Parlamentskorrespondenz Nr. 1416 vom 10.12.2015

Nationalrat stimmt Novelle zum Bundesvergabegesetz einhellig zu

Bestbieterprinzip wird auch für Beschaffung von Lebensmittel gelten

Wien (PK) – Im Verfassungsausschuss hat die ÖVP vergangene Woche noch damit gedroht, einen Beschluss des Bundesvergabegesetzes im Nationalrat zu blockieren, sollten keine Änderungen am Entwurf vorgenommen werden. Nun haben sich die Koalitionsparteien doch noch zeitgerecht geeinigt. Der Nationalrat stimmte in seiner heutigen Sitzung einhellig dafür, bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand das Bestbieterprinzip zu stärken. Damit soll auch mehr Transparenz in die Ausführung großer Bau- und anderer Aufträge gebracht und Lohn- und Sozialdumping entgegengewirkt werden. Das Inkrafttreten der Novelle ist damit allerdings noch nicht gesichert, da jedes einzelne Bundesland ein Vetorecht hat. Insbesondere Tirol hatte im Vorfeld des Beschlusses erhebliche Bedenken geäußert.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zeigte sich über den einstimmig gefassten Beschluss dennoch hocherfreut. Es sei nicht sehr einfach gewesen, alle Beteiligten von der Sinnhaftigkeit der Novelle zu überzeugen, betonte er. In der heutigen Debatte war allerdings von Kritik keine Rede mehr, auch ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker und ÖVP-Landwirtschaftssprecher Jakob Auer begrüßten den Gesetzesbeschluss ausdrücklich. Für Auer ist es besonders erfreulich, dass es letztlich auch gelungen ist, das Bestbieterprinzip auf die Beschaffung von Lebensmittel auszudehnen.

Mit der Gesetzesnovelle wird die öffentliche Hand verpflichtet, künftig bei bestimmten Vergaben, etwa bei Bauaufträgen von über 1 Mio. €, einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1385/2015 ). Auch soziale Aspekte dürfen berücksichtigt werden. Außerdem sind verschiedene Schranken vorgesehen, um die Weitervergabe von Aufträgen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden. Für öffentliche Auftraggeber könnte die Novelle zwar einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf eingeräumt wird, die Politik erwartet sich im Gegenzug aber nicht nur positive volkswirtschaftliche Effekte, sondern rechnet mittelfristig auch mit Einsparungen.

Abänderungsantrag dehnt Bestbieterprinzip auf Lebensmittelbeschaffungen aus

Mit einem von den Koalitionsparteien heute eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag dehnten die Abgeordneten die verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips auch auf die Beschaffung bestimmter Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Eier, Gemüse und Obst aus. Zudem wurden einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs präzisiert. Demnach ist der Auftragnehmer künftig dazu verpflichtet, ausführliche Eignungsunterlagen bereitzustellen, wenn er nach Zuschlagserteilung die Hinzuziehung eines neuen Subunternehmens oder den Wechsel eines Subunternehmens beabsichtigt. Damit soll dem Auftraggeber die Kontrolle erleichtert werden, wobei er für die Prüfung der Unterlagen drei Wochen, und nicht wie ursprünglich vorgesehen zwei Wochen, Zeit hat. An der Bestimmung, dass der Auftraggeber die Beiziehung eines neuen Subunternehmens nicht willkürlich, sondern nur aus sachlichen Gründen verweigern kann, ändert sich nichts.

Um präziser zwischen Subunternehmen und Lieferanten zu unterscheiden, wird ausdrücklich festgeschrieben, dass ausschließlich die Lieferung von "handelsüblichen" Waren oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich sind, keine Subunternehmerleistung darstellt. Außerdem werden mit dem Abänderungsantrag jene Fälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht nicht in Form eines Senats sondern durch EinzelrichterInnen entscheidet, um zwei Punkte ergänzt, und zwar was Entscheidungen über den Gebührenersatz und was die formelle Einstellung eines Verfahrens nach Zurückziehung eines Nachprüfungsauftrags betrifft.

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. März 2016, wobei durch Präzisierungen sichergestellt wird, dass alle Altverfahren nach der geltenden Rechtslage zu Ende geführt werden können.

