Parlamentskorrespondenz Nr. 1459 vom 17.12.2015

Bundesrat trägt Bestbieterprinzip bei öffentlichen Vergaben mit

Neben Novelle zum Bundesvergabegesetz auch Adaptierungen im Dienstrecht gebilligt

Wien (PK) - Der Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 war ein langes Tauziehen zwischen Bund und Ländern vorangegangen. Nun wurde sie heute einstimmig auch im Bundesrat angenommen. Mit der Gesetzesnovelle wird die öffentliche Hand verpflichtet, künftig bei bestimmten Vergaben, etwa bei Bauaufträgen von über 1 Mio. €, einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten zu legen. Für die Regierung zeigte sich Bundesminister Josef Ostermayer zuversichtlich, das neue Bundesvergabegesetz werde viel zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft beitragen.

Mehr Transparenz bei Vergabe von Bundesaufträgen

Die Bundesrätinnen und Bundesräte sprachen sich daher einhellig dafür aus, bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand das Bestbieterprinzip zu stärken. Damit soll mehr Transparenz in die Ausführung großer Bau- und anderer Aufträge gebracht und dem Lohn- und Sozialdumping entgegengewirkt werden. Gemäß Nationalratsbeschluss wird das Bestbieterprinzip auf die Beschaffung von Lebensmitteln ausgedehnt, wobei die MandatarInnen eine noch weitergehende Ausdehnung des Gesetzes mehrfach anregten.

Zwar habe das Bestbieterprinzip im Grunde schon bisher bestanden, bemerkte Wolfgang Beer (S/W), doch hätten vielfach Klagen von bei Vergaben glücklosen Billigbietern die Einhaltung dieser Regelung verunmöglicht. Insbesondere begrüßt der Sozialdemokrat an der Novelle, die Weitervergabe von Aufträgen an unseriöse Subunternehmen werde praktisch unterbunden. Etwa 20% des heimischen Bruttoinlandprodukts ergäben sich aus öffentlichen Aufträgen, sagten Andreas Köll (V/T) und Heidelinde Reiter (G/S). Vor diesem Hintergrund sei neben allen Vorgaben zum sparsamen Umgang mit Steuergeld vor allem die Qualitätssicherung bei Vergaben durch die öffentliche Hand zu beachten, schon im Sinne der Nachhaltigkeit, wie Reiter betonte. Gleichermaßen nannte Thomas Schererbauer (F/O) die Neuregelung der Vergaben mit Fokus auf Qualitätskriterien als richtige Maßnahme, von der gerade Klein- und Mittelbetriebe profitieren würden. Wichtig sei auch, dass Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Ungleichbehandlung im öffentlichen Dienst ausgeräumt?

Mehrheitlich mitgetragen vom Bundesrat wurde überdies eine 2. Dienstrechtsnovelle , mit der der öffentliche Dienst ein neues Besoldungsschema erhält. Die Besoldungsordnung hatte bereits im Mai erste Adaptierungen erfahren, um unter anderem nicht intendierte Gehaltseinbußen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete auszuschließen.

Das eigentliche Ziel der Dienstrechtsreform ist in den Augen von Werner Herbert (F/N) indes, Einsparungen auf Kosten des öffentlichen Dienstes zu bewirken. So würden die Bestimmungen vielfach die Anerkennung von Vordienstzeiten bei der Gehaltsbemessung verhindern, weswegen der Freiheitliche vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) schon bald ein weiteres negatives Urteil zum heimischen Dienstrecht erwartet. Peter Oberlehner (V/O) bestätigte zwar die Bedenken bezüglich einer erneuten Kritik vom EuGH, er erinnerte jedoch, wäre die vorliegende Novelle nicht in der gebotenen Schnelligkeit umgesetzt worden, hätten der Republik Mehrkosten in Milliardenhöhe gedroht. Die ebenfalls im Gesetz verankerte Gehaltserhöhung um 1,3%  für öffentlich Bedienstete 2016 begrüßt der ÖVP-Mandatar als Beitrag zur Konjunkturbelebung. Heidelinde Reiter (G/S) gab hier allerdings zu bedenken, die prozentuelle Erhöhung bevorzuge eindeutig BezieherInnen höherer Gehälter. Generell nannte sie die erneute Novellierung des Dienstrechts aber einen notwendigen Schritt und verwies in diesem Zusammenhang auf die im Rahmen des Gesetzesbeschlusses im Nationalrat gefasste Entschließung, auch RichterInnen eine Karenzierung aus Gesundheitsgründen zu ermöglichen.

Die Vollzugspraxis des im Frühjahr geänderten Dienstrechts habe bewiesen, unterstrich Elisabeth Grimling (S/W), dass im Sinne der Rechtsklarheit eine erneute Novellierung des Dienstrechts nötig war, um unerwünschte Effekte etwa bei Verwendungszulagen zu verhindern und die sachliche Gleichbehandlung von BeamtInnen und Vertragsbediensteten bei nachträglichen Bildungsabschlüssen zu gewährleisten. Neben derartigen Änderungen sei der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst im nächsten Jahr Hauptaugenmerk der Novelle, betonte Staatssekretärin Sonja Steßl. Die trotz schwieriger budgetärer Rahmenbedingungen erreichte Erhöhung sieht sie als klaren Ausdruck der Wertschätzung für die Arbeit der öffentlich Bediensteten. Jede Fraktion, die dem nicht zustimme, handle somit nicht im Sinne des öffentlichen Diensts. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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