Parlamentskorrespondenz Nr. 360 vom 13.04.2016

Gesundheitsausschuss: Stammzellenregister und Brustkrebs-Screening

Oberhauser: Hohe Standards bei Lebensmitteln und im Biobereich müssen geschützt werden

Wien (PK) – Neue Kompetenzen für die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die bessere Kooperation der Rettungsdienste zwischen Österreich und Tschechien sowie aktuelle EU-Vorhaben bestimmten den ersten Teil der Debatte im heutigen Gesundheitsausschuss. Ausdrücklich von allen Fraktion begrüßt wurde die Tatsache, dass die GÖG in Hinkunft für die Koordination der Suche nach StammzellenspenderInnen sowie die Evaluierung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms zuständig sein wird. Ähnlich positiv beurteilten die Abgeordneten den Abschluss eines Staatsvertrags zwischen Österreich und Tschechien, der auf eine bessere medizinische Versorgung in den Grenzregionen der beiden Länder abzielt. Auf der Tagesordnung stand auch noch die aktuelle EU-Vorschau des Gesundheitsressorts, die mit S-V-G-N-Mehrheit  zur Kenntnis genommen wurde.

Oberhauser hält an zweijährigen Untersuchungsintervallen beim Brustkrebsfrüherkennungsprogramm fest

Auf einhellige Zustimmung stieß die Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Die GÖG soll in Hinkunft nicht nur für die laufende Evaluierung und Qualitätssicherung des im Jahr 2014 gestarteten Brustkrebs-Früherkennungsprogramms zuständig sein, sondern auch für die Koordination und die Suche nach passenden StammzellenspenderInnen (1013 d.B.). Für Menschen, die an bestimmten Erkrankungen des Blutes (z.B. Leukämie) leiden, ist die Stammzellentransplantation oft die einzig erfolgversprechende Therapie. Um eine optimale Behandlung der PatientInnen zu gewährleisten, müssen passende SpenderInnen so rasch wie möglich gefunden werden. Im Jahr 2014 war diese Suche in 515 Fällen erfolgreich, was – gemessen an den Anfragen - einer Quote von 80 % entspricht. Diese wichtige Aufgabe, die bisher vom Österreichischen Stammzellenregister übernommen wurde, soll nun an die GÖG übergeführt und somit in die Verantwortung der öffentlichen Hand gelegt werden.

Die Abgeordneten Eva Mückstein, Dorothea Schittenhelm (V), Gerald Loacker (N) und Johann Hechtl (S) sprachen das Brustkrebs-Screening an, das laut ÖVP-Mandatar Erwin Rasinger in Bezug auf die Qualität im weltweiten Spitzenfeld liege.

In Beantwortung einzelner Fragen merkte Bundesministerin Sabine Oberhauser an, dass sie die zweijährigen Intervalle bei den Brustkrebsuntersuchungen beibehalten wolle, zumal das Programm auf gesunde Frauen abziele. In Spezialfällen, z.B. bei familiären Belastungen, seien natürlich auch kürzere Abstände möglich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Angebot gut genutzt und auch von anderen PatientInnen als früher in Anspruch genommen wird. Verbesserungsmöglichkeiten sah Oberhauser noch im Bereich der Rückmeldungen durch die Spitäler und in der Information der behandelnden ÄrztInnen, wenn die Frauen selbständig zur Untersuchung gehen. Was die Datensicherheit anbelangt, so habe man alles Menschenmögliche getan, damit ein ausreichender Schutz gewährleistet ist, betonte die Ministerin.

EU-Vorschau 2016: Biolandbau, Tierschutz, Lebensmittelkontrolle und Klonen

Im Ausschuss enderledigt wurde sodann ein Bericht über EU-Themen, die für die strategische Planung des Gesundheitsressorts im Jahr 2016 von Bedeutung sind (III-236 d.B.). Der Schwerpunkt liegt dabei auf bereits vorgelegten Legislativvorschlägen und Mitteilungen der Kommission, die von Verordnungen in Bezug auf neuartige Lebensmittel, die Tiergesundheit, die Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika bis hin zum Klonen reichen. Der Bericht steckt auch den Horizont für die nächsten 18 Monate ab, die die EU-Präsidentschaften der Niederlande, der Slowakei und Maltas umfassen. Im Bereich Gesundheit sollen die Diskussionen zu nichtübertragbaren Erkrankungen, die Verfügbarkeit von und der Zugang zu innovativen und erschwinglichen Arzneimitteln für Patientinnen sowie eine Verstärkung der Kooperationsmöglichkeiten weitergeführt werden. Entsprechende Aufmerksamkeit wird auch der Gesundheitssicherheit, den grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sowie dem Thema Antibiotikaresistenzen geschenkt.

