vor Schulantritt dienen sollen, sondern auch der Ausweitung vergünstigter oder unentgeltlicher Kinderbildungsangebote für die Altersgruppe der 4-Jährigen. Bundeszuschüsse, die nicht zum Ersatz von Elternbeiträge benötigt werden, können für Maßnahmen der Qualitätssicherung wie verkleinerte Gruppengrößen genutzt werden, heißt es in der Regierungsvorlage. Mit den vorgesehenen Elterngesprächen, die in der Regel wohl von den PädagogInnen durchgeführt werden, wolle man einen Weg des Dialogs beschreiten, erläuterte die Ressortchefin. Entsprechende Leitfäden dafür werden gerade ausgearbeitet. Die geplante Evaluierung werde dann zeigen, ob diese Maßnahme greife. Wenn es keinen deutlichen Fortschritt gibt, werde man weiter über die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres diskutieren. Es könne daher auch nicht von einem Bruch des Regierungsübereinkommens, das eine Implementierung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres ab 2018 vorsieht, die Rede sein.

Weiters gab Karmasin zu bedenken, dass Gratisangebote nicht automatisch dazu führen, dass 100 % der Kinder in die Betreuungseinrichtungen geschickt werden; dies sehe man etwa in Wien. Die Bundeshauptstadt sei auch das Schlusslicht, was die Betreuungsquote 4-jähriger Kinder anbelangt (unter 90 %). Die Ministerin teilte noch mit, dass auch behinderte Kinder unter die Besuchspflicht fallen und von den Kindergärten aufgenommen werden müssen.

Die SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger räumte ein, dass ihre Fraktion mit der Lösung nicht ganz zufrieden sei. Der heutige Kompromiss sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die Länder sich außerstande sahen, zusätzliche Angebote bei gleichbleibenden Mitteln zur Verfügung zu stellen. Sie erinnerte aber daran, dass 2016 eine Evaluierung geplant ist und dass die Gespräche in einer Arbeitsgruppe fortgeführt werden. 

Harald Walser und Judith Schwentner von den Grünen zeigten sich sehr enttäuscht über den vorliegenden Kompromiss, zumal im Regierungsübereinkommen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr festgeschrieben sei. Ihrer Ansicht nach werden die falschen Prioritäten gesetzt, da man wieder einmal bei den Schwächsten spare. Schwenter ging auch noch auf den diesbezüglichen Antrag der Grünen (126/A(E)) ein, wo auf die große Bedeutung von Krippen und Kindergärten als zentrale Bildungseinrichtung hingewiesen wird. Der Besuch einer qualitativ hochwertigen elementaren Bildungseinrichtung könne zudem einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unterschiedliche Familienlagen auszugleichen und damit auch potenziell in ihrer Entwicklung gefährdete Kinder einen chancengerechten Einstieg in die Schullaufbahn zu ermöglichen. Walser forderte erneut bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Bereich Elementarpädagogik (122/A(E)).

Keine Zustimmung zu der Vorlage kam von Seiten der Freiheitlichen, wobei Abgeordnete Carmen Schimanek vor allem monierte, dass nicht einmal ein Begutachtungsverfahren durchgeführt worden war. Auch die Elterngespräche hielt sie für wenig zielführend; die dafür vorgesehen Mittel könnte man sinnvoller investieren.

Die Regierungsvorlage enthalte einige positive Aspekte, meinte NEOS-Vertreterin Beate Meinl-Reisinger, wie etwa die Einhaltung eines Bildungsrahmenplans durch die Länder und die Finanzierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, falls Mittel übrig bleiben. Weiters setzte sie sich für den qualitativen Ausbau der frühen Sprachförderung in Krippen bzw. in Kindergärten ein (1258/A(E)). Um die Kinder individuell, ganzheitlich und sachgerecht fördern zu können, sollten ExpertInnen aus den Bereichen der Sprachpädagogik bzw. der Spezialpädagogik, der Kultur- und Sozialanthropologie, der Psychologie, der Traumatologie und ähnlichem beigezogen werden, forderte die NEOS-Abgeordnete. Außerdem müsste neben dem Erlernen der deutschen Sprache der Fokus vornehmlich auf die generelle Sprachentwicklung, die interkulturelle Kommunikation, die Wertschätzung gegenüber anderen Kulturen und auch die Förderung der Muttersprache gelegt werden. – Sowohl die Anträge der Grünen als auch jener der NEOS wurden mehrheitlich vertagt.

               

Weitere Zersplitterung des Weltanschauungsmarktes

Einen fundierten und aktuellen Einblick in den "Supermarkt" der Weltanschauungen und spirituellen Bewegungen, die auch in Österreich eine Relevanz haben, liefern die Sektenberichte aus den Jahren 2013 und 2014 (III-160 d.B. und III-207 d.B.). In den Aufgabenbereich der acht MitarbeiterInnen dieser zentralen Anlaufstelle fällt neben der objektiven Information und Dokumentation, die vertrauliche Beratungstätigkeit von Betroffenen und Bezugspersonen sowie die Präventionsarbeit. Die hohe Zahl an Anfragen (2014: 4.033) und die vielen Kontaktgespräche mit Betroffenen, die oft sehr intensiv und bis zu einem Jahr betreut werden, belegen, dass der Bundesstelle für Sektenfragen eine große Bedeutung zukomme, erklärte Bundesministerin Sophie Karmasin.

Die Abgeordneten stellten zahlreiche Detailfragen zu den Berichten, wobei es insbesondere um aktuelle Trends und Gefährdungspotentiale, den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle, die budgetäre Ausstattung, nationale und internationale Kooperationen sowie um die Präventionsarbeit ging.

Der Geschäftsführer der Bundesstelle, German Müller, stellte generell fest, dass sich die weltanschauliche Szene immer mehr in Organisationen, kleine Gruppierungen und Einzelanbieter aufspaltet, was auch zu einer Vielzahl an Neugründungen führt und den Überblick erschwert. Intensiv genutzt werden natürlich die digitalen Medien (Internet, Websites, Blogs etc.); dies erleichtere zwar einerseits die Recherchen seiner MitarbeiterInnen, andererseits können dadurch aber auch mehr Menschen angeworben werden. In den letzten Jahren konnte man feststellen, dass vermehrt Gruppierungen auftreten, die sehr behörden- und staatskritisch sind und Menschen dazu verleiten, z.B. keine Steuern oder Rechnungen zu bezahlen, sowie etwa Verschwörungstheoretiker, die vor schädlichen "Chemtrails" (Kondensstreifen) warnen, die die Bevölkerung angeblich vergiften sollen. Auf die Frage mehrerer Abgeordneter, ob der Kompetenzbereich der Bundesstelle auf die anerkannten Religionsgemeinschaften ausgedehnt werden soll, erklärte Müller, dass Missbrauch leider überall anzutreffen ist. Wenn es  Anfragen aus diesem Bereich gibt, dann wird entweder das Ministerium informiert oder an kompetente Beratungsstellen verwiesen. Außerdem sei man z.B. auch mit der Weltanschauungsstelle der Katholischen Kirche in Kontakt. Eine gute Vernetzung gebe es auch mit der neuen Extremismus-Hotline, da das Thema Islamismus an Bedeutung zunehme. Aufgrund der Größe der Bundesstelle – jährliches Budget 500.000 € - sei man nicht in der Lage, aktiv in alle Schulen zu gehen, gab Müller zu bedenken. Unterstützung biete man jedoch in Einzelfällen sowie für Projektarbeiten und Multiplikatoren an. - Die beiden Berichte wurden mit S-V-G-N-T-Mehrheit zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Familienausschuss) sue