Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 26.02.2016

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz vor

Weisungsfreie Behörde soll Aufsicht über Abschlussprüfer übernehmen

Wien (PK) – Mit einem Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz setzt Österreich nun die Richtlinie der Europäischen Union über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen um. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf (1012 d.B.) schafft für den Bereich der Abschlussprüferaufsicht eine eigene, letztverantwortliche und unabhängige Behörde und führt zudem Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften ein, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen. Die als weisungsfreie Organisationseinheit eingerichtete Abschlussprüferaufsichtsbehörde übernimmt dabei die Funktionen des Arbeitsausschusses für Qualitätsprüfungen und der Qualitätskontrollbehörde, die bisher auf diesem Gebiet tätig waren. (Schluss) hof


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