Parlamentskorrespondenz Nr. 1410 vom 10.12.2015

Zivildienstersatz-Tätigkeiten werden neu geregelt

Nationalrat beschließt Kompetenzverschiebung

Wien (PK) – Im Anschluss an die Debatte über das Sozialrechts-Änderungsgesetz behandelte der Nationalrat eine Kompetenzverschiebung bei jenen Freiwilligendiensten im Ausland, die als Zivildienstersatz angerechnet werden. Künftig ist anstelle des Innenministeriums das Sozialministerium zuständig, wozu eine Änderung des Zivildienstgesetzes erforderlich ist. Die Novelle wurde mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Einzig die FPÖ stimmte dagegen.

Kompetenz für Friedens- und Gedenkdienst im Ausland wird Sozialministerium zugewiesen

Neben anderen Freiwilligendiensten wird in Zukunft auch der Friedens- und Gedenkdienst im Ausland beim Sozialministerium angesiedelt. Dazu bedarf es einer Änderung im Zivildienstgesetz, die einige Vorteile für Zivildiener mit sich bringt. Künftig reichen zehn, statt bisher zwölf Monate, um eine Freiwilligentätigkeit wie ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr oder einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland als Zivildienstersatz anerkannt zu bekommen, hob Werner Groiß (V) hervor. Ebenso wird ein mindestens zehnmonatiger europäischer Jugendfreiwilligendienst nach dem "Erasmus+"-Programm der EU angerechnet.

Dagmar Belakowitsch-Jenewein wand sich gegen die Kompetenzverschiebung und stellte fest, die FPÖ könne dieser Aushöhlung des Zivildienstgesetzes nicht zustimmen. Die wertvolle Zivildiensttätigkeit werde damit abgewertet, aus diesem Grund sei der Bereich in der Zuständigkeit des Innenministeriums zu belassen, so Belakowitsch-Jenewein. Dieser Ansicht konnten Bundesminister Rudolf Hundstorfer und ÖVP-Abgeordneter Fritz Grillitsch nichts abgewinnen, die darin Verwaltungsvereinfachungen sahen. Die Bündelung der Zuständigkeit für Freiwilligendienste im Ausland beim Sozialministerium wurde weitgehend im Budgetbegleitgesetz festgelegt, zur Umsetzung dieses Vorhabens ist jedoch eine Verfassungsmehrheit notwendig, begründete Franz Kirchgatterer (S) die gesonderte Behandlung dieser Thematik. Inhaltlich begrüßte er den Zugang für Frauen zu Gedenkdiensten sowie die Neuregelung der finanziellen Absicherung und sah darin beste Voraussetzungen für positive demokratische Weiterentwicklungen. Dem schloss sich Werner Groiß von der ÖVP an, für den der Zivildienst ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Gesellschaft ist. Tanja Windbüchler-Souschill (G) äußerte Bedenken gegen die Ansichten der FPÖ, denn insbesondere der Gedenkdienst, beispielsweise im Anne Frank Haus in Amsterdam, leiste angesichts der sinkenden Zahl an Zeitzeugen einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte. (Fortsetzung Nationalrat) gro


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