Parlamentskorrespondenz Nr. 1124 vom 21.10.2015

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Novelle zum Jugendgerichtsgesetz vor

U-Haft für Jugendliche nur noch in Ausnahmefällen

Wien (PK) - Die weitgehende Zurückdrängung der U-Haft für Jugendliche ist der Hauptgesichtspunkt einer von der Regierung vorgelegten Novelle des Jugendgerichtsgesetzes (852 d.B.), die vor allem darauf abzielt, Alternativen zur Haft zu forcieren und jungen Menschen im Rahmen von so genannten Sozialnetzkonferenzen Hilfe in schwierigen Lebenssituationen anzubieten.

Untersuchungshaft für Jugendliche soll in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen verhängt werden, wenn gelindere Mittel nicht ausreichen. Eine derartige Entscheidung müssen Gericht und Staatsanwaltschaft überdies ausdrücklich begründen. Fällt die Straftat in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts, so etwa Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Diebstahl, dann ist die Verhängung der Untersuchungshaft ausgeschlossen. Erleichterungen für jugendliche Straftäter wie geringere Strafdrohungen finden in Hinkunft auch Anwendung auf junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren. Strafaufschub zu Ausbildungszwecken soll darüber hinaus bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (bisher bis zu einem Jahr) zulässig sein. Neu ist auch die Verankerung der Sozialnetzkonferenz, durch die das soziale Umfeld - Angehörige, Freundeskreis, Nachbarn, Schule - zur Bewältigung von Krisen einbezogen werden soll. Konkret geht es darum, den Jugendlichen bei der Ausarbeitung eines verbindlichen Zukunftsplans und dessen Einhaltung zu unterstützen. (Schluss) hof