Parlamentskorrespondenz Nr. 290 vom 22.03.2016

Neu im Familienausschuss

Grüne und NEOS sehen Reformbedarf von Kinderbetreuungsgeld bis Familienlastenausgleichsfonds

Die Reform des Kinderbetreuungsgelds ist derzeit nicht nur bei der Regierungsfraktionen großes Diskussionsthema. Grüne und NEOS steuern in ihren jeweiligen Anträgen ebenfalls Ideen bei, wie das Kindergeld umgestaltet werden kann. Die Grünen problematisieren überdies die Verbindung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten mit Unterhaltszahlungen, den NEOS liegt im Falle einer Scheidung die Doppelresidenz für Kinder am Herzen. Generell macht sich die jüngste Parlamentspartei für eine Komplettreform des Familienlastenausgleichsfonds stark, um dessen Entschuldung nicht zu gefährden.

Kinderbetreuungsgeld: NEOS fordern längere einkommensabhängige Variante

Zusätzlich zur bestehenden Form des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds schlagen die NEOS eine Variante vor, die ihrer Meinung nach für den besserverdienenden Elternteil mehr ökonomische Anreize schafft, längere Teile der Elternkarenz zu übernehmen. Konkret wollen Familiensprecher Michael Pock und Jugendsprecherin Claudia Gamon, dass in dieser neuen einkommensabhängigen Bezugsform die Ersatzrate von 80 auf 48 Prozent gesenkt, dafür aber die Bezugsdauer von 12 auf maximal 24 Monate angehoben wird (1518/A(E)). Das Modell wäre finanziell weitaus attraktiver als die pauschalen Bezugsformen, die für über 12-monatige Betreuungszeiten verfügbar sind, meinen die AntragstellerInnen.

…und Anpassung der Bezugsdauer an zulässige Karenzzeit…

Da eine Karenz nach österreichischem Recht höchstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden darf, soll auch die Auszahlung des Kinderbetreuungsgelds mit 24 Monaten befristet sein, befinden Pock und Gamon außerdem (1517/A(E)). Derzeit haben Eltern bis zu 30 Monate Anspruch auf Kindergeld, dürfen in dieser Zeit allerding nicht über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus verdienen. Die NEOS erwarten mit einer Harmonisierung von Kinderbetreuungsgeldbezugszeit und Karenzzeit eine raschere Wiedereingliederung von Elternteilen, speziell Müttern, in den Arbeitsprozess, was letztlich der Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsmarkt diene.

Grüne wollen einkommensabhängiges Kindergeld mehr Personen ermöglichen

Die Rahmenfrist von sechs Monaten, für die BezieherInnen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ihre Erwerbstätigkeit belegen müssen, ist nach Ansicht der Grünen zu kurz. Familiensprecherin Judith Schwentner verlangt eine Ausweitung des Zeitraums, innerhalb dessen das Erwerbseinkommen für ein halbes Jahr nachzuweisen ist, auf zwei Jahre vor der Geburt des Kindes (1561/A(E)). Damit würden auch Personen nach Vorfällen wie Kündigung oder Insolvenz bzw. nach Zeiten von Präsenz- und Zivildienst, Bildungskarenz, Familienhospizkarenz und Krankengeldbezug eher das höher dotierte Bezugsmodell wählen können.

…und Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von Unterhaltszahlungen entkoppeln

Problematisch wertet Schwentner zudem die derzeitige Regelung zur Absetzbarkeit von Kosten, die im Rahmen der Kinderbetreuung anfallen. Demnach dürfen nur jene getrennt vom Kind lebenden Elternteile die Ausgaben von der Steuer absetzen, wenn sie für das Kind auch Unterhalt zahlen. Bei einer gleichwertigen Aufteilung von Betreuungs- und Naturalleistungen könne jedoch ein Verzicht auf zusätzliche Geldleistungen vereinbart werden, gibt die Antragstellerin ein Beispiel für Fälle, bei denen sie eine Entkoppelung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vom Unterhaltsabsetzbetrag im Einkommenssteuergesetz angeraten sieht (1496/A(E)).

NEOS unterstützen gleichteilige Betreuung in getrennten Haushalten

Gesellschaftliches Umdenken erkennt Abgeordneter Michael Pock (N) in Hinblick auf Obsorgefragen: Ihm zufolge wollen nach einer Trennung immer öfter beide Elternteile gleich viel Verantwortung für das Kind übernehmen. Um dem Rechnung zu tragen, müsse der Gesetzgeber nun die gesetzliche Pflicht zur Bestimmung des hauptsächlichen Aufenthaltsorts des Kindes nach einer Scheidung aufheben, ebenso wie die daran geknüpfte Auflage für den getrennt lebenden Elternteil, Unterhaltszahlungen zu leisten. Als gesetzliche Voraussetzung für eine Doppelresidenz empfiehlt Pock im Sinne des Kindeswohls eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung (1513/A(E)).

Familienlastenausgleichsfonds braucht laut NEOS neues Leistungsspektrum

Bis der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) schuldenfrei ist, wird es den NEOS zufolge noch dauern. Angesichts der Erhöhung der Familienbeihilfe und höherer Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten würden die Ausgaben weiter steigen, was die für 2015 und 2016 geplanten Entschuldungen verunmögliche, prophezeit Familiensprecher Pock. Dabei wolle die Regierung die versprochene Lohnnebenkostensenkung vor allem über eine Senkung der Dienstgeber-Beiträge an den FLAF erreichen – womit die Beitragssenkung auf neuerlichen Schulden gebaut wäre. Zur Schaffung einer tragfähigen finanziellen Basis für Beitragssenkungen erwartet nun Pock von Familienministerin Sophie Karmasin eine Umgestaltung des FLAF-Leistungsspektrums. Besonders familienfremde Leistungen will er aus dem Fonds ausgelagert sehen. Jene Stellen, die bislang Maßnahmen mit Geldern des Familienlastenausgleichsfonds finanzierten, müssten dann auch dafür verantwortlich zeichnen, so die NEOS (1407/A(E)). (Schluss) rei