Parlamentskorrespondenz Nr. 1450 vom 17.12.2015

Opposition hegt große Bedenken gegen Mittelmeer-Operation der EU

Hauptausschuss beschließt zahlreiche Entsendungen zu UNO- und EU-Missionen

Wien (PK) – Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigten heute die Fortsetzung zahlreicher Auslandseinsätze im Rahmen von EU- und UNO-Missionen. Darüber hinaus wird sich Österreich nunmehr auch an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali und an der EU-Militäroperation im Mittelmeer zur Unterbindung der Schleuserkriminalität (SOPHIA) beteiligen. Die Zustimmung zu den Entsendungen erfolgte teils einstimmig, teils mehrheitlich, wobei vor allem der Einsatz im Mittelmeer auf Kritik aus den Reihen der Opposition stieß.

Klug zu Mittelmeer-Operation SOPHIA: Es geht um Kampf gegen Schlepperkriminalität und humanitäre Hilfe

Bei der Militäroperation im Mittelmeer gehe es nicht darum, Flüchtlinge zu fassen, sondern diese zu retten, wenn sie in Seenot geraten, versuchte Verteidigungsminister Gerald Klug den humanitären Aspekt dieser Mission herauszustreichen. Bislang konnten 5.723 Flüchtlinge gerettet werden, in der Phase 2, in der sich die Mission derzeit befindet, sei noch niemand ertrunken. Die Geretteten seien nach Sizilien und auf das italienische Festland gebracht worden, informierte er Waltraud Dietrich vom Team Stronach. Grundsätzlich ziele die Mission auf den Kampf gegen die illegale Schlepperkriminalität ab, 43 Schlepper konnten in der Zwischenzeit der italienischen Polizei übergeben werden, berichtete Klug. Die österreichischen Stabsoffiziere seien vor allem im Management eingesetzt, konkret etwa im Bereich der Logistik, des Durchführungsmanagements und der Budgetabwicklung.

Wann die dritte Phase der Mission beginnt, in der Schiffe auch unbrauchbar gemacht oder zerstört werden können, sei derzeit noch nicht vorhersehbar, denn das hänge von einer handlungsfähigen Regierung in Tripolis ab, informierte Klug. Außerdem brauche es dazu auch eines eigenen Beschlusses des Sicherheitsrats, betonten sowohl der Verteidigungsminister als auch Außenminister Sebastian Kurz. Kurz bekräftigte die Notwendigkeit einer weiteren UN-Resolution für die dritte Phase der Mission vor allem gegenüber Abgeordnetem Peter Pilz (G), der sich an einer, wie er sagte, nicht korrekten Übersetzung der UNO-Resolution im Antrag des Außenministeriums stieß. Während im UNO-Dokument als Voraussetzung zur Zerstörung von Schiffen das Wort "confirmed" verwendet wird, spreche das Papier des Außenressorts davon, dass ein Verdacht vorliegen müsse. Kurz wies auf unterschiedliche Formulierungen der EU und der UNO hin und stellte klar, dass in seinem Antrag die Aufgaben und der Umfang der Mission dargestellt würden, es aber keinesfalls um die Zustimmung zur dritten Phase der Mission gehe, denn das bedürfe eines weiteren Beschlusses im Hauptausschuss.

Opposition gegen Beteiligung an EU-Operation SOPHIA

Bei dieser Militäroperation handle es sich keinesfalls um eine friedenserhaltende Maßnahme, argumentierte Tanja Windbüchler-Souschill die ablehnende Haltung der Grünen. Auch die FPÖ und die NEOS verweigerten der Beteiligung Österreichs ihre Zustimmung. Christoph Vavrik (N) sah keinen Sinn, bei einer Marine-Operation mitzumachen. Es liege hier ausdrücklich eine militärische Aktion und keine Seerettungsaktion vor, wie dies Minister Klug vorgetragen hatte. Auch steht Vavrik zufolge der bisherige Erfolg der Mission in keinem Verhältnis zum militärischen Aufwand.

