Parlamentskorrespondenz Nr. 224 vom 09.03.2016

Hauptausschuss genehmigt Entsendung zur OSZE-Mission in Armenien

Keine Mehrheit für Volksbefragung zum Thema Asyl und Grenzschutz

Wien (PK) – Österreich unterstützt in Zukunft die OSZE-Mission in Armenien permanent. Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßten einhellig den diesbezüglichen Antrag von Außenminister Sebastian Kurz. Das Team Stronach konnte sich mit seinem Vorstoß nach einer Volksbefragung zur Asyl- und Grenzschutzpolitik nicht durchsetzen. Darüber hinaus genehmigte der Ausschuss neue Pauschalvergütungen für RechtsanwältInnen, eine Verordnung zur Aktualisierung der Faktoren zur Bemessung des besonderen Steigerungsbetrags für die freiwillige Höherversicherung sowie Entsendungen von Grundwehrdienern zu ABC-Übungen und nahm Nominierungen für den Ausschuss der Regionen zur Kenntnis.

Entsendung zum OSZE-Büro in Armenien

Die Abgeordneten begrüßten einstimmig den Antrag des Außenministers, das OSZE-Büro in Eriwan (Armenien) nun auch permanent mit einem Angehörigen des Verteidigungsministeriums zu unterstützen. Im Vordergrund der Mission steht die Förderung von Sicherheit und Stabilität im Land und in diesem Sinn die Zusammenarbeit mit dem armenischen Sicherheitssektor, dem Parlament und der Zivilgesellschaft. Ziel ist es, ein Reformprogramm zu erstellen, das internationalen Standards entspricht. Die OSZE-Mission besteht seit 1999, Österreich engagiert sich seit 2012 punktuell hinsichtlich der Umsetzung des strategischen Leitfadens "Sicherheit und Entwicklung", vor allem im Bereich Bewusstseinsbildung und Kapazitätenaufbau sowie Beratung zu streitkräftespezifischen Aspekten, wie das Ressort in der Erläuterung des Antrags informiert. Die Entsendung soll vorerst bis Ende 2016 erfolgen. Zusätzlich können bis zu fünf Bundesheerangehörige oder andere Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weitere 20 Bundesheerangehörige für den Einsatz bei Lufttransporten entsendet werden.

Bundesheer nimmt wieder an ABC-Übungen teil

Auch im heurigen Jahr werden wieder Soldatinnen und Soldaten nach Vyskov (Tschechische Republik) und Zemianske Kostolany (Slowakische Republik) entsendet, um dort eine Ausbildung zur Abwehr atomarer, biologischer oder chemischer (ABC) Bedrohung zu absolvieren. Bei den vier geplanten Übungen handelt es sich laut Information des Verteidigungsministeriums um abschließende Spür- und Dekontaminationsausbildung des ABC-Fachpersonals für den Umgang mit chemischen Schadstoffen (Selbstschutz, sichere Instrumentenhandhabung und –auswertung). Der Antrag passierte den Ausschuss einstimmig.

Ausschussmehrheit gegen Volksbefragung zur Asyl- und Grenzschutzpolitik

Wenig Anklang fand die Forderung des Team Stronach, im Rahmen einer Volksbefragung zu erheben, ob die Bürgerinnen und Bürger dafür sind, die gesetzlichen Grenzschutz- und Asylbestimmungen anzuwenden und zu vollziehen oder nicht. Lediglich die FPÖ konnte sich dafür erwärmen. Robert Lugar und Christoph Hagen werfen in ihrem Antrag der Regierung vor, in der aktuellen Flüchtlingskrise die entsprechenden Bestimmungen massiv zu missachten und sprechen von einem "permanenten Rechtsbruch".

Die Grün-Abgeordnete Alev Korun kritisierte grundsätzlich, aus dem Antrag gehe nicht konkret hervor, was abgefragt werden soll. Nikolaus Scherak von den NEOS hielt es für unzulässig zu fragen, ob ein Gesetz eingehalten werden soll oder nicht.

Waltraud Dietrich verteidigte den Antrag ihres Klubobmannes mit dem Hinweis, dieser sei im November des Vorjahres eingebracht worden, als man das Gefühl eines gesetzlosen Zustands hatte. Das habe sich in der Zwischenzeit jedoch geändert. Zurückziehen wollte sie den Antrag aber nicht.

Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrags für die Höherversicherung

Ein völlig anderes Thema betraf der Verordnungsentwurf des Sozialministers zur Festlegung der Faktoren für die Berechnung des besonderen Steigerungsbetrags für die freiwillige Höherversicherung. Diese stammt aus dem Jahr 1985, ist damit stark veraltet und außerdem EU-widrig. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Heranziehung geschlechterspezifischer versicherungsmathematischer Daten in den gesetzlichen Systemen der sozialen Sicherheit unzulässig sind. Mit der gegenständlichen Verordnung werden nun die Faktoren auf Basis von Unisex-Tafeln zur Berechnung der Höherversicherung aktualisiert.

Wie Sozialminister Alois Stöger nach Wortmeldungen der Abgeordneten Wolfgang Zinggl (G) und Waltraud Dietrich (T) erläuterte, kann man sich bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage freiwillig höherversichern. Das werde von relativ wenigen Personen gemacht. Der Verordnungsentwurf wurde schließlich mit S-V-G-T-Mehrheit genehmigt.

Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen wird angepasst

Einhellige Zustimmung gab es zum Verordnungsentwurf von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer, die Pauschalvergütung für die Leistungen der RechtsanwältInnen im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten anzupassen. Die Pauschalvergütung, die für 2015 mit 31.000 € festgelegt wird, hat der Bund dem Rechtsanwaltskammertag zu zahlen. 

Neue stellvertretende Mitglieder im AdR

Neue stellvertretende Mitglieder im Ausschuss der Regionen der EU (AdR) werden Carmen Kiefer, Vizebürgermeisterin der Marktgemeine Kuchl, und Landesrätin Doris Kampus. Kiefer wurde vom Gemeindebund vorgeschlagen, Kampus von der Steirischen Landesregierung. Der Hauptausschuss nahm die Nominierung der Bundesregierung zur Kenntnis.

Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus lokal und regional gewählten VertreterInnen aller 28 Mitgliedsländer zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken. Österreich entsendet 12 Mitglieder. Nähere Informationen über den AdR und über die nationalen Delegationen findet man auf der Website der EU. (Schluss) jan