Parlamentskorrespondenz Nr. 72 vom 29.01.2016

Neu im Innenausschuss

Regierung und FPÖ wollen bei Asylrecht nachschärfen, Team Stronach für Angabe des Migrationshintergrunds in der Kriminalitätsstatistik

"Asyl auf Zeit": Regierung legt Gesetzentwurf vor

Wien (PK) – Bereits im Herbst letzten Jahres hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Notwendigkeit betont, künftig genauer zu prüfen, ob die Gründe, die zur Gewährung von Asyl geführt haben, weiterhin vorliegen. Nun hat die Regierung dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (996 d.B.). Er enthält nicht nur Bestimmungen zur systematischen Überprüfung des Asylstatus nach drei Jahren, sondern sieht auch Restriktionen beim Familiennachzug sowie die Ausstellung einer Karte für Asylberechtigte vor. Die jährlichen Kosten des Pakets werden auf rund 600.000 € geschätzt, im Gegenzug geht das Innenministerium von Kostendämpfungseffekten bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung aus.

Konkret wird das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit der Novelle angewiesen, jährlich Analysen zu erstellen, inwieweit sich die Gefährdungslage in den wesentlichsten Herkunftsländern der Flüchtlinge geändert hat. Bei einer positiven Einschätzung der Situation vor Ort ist ein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus einzuleiten. Außerdem erhalten anerkannte Flüchtlinge künftig in einem ersten Schritt nur noch eine befristete Aufenthaltsberechtigung für drei Jahre, die sich jedoch automatisch verlängert, wenn die Voraussetzungen für ein Asyl-Aberkennungsverfahren nicht vorliegen bzw. ein solches eingestellt wurde. Mit Rechtskraft der Aberkennung von Asyl erlischt die Aufenthaltsberechtigung.

Neu ist darüber hinaus, dass  nahe Angehörige von Flüchtlingen – Ehegatten und minderjährige Kinder – künftig nur noch drei Monate Zeit haben, um bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland eine Einreise zwecks Familiennachzug zu beantragen. Erfolgt die Antragstellung später, hat der Familienangehörige Unterkunft, Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz nachzuweisen. Subsidiär Schutzberechtigte, also Flüchtlinge, die zwar keinen Asylstatus erhalten haben, jedoch nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden, weil dort ihr Leben oder ihre Unversehrtheit in Gefahr wäre, müssen generell zumindest drei Jahre auf den Nachzug ihrer Familie warten. Das Innenministerium erwartet sich dadurch eine geringere Attraktivität Österreichs als Zielland für Flüchtlinge, wie aus den Erläuterungen hervorgeht. Allerdings kann es im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch zu Ausnahmen kommen, für Eltern unbegleiteter minderjähriger Asyl- und Schutzberechtigter gelten die neuen Hürden von Vornherein nicht.

Anerkannten Flüchtlingen ist künftig eine Identitätskarte auszustellen, die auch als Nachweis für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts in Österreich dienen soll. Bei Aberkennung von Asyl ist diese Karte zurückzustellen.

Um die Integration zu fördern, werden Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte künftig ausdrücklich dazu angehalten, sich beim für das jeweilige Bundesland zuständigen Integrationszentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zu melden. Wer Deutschkurse und andere Integrationskurse, etwa zur Vermittlung von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung in Österreich, absolviert, hat eine höhere Chance, aufgrund von erfolgreicher Integration nicht in sein Heimatland zurückgeschickt zu werden, sollten die Fluchtgründe wegfallen. Die Kurse sollen nach Maßgabe vorhandener Ressourcen künftig außerdem auch AsylwerberInnen angeboten werden können, wenn diese eine gute Chance auf internationalen Schutz haben.

Schließlich reagiert die Regierung mit einer Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes auf ein vom Verfassungsgerichtshof eingeleitetes Gesetzesprüfungsverfahren. Demnach soll die verkürzte zweiwöchige Beschwerdefrist in allen Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung von Asyl künftig nur noch für solche Entscheidungen gelten, die mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme einhergehen.

Wie aus den Erläuterungen zum Gesetzespaket hervorgeht, wurden im Jahr 2014 1.970 Anträge auf Familiennachzug zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten gestellt. In 387 Fällen wurde ein Verfahren zur Aberkennung eines Asylstatus eingeleitet. 2015 gab es bis Mitte November 5.959 Anträge auf Familiennachzug.

FPÖ fordert Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten

Die FPÖ nimmt den aktuellen Flüchtlingsstrom zum Anlass, um raschere Asylverfahren einzumahnen (1528/A(E)). Geht es nach den Abgeordneten Gernot Darmann und Walter Rosenkranz, sollen Asylverfahren die Dauer von maximal drei Monaten nicht überschreiten dürfen. Außerdem mahnt die FPÖ eine nachweisliche halbjährliche Prüfung des Weiterbestehens der Asylgründe und spezielle Maßnahmen gegen straffällig gewordene AsylwerberInnen ein. Grundversorgung sollten AsylwerberInnen dem Antrag zufolge nur noch in Bundeseinrichtungen und nicht in privaten Unterkünften erhalten.

Kriminalitätsstatistik: Team Stronach für Angabe des Migrationshintergrunds

Das Team Stronach spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, in der Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund bei Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft auszuweisen, und zwar sowohl in der 1., 2. und 3. Generation (1522/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Christoph Hagen wäre es zur Sicherstellung einer gelungenen Integration wichtig zu wissen, wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen. Damit könnte man Integrationsmaßnahmen zielgerichteter gestalten. (Schluss) gs