Parlamentskorrespondenz Nr. 1403 vom 09.12.2015

Abgabenänderungsgesetz: Nationalrat adaptiert Steuerreform

Erhöhung im Entwicklungsfonds löst EZA-Debatte aus

Wien (PK) - Kapitalgesellschaften können künftig wieder frei wählen, wie sie mit ihren Bilanzgewinnen in steuerlicher Hinsicht verfahren - ob sie also eine Ausschüttung an die Anteilseigner vornehmen oder lieber eine von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreite Einlagenrückzahlung. Diese Adaptierung der vor dem Sommer beschlossenen Steuerreform wurde heute im Nationalrat mit dem " Abgabenänderungsgesetz 2015 " mehrheitlich verabschiedet, wobei SPÖ und ÖVP mit einem Abänderungsantrag noch redaktionelle Klarstellungen am Gesetzestext vornahmen.

Mehrheitlich genehmigte das Plenum zudem eine Erhöhung der Mittel im Entwicklungsfonds, um Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an die Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) zu ermöglichen. Deutliche Kritik an den Zuwendungen in Richtung IIC übten allerdings die NEOS, da Österreichs Fokus bei der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) nicht im lateinamerikanischen Raum liege. Auf ein Verlangen der Pinken Fraktion hin wurde daher eine getrennte Abstimmung über die zur Debatte stehenden EZA-Leistungen vorgenommen.

Steuerrechtliche Änderungen in 35 Gesetzen

Neben der Wiedereinführung des Wahlrechts bei Einlagenrückzahlungen bringt das Abgabenänderungsgesetz zahlreiche steuerrechtliche Neuerungen mit sich. Im Einkommensteuergesetz werden nunmehr Einkünfte aus bestimmten persönlichen Tätigkeiten in einer Kapitalgesellschaft unmittelbar den natürlichen Personen wie KünstlerInnen, Vortragenden oder SportlerInnen zugerechnet, die die Leistung erbringen. Neu geregelt wird auch die "Wegzugsbesteuerung" für Betriebe: bei Übersiedlungen ins Ausland wird der Besteuerungsaufschub (Nichtfestsetzungskonzept) durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt. Steuern für Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen sind folglich über sieben Jahre und für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens über zwei Jahre gleichmäßig zu entrichten. Weiters gibt es Änderungen im Körperschaftssteuergesetz, wonach bei Zuwendungen von Privatstiftungen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der KESt entlastet werden, die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht mehr gänzlich unterbleiben soll.

Das Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird mit der Sammelnovelle in Bezug auf die Einsichtsberechtigung der Länder-Förderstellen aktualisiert, das Zollrechts-Durchführungsgesetz wird an den neuen EU-Zollkodex angepasst. Überdies soll die internationalen Zusammenarbeit bei Finanzstrafsachen eine bessere rechtliche Basis erhalten.

Zufrieden registrierte Hubert Fuchs (F), mit der Novelle werde eine "eigenkapitalsfeindliche" Bestimmung zur Steuerreform zurückgenommen, die UnternehmerInnen bei der Entnahme ersparter Einlagen mit der Kapitalertragssteuer belastet hätte. Der ebenfalls im Rahmen der kommenden Steuerreform vorgesehenen Registrierkassenpflicht prophezeite der Freiheitliche ein ähnliches Schicksal. "Man darf immer ein bissl g'scheiter werden", replizierte ÖVP-Finanzsprecher Andreas Zakostelsky in Bezug auf die Entschärfung der Bestimmung zur Einlagenrückzahlung. Generell lobte er ebenso wie SPÖ-Mandatarin Karin Greiner die Steuerreform als eine nachhaltige Entlastung von BürgerInnen und Wirtschaft im Volumen von über 5 Mrd. €, umgesetzt durch Tarifreformen, Senkung der Lohnnebenkosten und Stärkung der Kaufkraft – etwa mittels Verdoppelung der Kinderfreibetrags, wie Zakostelsky hervorhob. Am Abgabenänderungsgesetz begrüßte Greiner besonders die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung, weil dadurch Abgaben expandierender Konzerne in Österreich verbleiben würden.

Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann wollte sich dem Lob zum Abgabenänderungsgesetz nicht anschließen, wiewohl er die verstärkte internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerbetrug guthieß. So stieß er sich an der Neuregelung im Körperschaftssteuergesetz betreffend Privatstiftungen und plädierte für eine progressive Kapitalertragssteuer. Grundsätzlich sei das heimische Steuersystem in seiner Struktur neu zu regeln, sagte er mit Hinweis auf Vermögenssteuern und eine Ökologisierung des Steuerregimes.

In einem Entschließungsantrag zum Punkt Transparenzdatenbank deponierte Josef Schellhorn (N) seien Unmut über die "Intransparenz" des öffentlichen Förderwesens. Derzeit würden in der Transparenzdatenbank von Bund und Ländern nur die jeweiligen Leistungsangebote aufscheinen, die Förderleistungen von Gemeinden blieben gänzlich ausgespart. Ihren Zweck erfülle die Datenbank aber nur, wenn auch die tatsächlichen Auszahlungsbeträge bei Förderungen aller Gebietskörperschaften angegeben werden, so der NEOS-Wirtschaftssprecher, der auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf drängte – seine Forderung blieb im Plenum aber in der Minderheit.

Entwicklungszusammenarbeit: Österreich stockt Beiträge auf

Mit der heute beschlossenen Aufstockung des Entwicklungsfonds will die Regierung den Millenniumszielen der Vereinten Nationen im weltweiten Kampf gegen Armut Rechnung tragen. Demnach trägt Österreich beim Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) 16 Mio. € bei, an die Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) gehen 542 zusätzliche Kapitalanteile von je 16.178 US-Dollar. Diese Beträge, mit denen günstige Kredite und Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe in EZA-Ländern sowie technische Hilfen bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik unterstützt werden sollen, werden der Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angerechnet.

Der Auffassung von Christoph Vavrik (N), die Interamerikanische Investitionsgesellschaft sei in einer Region tätig, die nicht zu den Prioritäten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zähle und ihre Aktivitäten würden nicht evaluiert, hielt Josef Cap (S) entgegen, sehr wohl setze man hier "Schritte in die richtige Richtung". Ungeachtet dessen räumte Cap ein, für eine "große Lösung" des weltweiten Armutsproblems müssten die Industrienationen ihr Wirtschaftssystem überdenken, um den Raubbau an ärmeren Ländern zu beenden. Die Bekämpfung von Armut mache vor allem im landwirtschaftlichen Bereich Sinn, so Marianne Gusenbauer-Jäger (S), die deswegen Österreichs IFAD-Beiträge als wichtig erachtet. (Fortsetzung Nationalrat) rei