Parlamentskorrespondenz Nr. 282 vom 18.03.2016

Neu im Verkehrsausschuss

Regierungsvorlagen zur Novellierung des Kraftfahrgesetzes sowie von Maut- und ASFINAG-Gesetz

Wien (PK) – Zwei Regierungsvorlagen sind dem Verkehrsausschuss zugegangen. Sie betreffen eine Änderungen im Kraftfahrgesetz, die Verwaltungsaufwand reduzieren und die Verkehrssicherheit erhöhen soll, sowie die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie der EU mit Änderungen im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und ASFINAG-Gesetz für mehr Kostenwahrheit.

Schärferes Handyverbot, Verwaltungsstrafe für Manipulation von Kilometerständen

Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 (1054 d.B.) zielt auf eine Senkung des Verwaltungsaufwandes und mehr Verkehrssicherheit ab. Die Einrichtung einer Zulassungsevidenz und einer Deckungsevidenz durch die Versicherungsunternehmen wird ermöglichen, rasch zu klären, ob es einen haftenden Versicherer gibt. Eine Verständigung der Behörden ist künftig nur mehr dann notwendig, wenn es einen solchen nicht gibt. Damit kann jährlich auf rund 270.000 Nichthaftungsanzeigen für Kraftfahrzeugversicherungen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand verzichtet werden.

Die Verwendung von Mobiltelefonen während einer Autofahrt außer zum Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung oder als Navigationssystem wird ausdrücklich verboten, um einen der Hauptgründe für Ablenkung am Steuer zu beseitigen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ausdrücklich verboten und mit einer Verwaltungsstrafe belegt wird auch die Manipulation des Kilometerstandes von Fahrzeugen. Damit sollen überhöhte Preise von Gebrauchtwagen verhindert werden.

Mehr Kostenwahrheit im Straßenverkehr durch Umsetzung der Wegekostenrichtlinie

Externe Kosten, die aus der verkehrsbedingten Luftverschmutzung und Lärmbelastung entstehen, sollen künftig in die Berechnung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife einfließen. Damit will die Regierung von einer Möglichkeit der Wegekostenrichtlinie der EU Gebrauch machen, um die Kostenwahrheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Zu den finanziellen Auswirkungen der Novellierung von Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und ASFINAG-Gesetz (1055 d.B.) wird festgehalten, dass die Anlastung der externen Kosten zu Mehreinnahmen der ASFINAG führen wird. Die erzielten zusätzlichen Einnahmen sollen von der ASFINAG an den Bund zur Verwendung für die nachhaltige Gestaltung des Verkehrs überwiesen werden.

Derzeit sind Mautaufsichtsorgane berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Monaten von Zulassungsbesitzern aus Anlass der Kontrolle der Lenker ihrer Fahrzeuge eine vorläufige Sicherheit einzuheben, wenn der Verdacht einer Verwaltungsübertretung besteht. Diese Frist wird nun auf neun Monate ausgedehnt. Weiters wird die Benützung von Sondermautstrecken mit PKW und Motorrädern ohne ordnungsgemäße Entrichtung des geschuldeten Entgelts durch die Novelle nun zur Verwaltungsübertretung erklärt. Das soll eine effektivere Verfolgung von Mautprellerei mit generalpräventiver Wirkung ermöglichen. Von den Maßnahmen erwartet sich der Bund auch Mehreinnahmen bei Umsatzsteuer und Verwaltungsstrafen. (Schluss) sox