Parlamentskorrespondenz Nr. 33 vom 22.01.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 27. Jänner 2016

NR-Plenum: Staatschutzgesetz, Regierungsumbildung, EU-Austritts-Volksbegehren, Diskussionen über Klimaschutz und Flüchtlingsbewegung

Wien (PK) – Mit einem langen Sitzungstag des Nationalrats ist kommenden Mittwoch, dem 27. Jänner, zu rechnen. Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz sowie das EU-Austritts-Volksbegehren und die Erklärungen von Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner zur Regierungsumbildung geben sicherlich Anlass zu einer ausführlichen und kontroversen Debatte. Im Vorfeld werden eine Aktuelle Stunde und eine Aktuelle Europastunde für einen heftigen Meinungsaustausch sorgen.

Aktuelle Stunde und Aktuelle Europastunde

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Grünen haben dafür das Thema "Klimaschutz als Österreichs zentrale Verantwortung: Wer das Abkommen von Paris ernst nimmt, darf die OMV nicht an Gazprom verkaufen!" gewählt. "Sicherheit statt Asylchaos" ist der Titel der Aktuellen Europastunde, was ebenfalls harte Auseinandersetzungen erwarten lässt. Der Vorschlag dafür kam von der FPÖ.

EU-Austritts-Volksbegehren

Die Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren steht dann am Beginn der eigentlichen Tagesordnung, etwa um die Mittagszeit. Die InitiatorInnen verlangen darin eine Volksabstimmung über einen Austritt aus der EU. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen, heißt es darin. Verwiesen wird unter anderem auf die steigende Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Verlust der Kaufkraft der breiten Masse. Die Initiative wurde von 261.056 ÖsterreicherInnen – das sind 4,12% der Wahlberechtigten – unterzeichnet.

Am 13. Dezember 2015 hat es dazu ein Hearing im Verfassungsausschuss gegeben, in dem sich die ExpertInnen gegen einen EU-Austritt ausgesprochen haben. SPÖ und ÖVP bekräftigten die Notwendigkeit einer konstruktiven Weiterentwicklung der Zusammenarbeit innerhalb der EU, Grüne und NEOS wollen durch Mitwirkung innerhalb der EU auf Defizite reagieren. FPÖ und Team Stronach riefen dazu auf, offen mit der Kritik an der EU umzugehen. Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter noch vor dem Hearing aus Protest den Ausschuss, weil ihrer Ansicht nach die ProponentInnen der Initiative gegenüber Regierung und Parlamentsfraktionen nicht ausreichend Möglichkeit haben, ihr Anliegen zu vertreten. Am kommenden Dienstag, einen Tag vor dem  Plenum tritt der Verfassungsausschuss noch einmal zu einer abschließenden Diskussion zusammen. Gemäß Geschäftsordnung muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat bis spätestens 7. Februar 2016 einen Bericht vorlegen.

Erklärungen zur Regierungsumbildung

Die Bundespräsidentenwahl am 24. April wirft insofern ihre Schatten im Nationalrat voraus, als durch dem Amtsverzicht von Sozialminister und SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer eine Rochade in der Bundesregierung notwendig geworden ist. Hundstorfer folgt im Sozialressort der derzeitige Infrastrukturminister und ehemalige Gesundheitsminister Alois Stöger nach. Dessen Amt übernimmt Noch-Verteidigungsminister Gerald Klug. Das Bundesheer bekommt einen neuen Chef. Auf Vorschlag von Bundeskanzler Faymann wird Hans Peter Doskozil, der Landespolizeidirektor des Burgenlands, von Bundespräsident Heinz Fischer kommenden Dienstag als neues Regierungsmitglied angelobt. Es ist Tradition, dass im Fall einer Regierungsumbildung Bundeskanzler und Vizekanzler das Parlament in Form einer Erklärung offiziell informieren. Die Abgeordneten nützen die Debatte meist dazu, die Regierungsarbeit aus ihrer Sicht zu beurteilen.

Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Eine heftige und kontroverse Debatte könnte es zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz geben. Auch wenn sich nach dem mit Mehrheit der Koalitionsparteien im Innenausschuss gefassten Beschluss noch alle Fraktionen gesprächsbereit zeigten, stehen einer Einigung mit der Opposition noch viele Hindernisse im Weg. Die Regierung begründet das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz und die begleitenden Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und im Telekommunikationsgesetz mit dem notwendigen effektiven Schutz vor terroristischen Bedrohungen. Der Opposition gehen die Rechte der Exekutive zu weit, sie kritisieren mangelnden Rechtsschutz und fordern auch eine stärkere parlamentarische Kontrolle.

Laut Beschluss des Innenausschusses soll es in Hinkunft ein Bundesamt mit neun zusätzlichen Spezialeinheiten der Landespolizeidirektionen geben, denen staatsschutzrelevante Aufgaben wie die erweiterte Gefahrenforschung zum Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen und die Beurteilung und Analyse entsprechender Bedrohungen vorbehalten sind.