FPÖ und Grüne sehen Novelle als ersten wichtigen Schritt

Ausdrückliche Zustimmung zum Gesetzentwurf kam auch von der Opposition, wobei FPÖ und Grüne die vorliegende Novelle nur als ersten Schritt zur Stärkung des Bestbieterprinzips werteten. Weitere Schritte müssten folgen, "das ist noch nicht das Ende des Tunnels", hielt etwa FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein fest. Ein mit der Regierungsvorlage mitverhandelter Antrag der Grünen fand bei der Abstimmung allerdings ebenso wenig eine Mehrheit wie zwei Entschließungsanträge, die Belakowitsch-Jenewein bzw. Grün-Abgeordnete Birgit Schatz im Zuge der heutigen Beratungen eingebracht hatten.

Geht es nach der FPÖ, soll das Bestbieterprinzip künftig ausnahmslos bei allen Auftragsvergaben durch die öffentliche Hand angewendet werden, wobei im Entschließungsantrag als Beispiele für Qualitätskriterien etwa die Qualifikation von Schlüsselpersonal, die Beschäftigung von Lehrlingen und älteren ArbeitnehmerInnen in beauftragten Unternehmen oder ökologische Aspekte angeführt werden. Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein und ihr Fraktionskollege Peter Wurm knüpfen damit an den Forderungskatalog der Wirtschafts- und Gewerkschaftsinitiative "Faire Vergabe" an. Außerdem fordern sie schärfere Sanktionen für Unternehmen bei Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards und weitere Maßnahmen zur Unterbindung von Scheinfirmen. Insgesamt zeigte sich Belakowitsch-Jenewein allerdings erfreut, dass es nach zähen, mehr als ein Jahr lang dauernden Verhandlungen doch noch zu einer Beschlussfassung der vorliegenden Novelle kommt.

In eine ähnliche Stoßrichtung wie der FPÖ-Antrag weisen die Initiativen der Grünen. Birgit Schatz und Gabriela Moser drängen nicht nur darauf, die Bereiche, in denen das Bestbieterprinzip verbindlich angewendet werden muss, auszudehnen, etwa auf den öffentlichen Verkehr. Sie erwarten sich auch eine Weiterentwicklung der Qualitäts- und Sozialkriterien für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. So sollen ihrer Meinung nach etwa Kriterien wie die Lebensdauer von Produkten, die Energieeffizienz von Gebäuden, die Umweltfreundlichkeit der auf Baustellen eingesetzten Maschinenparks und eine adäquate Bezahlung der MitarbeiterInnen stärker in die Bewertung von Angeboten einfließen.

Zur vorliegenden Novelle merkte Schatz an, die neuen Regelungen werden die öffentliche Verwaltung am Anfang sicher vor gewisse Herausforderungen stellen. Sie ist aber überzeugt, dass sich die neuen Bestimmungen langfristig rentieren werden und positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Man dürfe kleine Gemeinden allerdings nicht alleine lassen, mahnte sie. Wichtig sind für Schatz außerdem Maßnahmen, die verhindern, dass schwarze Schafe unter den Unternehmern einfach neue Firmen gründen und sich damit wieder an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können.

Auf ein besonderes Problem machte Gabriela Moser aufmerksam. Ihrer Ansicht nach werden nach wie vor viel zu viele Aufträge "unter der Hand" vergeben. Als Beispiel nannte sie etwa Aufträge ohne Ausschreibung an die mittlerweile privatisierte Staatsdruckerei, die ihr zufolge den BürgerInnen durch überhöhte Preise für Ausweise sehr viel Geld kosten. Rückenwind erwartet sie sich von neuen EU-Richtlinien, die auch in Österreich umzusetzen sind.

Zustimmung auch von NEOS und Team Stronach

Begrüßt wurde der Gesetzentwurf auch von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak und von Team-Stronach-Sozialsprecherin Waltraud Dietrich. Scherak ist überzeugt, dass die Forcierung des Bestbieterprinzips auch im Sinne der SteuerzahlerInnen ist. Wenn man von Vornherein auf Qualität achte, könne man Folgekosten sparen, argumentierte er. Er erwartet sich überdies mehr Transparenz bei der Weitervergabe von Aufträgen an Sub-Unternehmen und Sub-Sub-Unternehmen.

Dietrich gab zu bedenken, dass auf Qualität Wert legende österreichische Firmen derzeit mit ausländischen Billigstbietern nicht mithalten könnten. Mit der Gesetzesnovelle gehe man den richtigen Weg, unterstrich sie.

