Parlamentskorrespondenz Nr. 1115 vom 20.10.2015

Neu im Budgetausschuss

Grüne für Änderung der Finanzverfassung, Team Stronach für ausreichende Finanzierung des Bundesheeres

Wien (PK) – Die Grünen beantragen eine Änderung der Finanzverfassung zur Vereinheitlichung des gesamten öffentlichen Rechnungswesens. Das Team Stronach bricht eine Lanze für eine ausreichende Finanzierung des Bundesheeres, insbesondere auch der Militärmusik.

Grüne für einheitliches Haushaltsrecht, Änderung der Finanzverfassung      

Bruno Rossmann und Gabriela Moser (G) beantragen eine Novelle zum Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (F-VG 1948), die es dem Finanzminister ermöglichen soll, die Haushaltsverrechnung von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Einvernehmen mit dem Rechnungshofpräsidenten zur Gänze per Verordnung zu vereinheitlichen. Finanzminister Hans Jörg Schelling und Rechnungshofpräsident Josef Moser haben sich Anfang Oktober 2015 auf Basis von § 16 Abs 1 F-VG 1948 auf eine Verordnung für ein einheitliches, vergleichbares Rechnungswesen geeinigt, erinnern die Abgeordneten. Unverzichtbare Punkte eines einheitlichen Haushaltsrechts seien dabei aber offen geblieben: eine mittelfristige Budgetplanung, einheitliche Haftungsobergrenzen, Regelungen für Gemeindeverbände, eine wirkungsorientierte Budgetierung und ein Spekulationsverbot. Dies deshalb, weil § 16 Abs 1 F-VG 1948 dem Finanzminister nur erlaubt, "Form und Gliederung" der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften per Verordnung zu regeln. Die offen gebliebenen Punkte wollen die Länder nun mit einem Vertrag nach Artikel 15a B-VG untereinander regeln. Das würde zu einem unübersichtlichen Nebeneinander verschiedener Rechtsvorschriften samt Abstimmungsproblemen sowie Verwässerungen und Verzögerungen bei der Implementierung führen. Um das Fortbestehen ineffizienter Haushalte von Ländern und Gemeinden zu vermeiden, drängen die AntragstellerInnen auf eine F-VG-Novelle für ein einheitliches, vergleichbares Rechnungswesen und eine ergebnisorientierte Budgetierung in einem Dokument. Dafür haben sich auch der Parlamentarische Budgetdienst und der Rechnungshof ausgesprochen, merken die AntragstellerInnen in der Begründung ihres Entschließungsantrages an (1369/A(E)).

Team Stronach für Erhaltung des Kulturgutes Militärmusik und …   

Ein "Sonderkulturbudget" für die Erhaltung der Militärmusik beantragen die Team Stronach-Abgeordneten Christoph Hagen und Leopold Steinbichler. In der Begründung betonen die Mandatare die hohe kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Militärmusik in Österreich. Von den 18.000 Militärmusikern seit 1956 wurden 400 hauptberufliche Orchestermusiker, 500 Musiklehrer und 828 übernahmen die Leitung ziviler Blasmusik-Kapellen. 14.000 ehemalige Militärmusiker wirken an maßgeblichen Positionen in österreichischen Blasmusik-Kapellen mit. Die Militärmusik ist der beste Werbe- und Sympathieträger des Bundesheeres, genießt Wertschätzung in der Bevölkerung und gilt als unbezahlbares Kulturgut sowie als Kaderschmiede für die Blasmusik. Daher sprechen sich die AntragstellerInnen für die Erhaltung der Militärmusikkapellen in ihrer ursprünglichen Besetzungsstärke und Qualität und gegen die geplante Reduzierung der Militärmusiken in den Bundesländern auf 20 Mann pro Kapelle aus (1377/A(E)).

… ein ausreichendes Heeresbudget

Eine "etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets" beantragen die Mandatare des Teams Stronach. Im Widerspruch zur Volksbefragung vom Jänner 2013, in der sich die österreichische Bevölkerung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bekannte, werde das Bundesheer nunmehr finanziell ausgehungert und die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht auf diesem Weg unmöglich gemacht, lautet der Vorwurf der Abgeordneten an die Bundesregierung. Panzer und Kraftfahrzeuge könnten mangels Treibstoff nicht mehr bewegt werden. Einsatzfähiges Gerät verkomme wegen mangelnder Wartung zu Schrott. Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres komme einem Verfassungsbruch gleich, da die Sparpolitik den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz eines Milizsystems verletze, argumentiert das Team Stronach. Auch eine Reduktion des Bundesheeres auf die sogenannten "Kernkompetenzen" oder auf reine Assistenzleistungen sei nicht zielführend. Beim Verteidigungsbudget zu sparen, bedeute bei der Sicherheit der Republik zu sparen. Dem sei Einhalt zu gebieten, indem die finanzielle Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres gesetzlich garantiert und das Heeresbudgets in drei Etappen angehoben wird: auf 1% des BIP im Budget 2016, auf 1,2% des BIP im Budget 2017 und auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018, fordert das Team Stronach (1379/A(E) ). (Schluss) fru