Mit wesentlich schärferen Worten kritisierte Johannes Hübner von den Freiheitlichen die geplante Beteiligung Österreichs. Ihm zufolge zielt die Operation nicht auf Ursachenbekämpfung ab, sondern es liege "Schlepperei in Reinkultur" vor, sagte er. Die Flüchtlinge würden kostenfrei bei der illegalen Einwanderung nach Europa unterstützt, wo es kein Abschiebungssystem gebe. Solange es kein radikales Umdenken gibt und man illegale Flüchtlinge in den Ursprungshafen zurückbringt, solange stelle die Operation SOPHIA einen "Werbefeldzug für Schlepper" dar, zeigte sich Hübner überzeugt.

Ziel der Mission sei es, kriminelle Strukturen zu durchbrechen und Flüchtlingen Schutz und Hilfe angedeihen zu lassen, nicht jedoch sie zu bekämpfen, reagierten Wolfgang Gerstl (V) und Andreas Schieder (S) auf die vorgebrachte oppositionelle Kritik. Für Schieder ist es wichtig, sich an dieser bedeutenden Mission zu beteiligen, die auch im europäischen Verbund zu sehen sei. Gerstl zog von der Operation SOPHIA zur Grenzverwaltungsmission in Libyen (EUBAM Libyen) einen Bogen und wies darauf hin, dass beide Einsätze der Eindämmung illegaler Immigration dienten. Sie hätten die Stabilisierung vor Ort und einen effektiven Grenzschutz im Fokus, weshalb man beiden Anträgen zustimmen müsste, so Gerstl.

Kurz: Teilnahme an friedenserhaltenden Missionen ist Kernaufgabe - derzeit 1.000 ÖsterreicherInnen im Auslandseinsatz

Am Beginn der Sitzung bemerkte Außenminister Sebastian Kurz grundsätzlich, er halte es für eine Kernaufgabe, an friedenserhaltenden Maßnahmen teilzunehmen und nicht wegzuschauen. Friedenseinsätze stellten einen wesentlichen Beitrag einer aktiven Außenpolitik dar. Der Schwerpunkt liege weiterhin am Balkan. Derzeit befänden sich rund 1.000 Personen im Auslandseinsatz, angestrebt werde eine Entsendung von bis zu 1.100 Personen.

Diskussion über Afrika-Engagement

Diese Auffassung wurde von den Freiheitlichen absolut nicht geteilt. Es gebe zahlreiche Missionen, mit einem Maximum an Aufwand und Kosten und einem Minimum an Ergebnissen, begründete Johannes Hübner (F) die ablehnende Haltung zu zahlreichen Auslandseinsätzen. Seitens der Regierung verzettle man sich zu sehr, man sollte sich auf zwei bis drei Missionen konzentrieren, so sein Vorschlag. Einen Mehrwert sieht die FPÖ vor allem am Balkan, kein Verständnis zeigte sie dafür, österreichische ExpertInnen nach Afrika zu schicken. Dorthin gebe es keine historischen Verbindungen, bemerkte Hübner, außerdem neigten viele Missionen, wie etwa in Zypern, dazu, einen "Ewigkeitswert" zu bekommen.

Das Afrika-Engagement sei auch im Rahmen jener Bemühungen zu sehen, um Flüchtlingsströme zu verhindern, erklärte Verteidigungsminister Klug daraufhin das heimische Interesse am afrikanischen Kontinent. Man müsse zunehmend in die Prävention und Ursachenbekämpfung gehen, bekräftigte er und sprach in diesem Zusammenhang von einem umfassenden Sicherheitsansatz im Sinne der Stabilisierung.

Der Kritik Hübners am Engagement im Libanon begegnete Minister Klug mit dem Hinweis, dass die Region im Zusammenhang mit den Flüchtlingsströmen unter einem enormen Druck stehe und daher die Stabilisierung wichtig sei. Wenn auch schon einige Punkte des Mandats erfüllt seien, so gebe es noch weitere Aufgaben, wie dies auch seitens des UNO-Sicherheitsrats festgestellt worden sei.

