Parlamentskorrespondenz Nr. 1063 vom 08.10.2015

Neu im Umweltausschuss

Novelle zum Strahlenschutzgesetz, FPÖ-Antrag zum Schutz des Trinkwassers

Wien (PK) – EU-Anpassungen im Strahlenschutzgesetz sind der Inhalt einer Regierungsvorlage, Sorgen um das heimische Wasser der Anlass für einen FPÖ-Antrag zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Daseinsvorsorge durch Bund, Länder und Gemeinden. Über beide Vorlagen wird der Umweltausschuss des Nationalrats zu entscheiden haben.

Auch Österreich muss Atomabfälle nach EU-Vorschriften entsorgen

Zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle schlägt die Regierung eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes (823 d.B.) vor, die darauf abzielt, ein "Nationales Entsorgungsprogramm" für radioaktive Abfälle zu erstellen, umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren. Dieses Programm soll alle Schritte der Entsorgung radioaktiver Abfälle von deren Anfall bis zur Endlagerung umfassen und einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Seine Kosten des Programms werden auf 150.000 € geschätzt.

In Österreich fallen nur schwach- und mittelradioaktive Abfälle an, da die Brennelemente des einzigen Forschungsreaktors am Atominstitut der Technischen Universität Wien vom Lieferanten zurückgenommen werden. Die anderen – zu 95 % schwach radioaktiven – Abfälle entsorgt laut Strahlenschutzgesetz die Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES). Sie sammelt und sortiert die nuklearen Abfälle, bereitet sie auf, konditioniert sie und sorgt für deren längerfristige Zwischenlagerung am Standort Seibersdorf. Diese Arbeiten werden von den Abfallverursachern finanziert, die bei Übergabe der Abfälle an die NES ein Entgelt für Aufarbeitung und Zwischenlagerung der Abfälle leisten. Dazu kommt ein "Vorsorgeentgelt", das vom Bund zur Finanzierung einer späteren Endlagerung verwendet werden darf. Die Kosten für die Errichtung der Entsorgungsanlagen und Zwischenlagereinrichtungen trägt der Bund.

Eine Entscheidung über die spätere Endlagerung der radioaktiven Abfälle ist in Österreich noch nicht gefallen. Das Strahlenschutzgesetz erlaubt neben der Errichtung eines nationalen Endlagers auch internationale Kooperationen bei der Abfallbehandlung und –entsorgung. Angesichts der geringen Abfallmengen und des niedrigen Gefährdungspotenzials der fast ausschließlich schwach radioaktiven Abfälle betrachtet Österreich die längerfristige Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle im Seibersdorfer Zwischenlager für zweckmäßig. Die Abfallaufbereitung und -zwischenlagerung am Standort Seibersdorf ist bis zum Jahr 2045 abgesichert. Entscheidungen und konkrete Schritte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle werden seitens Österreichs im "Nationalen Entsorgungsprogramm" zu treffen sein, liest man in den Erläuterungen.

TTIP – FPÖ besorgt wegen des heimischen Wassers

Angesichts geheim geführter Verhandlungen zum EU-Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) äußert FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter Sorgen um den Schutz des heimischen Wassers. Bestätigt fühlt sich Winter vom europäischen Dachverband der Gewerkschaften, die allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz darauf hinweisen, dass öffentliche Dienstleistungen und die Wasserversorgung sehr wohl Bestandteil der TTIP-Verhandlungen seien. Winter warnt vor dem Zugriff internationaler Spekulanten und Konzerne auf das heimische  Wassers. "Die Öffentliche Daseinsvorsorge gehört zu den ureigenen und damit hoheitlichen Aufgaben der Gemeinden", sagt Susanne Winter und beantragt, verfassungsrechtlich sicherzustellen, dass Eigentum und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen Bund, Ländern, Gemeinden und deren ausgegliederten Rechtsträgern vorbehalten ist. Die Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden sollen davon unberührt bleiben (1355/A(E )). (Schluss) fru