Parlamentskorrespondenz Nr. 1130 vom 23.10.2015

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage einer Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz

EU-Anpassung bei Hypothekar- und Immobilienkrediten

Wien (PK) – Durch ein Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sollen nun die österreichischen Bestimmungen auf diesem Gebiet an die entsprechenden EU-Richtlinien angepasst werden, wobei die Regierungsvorlage (843 d.B.) um größtmögliche Aufrechterhaltung der bestehenden Rechtslage bemüht ist. Konkret sieht das Gesetz umfangreiche, und zwar auch vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers bzw. Kreditvermittlers vor. Überdies ist eine Kreditvergabe nur nach positiver Kreditwürdigkeitsprüfung zulässig, für die allgemeine Standards gelten. Zudem erhält der Verbraucher nun eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen nach Erhalt des Kreditangebots. Auch steht dem Verbraucher in Hinkunft ein Rücktrittsrecht zu, wenn er seine Vertragserklärung kurz nach Eingang der vorvertraglichen Informationen abgegeben hat. (Schluss) hof