Die Entsendungen im Detail

Mission MINUSMA und Verordnung (Mali)

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach genehmigt wurde die Entsendung zur Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der UNO in Mali (MINUSMA) bis vorerst 31. Dezember 2016. Österreich beteiligt sich mit maximal 15 Angehörigen des Bundesheeres an dieser Mission – 10 Stabsoffizieren und 5 Militärbeobachtern. Weitere 25 Bundesheermitarbeiter sind für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten vorgesehen, bis zu 20 Bundesheerangehörige sollen beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac helfen. Ebenso passierte die dazugehörige Verordnung über die Befugnisse der SoldatInnen, die bei MINUSMA tätig sind, den Hauptausschuss gegen das Votum der FPÖ und der Grünen.

MINUSMA wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 25. April 2013 auf Grundlage der Resolution 2100 beschlossen. Aufgabe der Mission ist im Wesentlichen die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren und die Unterstützung Malis bei der Wiederherstellung staatlicher Autorität. Zudem soll der nationale politische Dialog gefördert und der Wahlprozess begleitet werden. Auch der Schutz von Zivilpersonen und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Leistung humanitärer Hilfe sowie für die Rückkehr der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Mission, die laut Angaben des Außenministeriums 9.149 militärisches Personal und 1.058 Polizistinnen und Polizisten umfasst.

Terroristisch-islamistischen Gruppen haben vor allem den Norden Malis destabilisiert. Obwohl sich die Sicherheitslage im Vergleich zum Januar 2013 nach dem Einsatz französischer Truppen und der afrikanisch geführten Mission AFISMA sowie der Nachfolgemission MINUSMA und der EU-Mission EUTM MALI verbessert hat, stellen die terroristisch-islamistischen Gruppen trotz deutlicher Schwächung nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie eine Bedrohung für die territoriale und staatliche Integrität und Stabilität Malis dar.

EUMAM RCA

Österreich wird sich auch weiterhin in der Zentralafrikanischen Republik engagieren und mit bis zu 5 Angehörigen des Bundesheeres die dortige Militärische Beratungsmission der EU (EUMAM RCA - "Military Advisory Mission in the Central African Republic") im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterstützen. Zusätzlich können 25 weitere Angehörige des Bundesheeres für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Personen für Lufttransporte entsendet werden. Die Mission hat den Aufbau eines funktionierenden Sicherheits- und Verteidigungssektors zum Ziel. Die Zustimmung erfolgte ebenfalls mit S-V-N-T-Mehrheit.

Mission EU NAVFOR MED Operation SOPHIA im Mittelmeer

Um den Menschenhandel und Menschenschmuggel im südlichen und zentralen Mittelmeer zu unterbinden, hat die EU eine Militäroperation - EU NAVFOR MED Operation SOPHIA – ins Leben gerufen. Die genannte EU-Operation wird in mehreren Phasen durchgeführt. Ging es zunächst um das Sammeln von Informationen durch Patrouillen auf hoher See, wird in einer zweiten Phase im Einklang mit den internationalen Bestimmungen mit den konkreten Operationen begonnen werden. Das heißt, bei Verdacht auf Menschenschmuggel und Menschenhandel wird es möglich sein, Schiffe anzuhalten und zu durchsuchen, sie zu beschlagnahmen und umzuleiten. In einer dritten Phase soll die Mission die Schiffe auch zerstören oder unbrauchbar machen können – selbstverständlich auch im Einklang mit UNO-Resolutionen und mit Zustimmung des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die Operation stattfinden soll. Die Operation befindet sich derzeit in Phase zwei.

Österreich will sich mit bis zu 10 Angehörigen des Bundesheeres – zunächst bis Ende 2016 -  daran beteiligen. Dazu kommen zusätzliche 25 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Personen, die im Rahmen von Lufttransporten bzw. im Rahmen von Aeromedevac tätig sind.

Wie bei anderen Auslandseinsätzen, werden auch für die militärische Operation der EU zur Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels per Verordnung die Befugnisse der TeilnehmerInnen aus Österreich festgelegt. Konkret geht es in der Verordnung um die Verwendung von Daten, auch sensibler Daten, die verarbeitet werden dürfen, wenn dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Es dürfen auch Auskünfte eingeholt werden. Weitere Bestimmungen betreffen die Beendigung von Angriffen, Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung von Personen und Sachen, die Kontrolle und Durchsuchung von Personen und die vorläufige Festnahme von Personen.

