Parlamentskorrespondenz Nr. 115 vom 11.02.2016

Bundesrat billigt einfachgesetzliches Energie-Infrastrukturpaket

Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur werden beschleunigt

Wien (PK) – Das Energie-Infrastrukturpaket, das Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten beschleunigen soll und von SPÖ und ÖVP im Nationalrat aufgrund fehlender Zweidrittelmehrheit auf einfachgesetzliche Ebene gebracht wurde, ging heute ohne die Stimmen der Freiheitlichen und der Grünen mehrheitlich durch den Bundesrat. Hintergrund der Regierungsvorlage ist die EU-Verordnung zum transeuropäischen Infrastrukturprojekt (TEN-E-VO), die auf den schnelleren Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur abzielt. Zuständige Infrastrukturbehörde in Österreich wird künftig der Wirtschaftsminister sein.

"Das Gesetzespaket wäre für die österreichische Wirtschaft und Industrie sehr wichtig gewesen", beklagte Reinhard Pisec (F/W) die heimische Umsetzung der EU-Verordnung. Diese sei aufgrund jetziger verfassungsmäßiger Unklarheiten in Kompetenzfragen zwischen Bund und Ländern nämlich nicht optimal möglich und forderte eine entsprechende Änderung. Prinzipiell meinte er, dass es der Wirtschaft nur durch eine radikale Reduktion der Bürokratie wieder gelingen werde, notwendige Investitionen zu tätigen.

Das Infrastrukturpaket sei von entscheidender Bedeutung, weil damit die Energiewende beschleunigt werden könne, so hingegen die Meinung Magnus Brunners (V/V). Das jüngste Abkommen der Weltklimakonferenz oder der Austritt vieler europäischer Länder aus der Atomenergie machten den Ausbau von Infrastrukturprojekten, die den Strom aus erneuerbaren Energiequellen transportieren können, notwendig. Das Gesetzespaket würde außerdem für Versorgungssicherheit und stabile Rechtsgrundlagen sorgen. Ähnlich bewertete das Infrastrukturpaket auch sein Fraktionskollege Andreas Pum (V/N). Für ihn ist damit ein weiterer Schritt für eine umweltfreundlichere, moderne Zukunft gesetzt, weil Energie und Energieversorgung nicht an den Grenzen halt mache, wie er meinte. Unabdingbares europäisches Ziel muss aus seiner Sicht Energieautarkie sein.

Positiv äußerte sich auch SPÖ-Bundesrat Hans-Peter Bock (S/T), immerhin werde durch die Umsetzung der Verordnung eine europaweite Energieversorgung abgesichert. In Österreich brauche es für die Energiewende zudem schnelle Transporteinrichtungen mit hoher Kapazität. Seine Fraktion bekenne sich zur Solarenergie, zur Wasser- und Windkraft, die im Infrastrukturpaket vorgesehenen Maßnahmen sollten aber möglichst schonend umgesetzt werden, wie er forderte. "BürgerInnen dürfen nicht durch 380kV-Leitungen gestört und belästigt werden", so Bock.

Heidelinde Reiter (G/S) konnte den Optimismus ihrer Länderkammer-Kollegen von der Koalition nicht teilen. "Ich halte es für einen schwarzen Tag für die Energiewende und den Klimaschutz", sagte sie. Beides könne nämlich nur gemeinsam mit den BürgerInnen geschaffen werden, mit dem Infrastrukturpaket würden aber weiterhin Umwelt- und BürgerInnenrechte missachtet werden. Auch Rechtssicherheit konnte sie durch das Gesetzespaket nicht erkennen.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner bezeichnete das Infrastrukturpaket als "vernünftigen Balanceakt", durch das Infrastrukturprojekte in Zukunft schneller und koordinierter realisiert werden könnten. Das einfachgesetzliche Verfahren sei notwendig gewesen, weil durch einzelne Beschwerden gegen Infrastrukturprojekte beziehungsweise die daraufhin erfolgten negativen EuGH-Entscheidungen der Handlungsbedarf erhöht wurde, Rechtssicherheit für die österreichischen Unternehmen herzustellen, wie Mitterlehner erklärte. Das Interesse von BürgerInnen sieht der Wirtschaftsminister durch das Gesetzespaket gewahrt. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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