SPÖ und ÖVP: Bestbieterprinzip fördert Qualität

Seitens der SPÖ machte Klubobmann Andreas Schieder darauf aufmerksam, dass Auftraggeber, die Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip vergeben, die Ausführung oft nicht in der Qualität bekommen, die sie sich erwarten, und oft auch nicht zum ursprünglich vereinbarten Preis. Ganz abgesehen davon würden viele dieser Aufträge auch nicht unter sozialen Bedingungen ausgeführt, wie sie der Politik am Herzen liegen würden. Durch die Forcierung des Bestbieterprinzips erhofft er sich außerdem eine Eindämmung des Sub-Sub-Unternehmertums. Wenn sich die Bestimmungen in der Praxis bewähren, spricht laut Schieder nichts dagegen, das Bestbieterprinzip auf weitere Bereiche auszudehnen.

Es sei schon jetzt nicht verboten gewesen, Aufträge nach dem Bestbieterprinzip auszuschreiben, hob SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann hervor. Der Einfachheit halber hätten die Auftraggeber aber oft das Billigstbieterprinzip gewählt.

ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker wies darauf hin, dass das Investitionsvolumen der öffentlichen Hand jährlich rund 60 Mrd. € beträgt und somit rund 20% des Bruttoinlandsprodukts. Sie hält es in diesem Sinn für wesentlich, dass öffentliche Auftragsvergaben transparent und nachvollziehbar erfolgen und ein fairer Wettbewerb garantiert ist. Ebenso brauche es Chancengleichheit für kleine Betriebe. In der Vergangenheit habe man, so Steinacker, viele unfaire Praktiken von Seiten der Anbieter erlebt. Vom vorliegenden Gesetz erwartet sie unter anderem eine stärkere Fokussierung auf Qualität, mehr Transparenz bei der Auftragserfüllung und eine Stärkung befugter, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmen. Die Forcierung des Bestbieterprinzips entspreche überdies dem Prinzip der ökosozialen Marktwirtschaft, sieht sie eine Win-Win-Situation.

Nach Meinung von ÖVP-Landwirtschaftssprecher Auer gebührt vor allem SPÖ-Abgeordnetem Muchitsch Applaus für das Zustandekommen der Gesetzesnovelle. Durch die Einbeziehung von Lebensmittelbeschaffungen in das Bestbieterprinzip hofft er vor allem auch auf ein Umdenken von Großküchen. Der Konsument handle zwiespältig, meinte Auer, er kaufe das Billigste, also Massenware, fordere aber gleichzeitig Qualität und Produktsicherheit.

Dass die Lebensmittel im letzten Augenblick in die Gesetzesnovelle aufgenommen wurden, hob auch Johannes Schmuckenschlager (V) als besonders bedeutsam hervor. Die öffentliche Hand habe in diesem Bereich eine wichtige Vorbildfunktion. "Als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde" machte ÖVP-Abgeordneter Manfred Hofinger auf den künftigen bürokratischen Mehraufwand bei Ausschreibungen aufmerksam, seiner Meinung ist das Ziel der Novelle diesen Mehraufwand aber Wert. Es sei wichtig, dass Aufträge an seriöse heimische Firmen vergeben werden, sagte auch der fraktionslose Mandatar Rupert Doppler.

Bundeskanzleramt arbeitet bereits an nächster Vergabenovelle

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer teilte den Abgeordneten mit, dass der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bereits intensiv an der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie arbeitet, die etwa eine Ausweitung des Bestbieterprinzips auf den öffentlichen Verkehr vorsieht. Es sei allerdings leichter, einen legistischen Text zu verfassen, als dafür dann auch die erforderlichen Mehrheiten zu bekommen, meinte er. In Richtung Abgeordneter Moser hielt Ostermayer fest, dass Sicherheitsdrucke per Gesetz nur an die Staatsdruckerei vergeben werden dürfen, unabhängig von deren Eigentümerstruktur.

NEOS wollen parteinahe Firmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen

Mit zur Diskussion standen auch zwei Gesetzesinitiativen der NEOS (1294/A, 1297/A), die bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit blieben. Zum einen wollten Abgeordneter Nikolaus Scherak und seine FraktionskollegInnen erreichen, dass parteinahe Unternehmen und Organisationen künftig von Vornherein von Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden. Damit würde man strukturelle Korruption und illegale Parteienfinanzierung leichter unterbinden können, sind sie überzeugt. Außerdem mahnten die NEOS eine Klarstellung im Bundesvergabegesetz ein, wonach Direktvergaben bei der Vergabe gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Verkehr Ausnahme bleiben müssen. (Fortsetzung Nationalrat) gs