Der Hauptausschuss genehmigte die Entsendung sowie die Verordnung nur mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP mehrheitlich.

EUBAM Libyen

EUBAM Libyen ist eine Mission im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU-Länder. Sie soll in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft die libysche Regierung kurzfristig bei der Verwaltung und Überwachung der libyschen Staatsgrenze unterstützen. Darüber hinaus zählt es zu ihrer Aufgabe, bei der Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und umfassenden Strategie für ein integriertes Grenzmanagement behilflich zu sein. Ziel ist es, die Fähigkeit der libyschen Regierung soweit zu stärken, dass die Grenzsicherheit eigenständig gewährleistet werden kann.

Österreich wird auch im kommenden Jahr bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten nach Libyen entsenden. Bis zu vier Angehörige des Innenministeriums können darüber hinaus vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten übernehmen. Insgesamt sollen über 82 Expertinnen und Experten aus der EU bzw. allenfalls auch aus Drittstaaten, 28 internationale Kräfte und 54 örtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Mission teilnehmen. Der Antrag des Außenministers passierte den Hauptausschuss mit Genehmigung von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.

UNFICYP (Zypern)

Zypern - konkret die Trennungslinie zwischen dem freien und dem türkisch besetzten Teil Zyperns - gehört zum traditionellen Einsatzgebiet österreichischer SoldatInnen im Ausland. Das österreichische Engagement bei der UNO-Mission UNFICYP (United Nations Peacekeeping Force in Cyprus) begann bereits 1964 und wird mit bis zu 8 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsangehörige und bis zu 25 weiteren Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weiteren 20 Personen für Lufttransporte in diesem Sinn auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Dafür stimmten SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS.

UNIFIL (Libanon)

Österreich wird - nach einstimmigem Beschluss - seine Beteiligung am UNO-Einsatz im Libanon (UNIFIL) mit einem Logistikkontingent von bis zu 200 Angehörigen des Bundesheers sowie bis zu 50 weiteren HeeresmitarbeiterInnen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie mit bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac bis zumindest Ende 2016 fortsetzen. Hauptaufgabe ist es unter anderem, die Wiederaufnahme von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon zu verhindern. Insgesamt beteiligen sich an der UN-Mission 38 Staaten, darunter 14 EU-Länder, mit 10.483 Personen.

Die österreichischen Missionsmitglieder haben den Auftrag, Transporte und Versorgungstätigkeiten im gesamten Einsatzraum von UNIFIL (Gebiet zwischen der Blauen Linie zu Israel im Süden und dem Litani-Fluss) und auf den Hauptversorgungslinien im Libanon durchzuführen.

EUPOL COPPS (Palästinensische Gebiete)

Weiters wird Österreich auch 2016 bis zu 2 PolizistInnen zur EU-Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS – Coordinating Office for Palestinian Police Support) entsenden. Die Vorlage passierte den Ausschuss gegen die FPÖ mehrheitlich.

Die EU will mit dieser Initiative helfen, in den palästinensischen Gebieten einen modernen und effektiven Polizeiapparat mit internationalen Standards aufzubauen. EUPOL COPPS umfasst auch eine Rechtsstaatlichkeitskomponente, die Beratungstätigkeit in polizeibezogenen Belangen der Strafjustiz bzw. des Strafvollzugs wahrnimmt. An der Mission beteiligen sich derzeit 50 internationale Expertinnen und Experten, ergänzt durch 42 örtliche Hilfskräfte.

