Parlamentskorrespondenz Nr. 1469 vom 22.12.2015

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierung legt Änderung des Pflanzenschutzgesetzes vor

Einfuhrkontrollen für invasive, nichteinheimische Arten

Wien (PK) – Um zu verhindern, dass gebietsfremde Arten die heimischen Ökosysteme, Lebensräume und endemischen Arten gefährden, hat die Europäische Union ein entsprechendes Importverbot verordnet. Eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (905 d.B.) sieht nun innerstaatlich amtliche Kontrollen bei der Einfuhr lebender Tiere und Pflanzen vor, die ein derartiges Gefährdungspotenzial aufweisen. Konkret bedeutet dies, dass so genannte invasive, nichteinheimische Arten nur noch über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. Eingangsorte, die bereits aufgrund bestehender veterinärrechtlicher und pflanzenschutzrechtlicher EU-Richtlinien eingerichtet worden sind, nach Österreich und damit in die Europäische Union eingeführt werden dürfen. (Schluss) hof