Parlamentskorrespondenz Nr. 73 vom 01.02.2016

Neu im Bautenausschuss

Geschäftsraummieten, Eintrittsrechte - NEOS beantragen Änderungen im Mietrecht

Wien (PK) – Das Mietrechtsgesetz (MRG) ist Gegenstand von Entschließungsanträgen der NEOS. Zum einen will Bautensprecher Gerald Loacker die Geschäftsraummieten aus dem MRG ausklammern, zum anderen fordert er eine Einschränkung der Eintrittsrechte nach dem MRG auf Ehe- und Lebenspartner sowie unterhaltspflichtige Kinder.

NEOS wollen Geschäftsraummieten aus dem MRG herausnehmen

Dass Geschäftsraummieten dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, ist aus Sicht von NEOS-Mandatar Gerald Loacker problematisch. Bei geschützten Altmietverträgen können die Eigentümer vielfach keinen angemessenen Mietzins einheben, zumal es in der Praxis sehr schwierig sei, den Mietzins anzupassen. Die Leidtragenden seien dabei vor allem EPUs und KMUs, die die günstigen Altmietzinse durch hohe Mieten in Neuverträgen ausgleichen müssen, damit das Gebäude insgesamt aus Eigentümersicht kostendeckend bewirtschaftet werden kann, gibt Loacker zu bedenken und fordert in einem Entschließungsantrag (1507/A(E)) die Herausnahme von Geschäftsraummieten aus dem MRG.

NEOS für Einschränkung der Eintrittsrechte im Mietrechtsgesetz

Die Eintrittsrechte im Mietrechtsgesetz (MRG), die auch den Kreis der Enkelkinder, Wahlkinder und Geschwister umfassen, sind zu weit gesetzt, kritisiert Gerald Loacker von den NEOS. In der Praxis komme es dadurch oft zu kaum beweisbaren unrechtmäßigen Eintritten, wenn potenziell Eintrittsberechtigte ihren Wohnsitz in der Wohnung melden, ohne jemals tatsächlich dort gewohnt zu haben. Bei Altmietverträgen mit äußerst günstigen Mietzinsen führe dies zu einer Diskriminierung von Neumietern, die ungleich höhere Mieten zahlen müssen. Auch könnten infolge der umfangreichen Eintrittsrechte die Eigentümer über Jahrzehnte nicht über ihr Eigentum verfügen, argumentiert Loacker und spricht in diesem Zusammenhang von indirekter Enteignung. In einem Entschließungsantrag (1514/A(E)) verlangt der Bautensprecher der NEOS deshalb eine Einschränkung der Eintrittsrechte auf Ehe- und Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder. (Schluss) hof