EU BAM Rafah (Gaza)

Sollte der Grenzübergang Rafah in Gaza wieder gänzlich geöffnet werden, ist man von Seiten Österreichs auch in Zukunft, befristet bis 31. Dezember 2016, bereit, bis zu 2 ZollbeamtInnen und bis zu 2 PolizistInnen zu entsenden, die ihren Dienst bei der EU-Grenzassistenzmission EU BAM Rafah (EU Border Assistance Mission Rafah) versehen. Sie sollen mithelfen, die Abfertigungsprozeduren zu verbessern. Darüber hinaus zählt die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische Polizisten und Zöllnern zu den Tätigkeiten der Mission. Außenminister Sebastian Kurz merkte gegenüber Abgeordneter Tanja Windbüchler-Souschill (G) an, er gehe davon aus, dass der Grenzübergang auch 2016 geschlossen bleibt, da es keinerlei Anzeichen für eine Bewegung im Friedensprozess gebe. Für ihn sei es dennoch wichtig, dass aus Österreich jemand bereit sei, sollte sich die Situation verbessern. Dieser Beschluss erfolgte ebenfalls mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.

RSM (Resolute Support Mission in Afghanistan)

RSM ist eine Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission für die afghanischen Sicherheitskräfte. Unter völkerrechtlichem Mandat wird dabei ein Aus- und Aufbau effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen entsprechend internationaler Standards angestrebt. Von Österreich sollen auch im kommenden Jahr bis zu 10 Angehörige des Bundesheeres und bis zu 25 weitere Personen dafür bereitgestellt werden. Weitere 20 Personen sollen beim Einsatz des Lufttransportsystems bzw. Aeromedevac teilnehmen. Ihr Einsatzraum wird sich grundsätzlich auf den Großraum Kabul beschränken. Der Antrag des Außenministers wurde mit Ausnahme der FPÖ, der Grünen und des Team Stronach mehrheitlich befürwortet.

EULEX KOSOVO

Österreich bleibt im Kosovo jedenfalls bis Ende des Jahres 2016 präsent. Im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX KOSOVO) werden nunmehr bis zu 15 Polizistinnen und Polizisten, bis zu fünf Angehörige des Justizministeriums und bis zu zwei weitere Zivilpersonen vor Ort im Einsatz bleiben. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.

Hauptaufgabe der Mission ist es, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus verfügt die Mission auch über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen Gewalttaten. Auch helfen die TeilnehmerInnen der Mission bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen.

EUFOR ALTHEA (Bosnien und Herzegowina)

Bis Ende 2016 fortgesetzt wird auch das heimische Engagement bei EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Die Entsendung umfasst bis zu 400 Angehörige des Bundesheeres bzw. weitere 250 Personen zur kurzfristigen Verstärkung (maximal 3 Monate). Zusätzliche 30 Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 im Rahmen von Lufttransporten entsendet werden. Die Ausschussmitglieder stimmten dem einhellig zu.

Grundlagen für EUFOR ALTHEA bilden das Rahmenübereinkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton Abkommen) aus 1995 und das betreffende UNO-Mandat. Aufgaben sind die Verhinderung von gewaltsamen Ausschreitungen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und die Schaffung eines gesicherten Umfelds. Wie aus der Unterlage des Außenministeriums hervorgeht, ist angesichts des herausfordernden Reformprozesses in Bosnien und Herzegowina und der damit verbundenen innenpolitischen Spannungen die ins Auge gefasste Schließung des OHR (Office of the High Representative) in nächster Zukunft nicht absehbar.

UNMIK (UNO Interimsverwaltungsmission im Kosovo)

Ein Angehöriger oder eine Angehörige des Innenministeriums wird – nach einstimmigem Beschluss - als "Police Operation Liaison Officer" auch im kommenden Jahr bei der Interimsverwaltungsmission der UNO im Kosovo (UNMIK) Dienst versehen. Hauptaufgabe ist es, die UNMIK-Polizei in allen Kontakten mit der EU zu vertreten, mit EULEX Kosovo – sie hat von UNMIK die Aufgaben im Bereich Rechtsstaatlichkeit übernommen - und der kosovarischen Polizei Kontakt zu halten, Informationen über alle polizeilichen Aktivitäten im Kosovo zu beschaffen und den Senior Police Advisor in operationellen und inhaltlichen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

KFOR (Kosovo)

Österreich wird ferner seinen Einsatz im Rahmen des multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) bis Ende 2016 mit einem  Kontingent von bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres verlängern. Für den Fall einer Krise sind zur kurzfristigen Verstärkung (maximal drei Monate) zusätzliche 250 Bundesheerangehörige vorgesehen. Bis zu 30 weitere Personen können vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten ausführen und bis zu 20 im Rahmen von Lufttransporten tätig sein.

