Parlamentskorrespondenz Nr. 169 vom 26.02.2016

Neu im Verfassungsausschuss

FPÖ fordert verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld und Bericht über Umsetzung des Islamgesetzes

FPÖ will Bargeld durch eigenes Bundesverfassungsgesetz absichern

Wien (PK) – Die FPÖ will mit einem eigenen Bundesverfassungsgesetz die uneingeschränkte Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr absichern (1573/A). "Zum Schutz der Freiheit des Einzelnen wird die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen) keinerlei Einschränkungen unterworfen", heißt es im Wortlaut im einzigen Paragraphen des Gesetzentwurfs.

Anlass für die Initiative der FPÖ sind Diskussionen auf EU-Ebene über die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits bei der Bezahlung von Waren und Rechnungen. Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer und seine FraktionskollegInnen fürchten, dass dies nur die ersten Schritte der EU zur kompletten Abschaffung von Bargeld sind. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werde immer wieder versucht, die Freiheitsrechte der BürgerInnen einzuschränken, kritisieren sie. Ihrer Überzeugung nach gibt es in einer Welt ohne Bargeld, in der alles, was man kauft und konsumiert, digital verfolgbar ist, keine Freiheit und keine Privatheit mehr. Ergebnis wäre ein gläserner Bürger.

FPÖ mahnt Bericht über Auswirkungen des Islamgesetz ein

In Form eines Entschließungsantrags mahnt die FPÖ die Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Islamgesetzes ein (1575/A(E)). Unter anderem will Abgeordneter Harald Stefan von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Auskünfte darüber, wie viele Moschee-Vereine wegen verabsäumter bzw. unzureichender Offenlegung der Glaubensgrundsätze aufgelöst wurden, wie viele Moschee-Vereine ihre Satzung geändert haben, um nicht mehr dem Islamgesetz zu unterliegen, und wie viele Moscheen von den Behörden geschlossen wurden. Außerdem will er wissen, ob über die bisherigen Glaubensgemeinschaften hinaus neue islamische Glaubensrichtungen genehmigt wurden. In den Erläuterungen zum Entschließungsantrag übt Stefan Kritik an der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), die ihm zufolge ihre Glaubenslehre in deutscher Sprache auf einem vierseitigen Papier zusammengefasst hat, was er als wenig überzeugend wertet. (Schluss) gs