Parlamentskorrespondenz Nr. 1269 vom 18.11.2015

Neu im Justizausschuss

Verfahrensrechtliche Aspekte, Airbnb und Konsumentenschutz im Fokus von Oppositionsanträgen

Wien (PK) – Die NEOS schlagen in einer Reihe von Anträgen Änderungen im Verfahrensrecht vor. Anliegen sind dabei die verpflichtende Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Entscheidungen, die Videoaufzeichnung von ersten Einvernahmen sowie eine Erhebung betreffend den Umfang der Papier-Eingaben vor Gericht. Erleichterungen wollen die NEOS zudem für die kurzfristige Vermietung von Eigentumswohnungen, etwa im Rahmen von Airbnb. Die Freiheitlichen wiederum untermauern ihre Forderung nach einer einheitlichen Neufassung des Konsumentenschutzes. Das Team Stronach schließlich wünscht eine Erweiterung der praktischen Ausbildung für RichterInnen und StaatsanwältInnen auf den Bereich der Exekutive.

NEOS verlangen Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Urteile

Während der OGH gesetzlich verpflichtet ist, seine Urteile zu veröffentlichen, gibt es für Oberlandesgerichte keine derartige Bestimmung. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass gerade auch die Oberlandesgerichte in zahlreichen wichtigen Materien letztinstanzliche Entscheidungen treffen – so etwa über die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen oder über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile. Diese Entscheidungen haben maßgebliche Wirkung für das Verhalten der Rechtsunterworfenen und bilden u.a. auch die Grundlage für die Judikatur der österreichischen Gerichte, argumentiert der Justizsprecher der NEOS und fordert in einem Entschließungsantrag (1400/A(E)) eine generelle Veröffentlichungspflicht für sämtliche letztinstanzliche Urteile.

NEOS schlagen Videoaufzeichnung von Einvernahmen vor

Erste Einvernahmen vor der Polizei würden oft nicht unmittelbar aufgezeichnet, beklagt Nikolaus Scherak (N). Emotionen können in einem Protokoll nur unzureichend dargestellt werden. Überhaupt sei es in einem schriftlichen Protokoll nicht möglich, die Dokumentation des tatsächlichen Eindrucks vor Ort für später zu konservieren. Die Unmittelbarkeit könnte durch eine Aufzeichnung der Einvernahme auf Video deutlich besser gewahrt werden, ist der NEOS-Justizsprecher überzeugt und schlägt in einem Entschließungsantrag (1401/A(E)) ein Modellprojekt für die Videoaufzeichnung von Einvernahmen vor.

NEOS wollen Ausmaß der Papier-Eingaben bei Gerichten prüfen lassen

Obwohl der Elektronische Rechtsverkehr eine vereinfachte, schnellere und günstigere Abwicklung von Eingaben bei Gericht ermöglicht, werden nach wie vor viele Eingaben in Papierform eingebracht, merkt Nikolaus Scherak (N) kritisch an. So würden sich einige Organisationen wie etwa das AMS, die Kinder- und Jugendhilfeträger oder die Finanzämter regelmäßig der Papierform für ihre Eingaben bei Gericht bedienen, was in der Folge zu personeller und zeitlicher Mehrbelastung führt. Scherak ruft nun in einem Entschließungsantrag (1402/A(E)) den Justizminister auf, Erhebungen über das tatsächliche Volumen der Papier-Eingaben durchzuführen. In einer nächsten Konsequenz sollten dann vor allem jene Organisationseinheiten, die besonders viele Eingaben in Papierform einbringen, zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet werden.

NEOS drängen auf Erleichterungen bei der kurzfristigen Wohnungsvermietung

Nach der aktuellen Judikatur des OGH müssen der kurzfristigen Vermietung einer Eigentumswohnung in einem Wohnhaus alle LiegenschaftsmiteigentümerInnen zustimmen, zumal die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen vorliegen könnte. NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn sieht darin vor allem eine Benachteiligung von WohnungseigentümerInnen, die sich zur Vermietung ihrer Wohnung neuer Internet-Plattformen wie Airbnb bedienen. Seinem Vorschlag (1411/A(E)) zufolge sollte bei kurzfristiger Vermietung die Zustimmung der anderen EigentümerInnen grundsätzlich als gegeben angenommen werden, sofern nicht einer der Miteigentümer eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen behauptet.

FPÖ pocht auf Neukodifikation des Konsumentenschutzrechts

FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz beklagt einmal mehr die Rechtsaufsplitterung im Beriech des Konsumentenschutzes , die seiner Einschätzung nach Unübersichtlichkeit und schwere Lesbarkeit zur Folge hat, und fordert deshalb in einem Entschließungsantrag (1419/A(E)) ein einheitliches neues Konsumentenschutzrecht.

Team Stronach: Richter und Staatsanwälte brauchen Praxiserfahrung im Exekutivdienst

Christoph Hagen vom Team Stronach will angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen dazu verpflichten, einen Teil ihrer Ausbildungszeit auch im Bereich der Exekutive zu absolvieren (1422/A(E)). Derzeit hätten Gerichte und Staatsanwaltschaften nur wenig Bezug zur Arbeit der Polizei, was nach Meinung Hagens immer häufiger dazu führt, dass Gerichtsurteile und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft sowohl von der Bevölkerung als auch von den Exekutivkräften als ungerecht oder überschießend empfunden werden. (Schluss) hof