Die Mission umfasst aktuell rund 4.800 Personen aus 31 Staaten, davon 22 EU-Mitgliedsländer (Status einer "abschreckenden Präsenz"). Es ist geplant, die Präsenz von KFOR stufenweise auf 2.500 Personen zu reduzieren und eine "minimale Präsenz" zu erreichen. Der Übergang von einer zur anderen Phase ist, so der Antrag, von einer entsprechenden politischen Evaluierung und einer ausdrücklichen Autorisierung durch den Nordatlantikrat abhängig. Auch dieser Antrag fand die Zustimmung aller.

Zusätzlich genehmigten die Ausschussmitglieder die Fortsetzung der Entsendung von bis zu 230 Angehörigen des Bundesheeres sowie von bis zu 30 weiteren Personen für vorbereitende bzw. unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der operativen Reservekräfte ("Operational Reserve Force", ORF) für die KFOR bis zumindest 30. Juni 2017. Weitere 20 Personen können bei Lufttransporten eingesetzt werden. Der Beschluss erfolgte ebenfalls einstimmig.

NATO und EU wollen die Kräfte auf dem Westbalkan gemeinsam nutzen, weshalb sie nach dem Konzept der "Over-the-Horizon Reserves" zusätzlich zu den im jeweiligen Einsatzraum eingesetzten Kräften operative Reservekräfte an ihren Heimatstandorten bereithalten. Diese Kräfte können bei Verschärfung der Sicherheitslage auf Anforderung des jeweiligen Operationskommandanten die KFOR in kurzer Frist verstärken.

RACVIAC (Südosteuropa)

Einstimmig passierte der Antrag des Außenministeriums den Ausschuss, sich weiter - bis Ende 2016 - am von der EU und der OSZE initiierten Projekt RACVIAC (Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa) mit Sitz in der Nähe von Zagreb zu beteiligen. Dabei ist die Teilnahme von bis zu 2 Stabsoffizieren sowie von weiteren 5 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte vorgesehen. Die Mission umfasst derzeit 28 Personen aus 8 Staaten, darunter 4 EU-Mitgliedstaaten. Hauptaufgabe von RACVIAC ist die Förderung des Dialogs und der Kooperation in Sicherheitsfragen durch eine Partnerschaft der Länder in der Region und deren internationalen Partnern. Laut Unterlage des Außenministeriums wird auch Unterstützung beim weiteren europäischen Integrationsprozess angeboten.

EUMM Georgia

Mit weiterhin bis zu 3 PolizistInnen und bis zu 5 Angehörigen des Bundesheeres als BeobachterInnen wird sich Österreich an der EU-Mission in Georgien (EUMM Georgia) bis zum 31. Dezember 2016 beteiligen. 25 weitere Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte eingesetzt werden.

Der Aufgabenbereich von EUMM Georgia umfasst die Überwachung des russischen Truppenrückzugs, die Unterstützung vertrauensbildender Maßnahmen, das Monitoring der Bewegungsfreiheit in den beobachteten Zonen sowie der Flüchtlingsrückkehr, die Beobachtung der Menschenrechtssituation und die Unterstützung bei der Normalisierung der Lage in den umkämpften Gebieten. EUMM Georgia nimmt keine exekutiven Aufgaben wahr, die BeobachterInnen versehen ihren Dienst unbewaffnet. Die Verantwortung für die Sicherheit obliegt in erster Linie den georgischen Behörden. Die Mission arbeitet eng mit der OSZE, der UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der EU-Kommission und den in der Region tätigen NGOs zusammen. Die Mission umfasst derzeit 201 BeobachterInnen und ExpertInnen aus 24 EU-Mitgliedsländern. Die Krise in Abchasien und Südossetien werde uns noch länger begleiten, stellte Außenminister Sebastian Kurz gegenüber Tanja Windbüchler-Souschill (G) fest. Bislang sei keine positive Weiterentwicklung erkennbar. Die Ausschussmitglieder unterstützen die Fortsetzung des österreichischen Engagements in Georgien mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ.

