Parlamentskorrespondenz Nr. 1126 vom 22.10.2015

Neu im Verkehrsausschuss

Breitbandausbau soll kostensparend umgesetzt werden

Wien (PK) – Die Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen können wesentlich reduziert werden, wenn in den nächsten Jahren bei allen Bauarbeiten an der physischen Infrastruktur der Telekommunikation eine angemessene Koordinierung erfolgt und eine Mitbenutzung für den Breitbandausbau eingeplant ist. Durch entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes 2003, des KommAustria-Gesetzes, des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen und des Postmarktgesetzes (845 d.B.) werden nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen.

Geregelt wird neben der Koordinierung von Bauarbeiten und dem Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen auch, welche Mindestinformationen über diese gewährleistet sein müssen. Bis spätestens Anfang 2017 muss zudem bei der Regulierungsbehörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eine zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten eingerichtet sein. Der Bund übernimmt 2016 die Einrichtungskosten dieser Stelle und übernimmt in der Folge ein Viertel der Kosten. Die Regulierungsbehörde muss zudem als zentrale Informationsstelle für Genehmigungen fungieren. Die Bundesregierung erwartet sich, dass durch diese gesetzlichen Maßnahmen die Kosten des Breitbandausbaus um bis zu 25 % gesenkt werden können, womit auch entsprechende EU-Vorgaben umgesetzt wären. (Schluss) sox