Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 09.03.2016

Tierschutzaktivitäten in den Jahren 2013 und 2014

Legistische Anpassungen, europäische Vorhaben, Forschungsprojekte, geprüfte Hundetrainer, Tierschutz macht Schule

Wien (PK) - Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hat dem Nationalrat einen über 100 Seiten umfassenden Bericht zugeleitet, der nicht nur über den Stand des Tierschutzes in Österreich in den Jahren 2013 und 2014 informiert, sondern auch auf die Arbeitsschwerpunkte bis zum Jahr 2018 näher eingeht (III-228 d.B.). Im Vorwort erinnert die Ressortchefin daran, dass der Tierschutz im Jahr 2013 als Staatsziel in der Verfassung verankert wurde, was den Stellenwert dieses Bereiches deutlich unterstreicht. Die gesetzlichen Grundlagen wurden in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt, was u.a. zu einer Verschärfung des Qualzuchtparagraphen und zu strengeren Kontrollen des illegalen Welpenhandels geführt habe. Ebenso wurde der Tierschutzrat umgestaltet, zwei weitere Gremien (der Vollzugsbeirat und die Tierschutzkommission) kamen hinzu.

Rückblick und Ausblick bis zum Jahr 2018

Nach einer ausführlichen Darstellung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Tierschutzes sowie der Auflistung aller parlamentarischen Anfragen in diesem Bereich geht der Bericht auf die Aktivitäten der nationalen Tierschutzgremien ein. So hat der etwa der Tierschutzrat im Herbst 2014 ein Projekt zur Erarbeitung von Alternativen im Bereich der gängigsten Eingriffe bei Nutztieren (Kastration, Kupieren von Schwänzen, Enthornung von Ziegen und Kälbern) ins Leben gerufen. Es wurden auch zahlreiche Empfehlungen formuliert, die u.a. vom Verbot von Erwerbsbörsen für Reptilien, Amphibien und Fischen, der Verankerung einer Deklarationspflicht von Pelzen und Pelzprodukten, der Einführung eines Straftatbestands bei Anstiftung oder Anleitung zur Tierquälerei bis hin zur Ausarbeitung des Leitfadens "Ausstieg aus der Qualzucht" reichen.

Einen Ausblick auf die Zukunft gibt der "Arbeitsplan Tierschutz 2014 – 2018", in dem die zentralen Herausforderungen für die nächsten Jahre beschrieben werden. Gesetzlichen Regelungsbedarf sieht man u.a. beim Tierschutzgesetz, das mittelfristig novelliert werden sollte. Insbesondere seien Anpassungen bei den Strafbestimmungen in Bezug auf verbotene Eingriffe (z.B. Kupieren des Schwanzes) erforderlich.

Im Kapitel "Europäische Vorhaben" werden beispielsweise Richtlinien des EU-Parlaments und des Rates angeführt, die den Einsatz von Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren verbieten. Die Kommission überlegt zudem die Schaffung eines gemeinsames Tierschutzrechts (ähnlich wie beim allgemeinen Lebensmittelrecht); ein konkreter Zeitplan wurde jedoch noch nicht genannt.

Ende November 2013 wurde Österreich einem Audit durch Vertreter des "Food and Veterinary Office" der EU-Kommission unterzogen, wobei die Umsetzung von Maßnahmen zur Kontrolle des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Haltungsbetrieben geprüft wurde. Beanstandet wurden nur die Tatsachen, dass nach nationalem Recht das Kupieren der Schwänze bei Rindern erlaubt ist, wenn es das Haltungssystem erfordert, und dass die Verwendung von mechanischen Geburtshelfern beim Kalben weniger restriktiv gehandhabt wird. Ein diesbezüglich beschlossener Aktionsplan des Gesundheitsministeriums ist bereits zur Hälfte umgesetzt, heißt es im Bericht.

Forschungsprojekte des Ressorts: Kaninchen, Schweine, Lawinenhunde

Im Berichtszeitraum wurden auch wieder zahlreiche Forschungsprojekte gefördert und durgeführt, wie etwa jenes zur "Entwicklung und Evaluierung neuer Haltungssysteme für Zucht- und Mastkaninchen". Mit dem Projekt "PRO-SAU" wiederum, das die Bewegungsmöglichkeit von Schweinen in den sogenannten Abferkelbuchten evaluiert, sollen Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung der 1. Tierhaltungsverordnung geliefert werden.

Im Jahr 2014 fand auch die Eröffnungsveranstaltung der neu eingerichteten Fachstelle für tiergerechte Haltung und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität statt. Deren Aufgabe ist es, einerseits neuartige Haltungssysteme zu bewerten, anderseits soll mit Hilfe eines Kennzeichnungssystems die Rechtssicherheit der TierhalterInnen erhöht und ein Anreiz zur Verbesserung der Standards im Nutztier, Zootier- und Heimtierbereich geschaffen werden.

In Umsetzung eines Konzepts zur Qualitätssicherung in der Hundetrainerausbildung wurde eine entsprechende Koordinierungsstelle ins Leben gerufen, die für die Vergabe von Gütesiegeln ("Tierschutzqualifizierte HundetrainerIn") zuständig ist. Von März 2013 bis August 2015 stellten sich insgesamt 149 Personen der Prüfung, die in 107 Fällen positiv abgeschlossen wurde. 2013 und 2014 wurden zudem mit dem Bergrettungsdienst Förderungsverträge zur Ausbildung und Ausrüstung sowie zur gesundheitlichen Versorgung von Lawinen- und Suchhunden geschlossen.

Fortführung der erfolgreichen Aktion "Tierschutz macht Schule"

In den kommenden Jahren werden die zahlreichen Aktivitäten des Vereins "Tierschutz macht Schule" aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit weiter gefördert. Der Verein trägt durch seine Arbeit langfristig zu einer verantwortungsvollen Tierhaltung bei und setzt sich nachhaltig für eine respektvolle Mensch-Tier-Beziehung ein, heben die AutorInnen des Berichts hervor. Die Angebote richten sich dabei an das Lehrpersonal, Kinder, Jugendliche, Eltern, KonsumentInnen sowie an Tierschutz interessierte Erwachsene. Wie auch in schon früheren Jahren gebe es eine große Nachfrage an Unterrichtsmaterialien, was man an den steigenden Zugriffen auf die Vereinswebsite ablesen könne. Allein im Jahr 2014 wurden über 50.000 Unterrichtsmaterialien bestellt. Als thematische Schwerpunkte werden tierfreundlicher Konsum und die Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung durch sicheren und achtsamen Umgang mit Tieren angeführt. (Schluss) sue