Parlamentskorrespondenz Nr. 1408 vom 10.12.2015

Hypo-Untersuchungsausschuss: Klarstellung der Parlamentsdirektion

Aufbereitung und Weitergabe von Unterlagen des Untersuchungsausschusses

Wien (PK) - Bezüglich aktueller Fragen hinsichtlich des Umgangs mit Akten und Unterlagen, die dem Untersuchungsausschuss zugeleitet werden, erlaubt sich die Parlamentsdirektion auf folgende rechtliche Situation hinzuweisen: Die Zuleitung der Akten und deren Weitergabe an den Untersuchungsausschuss einerseits, und die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gemäß dem Interpellationsrecht andererseits erfolgen auf jeweils eigenen Rechtsgrundlagen, die unabhängig voneinander zu beurteilen sind.

Die Ausübung des parlamentarischen Fragerechts basiert auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes und der Geschäftsordnung des Nationalrats. Form und Inhalt der Anfragebeantwortung sind dabei in Verantwortung des zuständigen Bundesministers bzw. der Bundesministerin. Nach Einlangen einer Anfragebeantwortung wird diese entsprechend auf der Website des Parlaments der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Aufbereitung und Weitergabe von Akten und Unterlagen für den Untersuchungsausschuss erfolgen gemäß der Bestimmungen der Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses und des Informationsordnungsgesetzes. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind alle Unterlagen, die einem Untersuchungsausschuss zugeleitet werden, nicht öffentlich und können im Bedarfsfall durch die anliefernde Stelle gemäß Informationsordnungsgesetz mit Vertraulichkeitsschutzstufen versehen werden.

Die aktuell diskutierten Unterlagen wurden seitens des Finanzministeriums der Untersuchungsausschuss-Vorsitzenden per Mail am 1. Dezember ohne Klassifizierung übermittelt und wurden am Folgetag im Onlinesystem des Parlaments ohne Klassifizierung zugänglich gemacht. Darüber wurden wie üblich alle Fraktionen auch per Mail informiert. (Schluss) red