Neben der geplanten Neuorganisation des Staatsschutzes sind vor allem erweiterte Befugnisse bei der Observierung verdächtiger Einzelpersonen vorgesehen. Konkret können Betroffene künftig dann unter Beobachtung gestellt werden, wenn ein "begründeter Gefahrenverdacht" besteht, dass sie in absehbarer Zeit einen verfassungsgefährdenden Angriff begehen. Ausgeweitet wird auch die Möglichkeit, Handy-Standortdaten zu ermitteln, um Personen zu orten, die im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung in das Visier der Ermittler geraten sind und von denen eine konkrete Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen ausgeht.

Außerdem soll es künftig möglich sein, Vertrauensleute im Zuge von verdeckten Ermittlungen anzuwerben. Zur Kontrolle der angeheuerten Vertrauensleute sind gewisse Führungs-, Überwachungs- und Dokumentationspflichten vorgesehen.

Zunächst bis Ende 2019 befristet erlaubt wird auch das Tragen von Körperkameras durch PolizistInnen. Mit so genannten "body worn cams" will das Innenministerium Polizeieinsätze künftig besser dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen erleichtern, sondern auch strafbaren Handlungen vorbeugen und die Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren.

Zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte ist der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium künftig dezidiert dazu verpflichtet, bei der Genehmigung besonderer Ermittlungsmethoden und anderer ihm übertragener Aufgaben eine einvernehmliche Vorgangsweise mit seinen StellvertreterInnen anzustreben. Auch soll ein direkter Austausch des Rechtsschutzbeauftragten mit dem vertraulichen Unterausschuss des Innenausschusses, der parlamentarische Kontrollaufgaben im Bereich des Verfassungsschutzes wahrnimmt, erfolgen; vorgesehen ist ein jährlicher Bericht des Rechtsschutzbeauftragten, der auch dem Ausschuss vorgelegt wird.

Differenzen zwischen Opposition und Regierung gibt es insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Laut Regierungsvorlage sollen diese durch angemessene Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen geschützt sein. Ein automatisierter Datenabgleich, Stichwort Rasterfahndung, ist untersagt. Für verdeckte Observationen, Abhörmaßnahmen sowie die Einholung von Auskünften zu IP-Adressen, Handy-Standortdaten und Reisebewegungen brauchen die StaatsschützerInnen eine ausdrückliche Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten. Keine gesonderte Erlaubnis ist für Recherchen in offenen Internet-Foren, Blogs und Newsgroups erforderlich. Erhobene Daten zu Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen sind grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren zu löschen.

Anträge zu Polizeibefugnissen und strengeren Strafen für Schlepperei

Mitverhandelt werden zwei Anträge von FPÖ und NEOS, die jedoch im Innenausschuss keine Mehrheit gefunden haben. Der Opposition wäre es insbesondere darum gegangen, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu evaluieren und anstelle überbordender Überwachungsmaßnahmen "grundrechtsschonende Aufklärungsmethoden" zu forcieren. Seitens der Opposition warnt man vor einer Wiederbelebung der Vorratsdatenspeicherung.

Zudem diskutieren die Abgeordneten einen Antrag des Team Stronach, der auf höhere Strafen für Schlepper abzielt, der ebenfalls von der Mehrheit der Mitglieder des Innenausschusses abgelehnt worden ist.

Energie-Infrastrukturgesetz

Ob das Energie-Infrastrukturgesetz die nötige Zweidrittelmehrheit erhält, bleibt abzuwarten. Im Wirtschaftsausschuss stimmten vorerst nur SPÖ und ÖVP zu, die Grünen signalisierten aber mögliche Unterstützung, sie fordern eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit und der Bevölkerung. Das Gesetzespaket, bestehend aus Energie-Infrastrukturgesetz sowie Änderungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und im Energie-Control-Gesetz, basieren auf einer EU-Verordnung betreffend Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO), die sich der schnelleren Durchsetzung des dringend benötigten Ausbaus der europäischen Energieinfrastruktur widmet. Im Fokus steht dabei vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Vorhaben im gemeinsamen Interesse. Auf österreichischer Ebene ist zunächst der Wirtschaftsminister zuständige Infrastrukturbehörde. Ein Großteil der betroffenen österreichischen Projekte unterliegt laut Regierungsvorlage jedenfalls einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung. 

EU-Richtlinien für Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich

Mit zwei Gesetzesvorlagen sollen EU-Anpassungen in Berufsanerkennungsverfahren von Gesundheitsberufen vorgenommen werden. Durch die Verbesserung dieser Verfahren soll die Mobilität der ArbeitnehmerInnen erleichtert werden. Enthalten sind Maßnahmen wie die Ermöglichung der Berufsanerkennung im Wege des Europäischen Berufsausweises, partieller Berufszugang nach Maßgabe der EU-rechtlichen Vorgaben sowie ein Vorwarnmechanismus für Fälle von gefälschten Berufsqualifikationen oder wenn die Berufsberechtigung entzogen wurde.

