Parlamentskorrespondenz Nr. 1467 vom 21.12.2015

Neu im Volksanwaltschaftsausschuss

FPÖ: Amtsgeheimnis muss bei Volksanwaltschaft gewahrt bleiben

Wien (PK) – Wie umfassend das Informationsfreiheitsgesetz zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ausfallen soll, bleibt Streitfall im Nationalrat. Aus Sicht der FPÖ muss die Volksanwaltschaft von der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, wie sie die diesbezügliche Regierungsvorlage vorsieht, ausgenommen werden (1483/A(E)). Carmen Schimanek (F), Vorsitzende des Volksanwaltschaftsausschusses, argumentiert, da die Volksanwaltschaft ihre Verwaltungsprüfungen auf Grundlage von Individualbeschwerden durchführt und gemäß Bundesverfassungsgesetz dabei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, komme der Ombudseinrichtung eine Sonderstellung zu.

Überdies würden die Bestimmungen im Informationsfreiheitsgesetz den völkerrechtlichen Auflagen widersprechen, denen sich die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen im Rahmen der Menschenrechtskontrolle verpflichtet haben, erinnert die Antragstellerin den zuständigen Bundesminister Josef Ostermayer. (Schluss) rei