Parlamentskorrespondenz Nr. 1443 vom 17.12.2015

2016 steigt Niederlassungsquote

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung der Bundesregierung mehrheitlich

Wien (PK) - Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.656 (2015: 5.423) Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2015 um insgesamt 233 Personen. Die meisten der quotenpflichtigen Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen (4.890 Aufenthaltstitel). Demgegenüber bleibt die Quote für SaisonarbeiterInnen (4.500 Personen) und ErntehelferInnen (700 Personen) gleich.

Im Detail entfallen von den 5.656 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4.890 (2015: 4.750) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 400 (2015: 340) auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 138 Plätze (2015: 138) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Schließlich steigt die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" von 195 auf 228. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2016 folgende Maximalquoten: Burgenland: 94 (2015: 79), Kärnten: 211 (2015: 196), Niederösterreich: 381 (2015: 351), Oberösterreich: 737 (2015: 707), Salzburg: 406 (2015: 386), Steiermark: 572 (2015: 562), Tirol: 366 (2015: 366), Vorarlberg: 219 (2013: 196) und Wien: 2.670 (2015: 2.580).

Der Hauptausschuss genehmigte die diesbezügliche Niederlassungsverordnung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach mehrheitlich. Freiheitliche und Grüne lehnten ab.

Kritik am Einwanderungsrecht

Die 30 unterschiedliche Aufenthaltstitel machen das System übermäßig kompliziert und unflexibel, für die Betroffenen sei es völlig intransparent, begründete Alev Korun (G) die Haltung ihrer Fraktion. Die Administration werde dadurch enorm erschwert, das Fremdenrecht den Bedürfnissen des 21. Jahrhunderts nicht gerecht. Die Grünen plädieren deshalb für eine generelle Vereinfachung des Einwanderungsrechts, die gesetzlichen Bestimmungen sollten aus einem Guss sein und für Transparenz sorgen, so Korun. Sie übte auch heftige Kritik am System der SaisonarbeiterInnen und ErntehelferInnen. Derzeit werden die Menschen ihrer Ansicht nach den ArbeitgeberInnen massiv ausgeliefert. Im Grunde genommen gebe es nämlich keine Saisoniers mehr, argumentierte Korun, die ArbeitnehmerInnen würden nach 6 Monaten für eine weitere Saison verlängert, die Pause von 2 Monaten werde kaum eingehalten und dann würden sie einfach weiterbeschäftigt. Das sei eine Doppelbödigkeit, die die Grünen nicht mittragen würden. Diese Vorwürfe wies Hermann Schultes (V) mit Vehemenz zurück. Die Landwirtschaft habe zusätzlichen Bedarf an ErntehelferInnen, vor allem die BiobäuerInnen, hielt er Konrun entgegen. Die Betreffenden seien sehr froh, dass sie hier arbeiten dürfen.

Die NEOS stimmten der Niederlassungsverordnung zu, auch wenn sie grundsätzliche Kritik am Quotensystem übten. Dieses widerspreche dem Vorhaben, die Einwanderungsmöglichkeiten nach bestimmten Kriterien zu vergeben, sagte Christoph Vavrik (N). Für ihn ist die Niederlassungsverordnung in der Form, wie sie daliegt, kein Zukunftsmodell. Vavrik drängte zudem darauf, die Rot-Weiß-Rot-Karte zu adaptieren, denn diese habe nicht die erwartete Wende in der Zuwanderungspolitik gebracht. Vielmehr sei der österreichische Arbeitsmarkt für ausländische Spitzenkräfte nicht attraktiv. Vavrik sprach sich auch für einen effektiven Zugang von AsylwerberInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt aus. (Fortsetzung Hauptausschuss) jan