Rufbereitschaft für FachärztInnen in Unikliniken

In einem weiteren Themenblock zur Gesundheit werden sieben Materien gemeinsam verhandelt. Allen voran steht eine Novelle zum Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, die eine Rufbereitschaft für ÄrztInnen an Unikliniken während der Nacht und bei Wochenend- und Feiertagsdiensten vorsieht. FachärztInnen in Zentralkrankenanstalten müssen demnach nicht mehr rund um die Uhr in jedem Sonderfach vor Ort anwesend sein. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hielt Kritiken gegenüber dieser Bestimmung im Gesundheitsausschuss entgegen, dass von einer generellen Rufbereitschaft keine Rede sein könne. Auf jeden Fall besetzt sein müssen auch weiterhin die Intensivmedizin, die Chirurgie, die Innere Medizin, die Anästhesiologie und die Kinder- und Jugendheilkunde. Beschränkt wird mit der Novelle auch die Abgabe von Muttermilch auf Krankenanstalten mit Abteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Spitäler müssen künftig zudem klar regeln, in welchen Bereichen des Krankenhauses Assistenz- und Therapiehunde aus hygienischen Gründen zulässig sind.

In sechs Entschließungsanträgen werden von der Opposition ein humanerer Umgang mit PatientInnen und Pflegebedürftigen, eine bessere gesundheitliche Versorgung von SchmerzpatientInnen, die Rückverlagerung der Zuständigkeit für Männergesundheit vom Sozial- in das Gesundheitsministerium, verstärkte Information über potentielle Gesundheitsgefährdungen für Sicherheits- und Hilfskräfte in der aktuellen Flüchtlingssituation sowie in Sachen Krankenversicherungen eine Zusammenlegung und verpflichtende Leistungsberichte gefordert.

Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen

Das Team Stronach wünscht sich ein ausnahmsloses Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen. Das würde aber wieder einen Anstieg von illegalen Tierverkäufen auf Parkplätzen bedeuten, so die Bedenken des Gesundheitsausschusses.

Kein Gen-Lachs in Europa

Der Gesundheitsausschuss will keinen Gen-Lachs aus den USA auf europäischen Tellern sehen. Angesichts von TTIP und CETA soll sich demnach Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gegen eine Zulassung einsetzen, sollte der US-Hersteller eine Marktzulassung in der EU beantragen. Basis für die einstimmige Entschließung ist eine Initiative der FPÖ.

Bericht der AMA-Marketing GesmbH

Der vorliegende Bericht der AMA-Marketing GesmbH wird auch im Plenum Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber sein, wie man die Marktchancen hochwertiger heimischer Lebensmittel weiter forcieren kann. Dabei werden auch immer wieder die Schleuderpreis-Aktionen der Handelsketten und die damit verbundenen Sorgen angesichts der Preissituation für die landwirtschaftlichen Betriebe thematisiert. Im Landwirtschaftsausschuss wurde seitens der Geschäftsführung der AMA eine neue Kennzeichnungs-Regel für verarbeitete Lebensmittel angekündigt, die Aufschluss über den Anteil an ausländischen Produkten gibt.

Pflanzenschutzgesetz

Um einheimische Pflanzen vor der Gefahr zu bewahren, durch gebietsfremde Pflanzen und Tiere verdrängt zu werden, legt die Novelle zum Pflanzenschutzgesetz fest, dass nicht einheimische Arten nur noch über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. bestimmte Eingangsorte nach Österreich und damit in die EU eingeführt werden dürfen. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Menschenrechtsinstitut für Österreich

Man will keine "Parallelstruktur" zur Volksanwaltschaft schaffen. So die Begründung für die ablehnende Haltung im Menschenrechtsausschuss gegenüber einer Initiative der NEOS, in der sie ein eigenes Menschenrechtsinstitut mit politischer und finanzieller Unabhängigkeit fordern.

Mandatsverlust – Zuweisung an den Justizausschuss

Zwei Erste Lesungen stehen am Ende der Tagesordnung. Zunächst geht es um strengere Regeln für den Amtsverlust von Abgeordneten, Der gemeinsame Antrag der Koalitionsparteien und des Team Stronach sieht vor, dass ein Abgeordneter künftig schon dann sein Mandat verlieren soll, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Analoge Bestimmungen soll es für Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, Landeshauptleute, den Rechnungshofpräsidenten, die VolksanwältInnen und Landtagsabgeordnete geben. Die Bundesländer können auch strengere Regelungen erlassen. Endgültig über einen Amtsverlust entscheidet wie bisher der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Entsprechende Anträge sind vom Nationalrat bzw. vom zuständigen Landtag und im Falle des Bundespräsidenten von der Bundesversammlung einzubringen. Der Antrag soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.

Stärkere parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes – Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

Zum anderen ist das Polizeiliche Staatsschutzgesetz Anlass für die NEOS, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Behörden in Österreich zu fordern. Ihnen schwebt – nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums des deutschen Bundestags – ein eigener Ausschuss des Nationalrats vor, der sowohl die militärischen Nachrichtendienste als auch den Staatsschutz umfassend kontrolliert und in dem alle Parlamentsfraktionen vertreten sind. Dieser Antrag soll dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen werden. (Schluss) jan/keg