EUAM Ukraine

Fortgesetzt bis 31. Dezember 2016 wird auch die Beteiligung Österreichs an der Mission der EU in der Ukraine (EUAM Ukraine) mit bis zu 5 PolizistInnen als Missionsangehörige und bis zu 4 weiteren Angehörigen des Innenministeriums für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.

EUAM ist eine Mission im Rahmen der GSVP, die die ukrainische Regierung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines umfangreichen Planungsprozesses zur Reform des zivilen Sicherheitssektors unterstützen soll. Sie hat keine Exekutivbefugnisse. Die Verlängerung der Mission erfolgte mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.

Mission der OSZE in der Republik Moldau

Schließlich soll sich Österreich auch im kommenden Jahr mit bis zu zehn Angehörigen des Verteidigungsministeriums, die sich dafür freiwillig bereit erklärt haben, an der OSZE-Mission in der Republik Moldau beteiligen. Ebenso können weitere 25 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Personen für Lufttransporte entsendet werden. Die Mission wurde im Februar 1993 eingerichtet und sieht heute ein umfassendes Programm in Bezug auf die Lagersicherheit von Klein- und Leichtwaffen und konventioneller Munition vor. Darüber hinaus soll überaltete bzw. überschüssige Munition vernichtet werden. Die Mission bietet auch ein Training im Bereich Lagersicherheit und Lagerverwaltung an. Die Entsendung wurde einstimmig genehmigt.

Klug: Konzept der Battlegroups weiterentwickeln und Kooperation der Armeen verstärken

Verteidigungsminister Gerald Klug tritt dafür ein, das Konzept der "Battlegroups" aktiv weiterzuentwickeln. Er sei ein Verfechter einer aktiven Weiterentwicklung des Konzepts, etwa in Form einer modulartigen Konzeption, das bis hin zu internationaler Katastrophenhilfe geht. Dabei handle es sich jedenfalls um eine gesamteuropäische Aufgabenstellung. Er habe sich mehrfach dafür eingesetzt, dass man zu einer höheren Einsatzwahrscheinlichkeit kommt, bemerkte er nach einer Wortmeldung von Christoph Vavrik (N), der darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Battlegroups noch nie zum Einsatz gekommen seien und er daher eine Reform des Konzepts für nötig erachte.

Ein Spannungsverhältnis zu Neutralität sieht der Verteidigungsminister nicht, wie er gegenüber Waltraud Dietrich vom Team Stronach bekräftigte. Die österreichische Außen- und Sicherheitspolitik sei vom Neutralitätsprinzip stark geprägt und er lege bei Auslandseinsätzen immer großen Wert auf das Vorliegen eines UNO-Mandats. Was die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu einer europäischen Armee betrifft, so sei man noch lange nicht so weit. Er unterstütze ein Europa, in dem die Armeen verzahnt werden und wolle daher die Kooperation gleichgesinnter Parteien ausbauen.

Grundlage für die Diskussion bot der Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres für 2016, der gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich genehmigt wurde. Vorgesehen sind 2 Übungen im Rahmen internationaler Organisationen, 5 Übungen im Rahmen der EU, 3 Vorhaben im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfF) und 17 Übungen im Rahmen bi- und multinationaler Kooperationen.

Darüber hinaus nahmen die Ausschussmitglieder die Durchführung des Übungs- und Ausbildungsplans des Bundesheeres für 2014 einstimmig zur Kenntnis. Im Vorjahr gab es 19 Übungen und eine kombinierte Stabs- und Truppenausbildungsmaßnahme. Die Übungen betrafen 6 Stabsübungen, 8 Truppenübungen und 5 kombinierte Stabs- und Truppenübungen. Sie fanden im Rahmen der EU sowie im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden und im Rahmen der UNO statt. 10 Vorhaben wurden im Zuge diverser bi- und multinationaler Kooperationen abgewickelt. (Fortsetzung Hauptausschuss) jan