Von großer Bedeutung für Österreich, das den höchsten Teil an biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU aufweist, ist etwa die Verordnung über die ökologische bzw. biologische Produktion und die Kennzeichnung dieser Erzeugnisse. Die Biobestimmungen sollen im Sinne von "Better Legislation" in eine neue Form gegossen werden, wobei es einerseits um stringentere Vorschriften für die Erzeugung und andererseits um ein verbessertes Kontrollsystem geht. Aus heimischer Sicht braucht die biologische Produktion ein stabiles, sich nicht dauernd änderndes Regelwerk mit vertretbaren Kosten, weshalb man sich eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden Rechtsgrundlagen erhofft. Eine Totalrevision der Bio-Verordnung könne das bisher Erreichte sowie den weiteren Aufbau des Bio-Sektors stark gefährden, lauten die Bedenken des Ressorts. Obwohl in den vergangenen Verhandlungen wesentlichen Anliegen Österreich entsprochen wurde, gebe es noch eine Reihe von ungeklärten Punkten, wie z.B. die Frage des Rückstandshöchstwertes oder die einmal im Jahr vorgesehene Kontrolle der Unternehmen. Weiters soll auch das bisherige Instrumentarium in Bezug auf die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette modernisiert und verschärft werden. Auf der Grundlage einer Folgenabschätzung wurden von der Europäischen Kommission überdies zwei Vorschläge zum Thema Klonen ausgearbeitet.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) befasste sich vor allem mit der geplanten neuen Verordnung im Bereich Biolandbau und stellte eine Reihe von Detailfragen (z.B. Kontrollfrequenz, Übergangsregelungen etc.). Ein besonderes Anliegen war ihm das Thema Weideschlachtung, das gerade für den alpinen Raum von großer Relevanz sei. Obwohl es in der EU nicht anerkannt werde, wurden in Deutschland Systeme bzw. Geräte entwickelt, die dort auch in Verwendung sind, gab er zu bedenken. Es sei eine "unerträgliche Diskriminierung", dass dies in Österreich nicht möglich ist. Er forderte daher die Gesundheitsministerin auf, gemeinsam mit ExpertInnen eine Strategie zu entwickeln, um eine Umsetzung auch in Österreich möglich zu machen. Da Notschlachtungen grundsätzlich erlaubt sind, könnte man neben dem Tierschutzargument auch die mögliche Verletzungsgefahr der BäuerInnen, die beim Verladen der Tiere gegeben ist, ins Treffen führen. Weiters interessierte sich Pirklhuber dafür, wie es in Bezug auf die Themen Tierarzneimittel sowie das Inverkehrbringen von Klontieren auf EU-Ebene weitergehen soll.   

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser lud einleitend alle Abgeordneten ein, sich jederzeit an die MitarbeiterInnen ihres Hauses zu wenden, wenn es um detaillierte und komplizierte Fragen geht. Dem Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber teilte sie mit, dass generell das Prinzip der risikobasierten Kontrolle verfolgt werde, wobei mindestens einmal im Jahr Kontrollen vorgesehen sein sollten. Was die so genannte Weideschlachtung angeht, so wurde ein Ansuchen von Seiten Österreichs an die EU im Jahr 2014 negativ beschieden. Auch die von Deutschland angewandten Methoden entsprechen nicht dem europäischen Recht. Derzeit haben sich die Niederlande in einer ähnlichen Angelegenheit an die Kommission gewandt, wobei man auch eher mit einem negativen Ausgang rechne. Schließlich stellte Oberhauser noch gegenüber Abgeordnetem Pirklhuber fest, dass geklontes Fleisch in Österreich nichts zu suchen habe und man in Bezug auf TTIP und CETA sehr darauf achten werde, dass die hohen heimischen Standards aufrechterhalten werden.

Rettungsdienste: grenzüberschreitende Kooperation zwischen Österreich und Tschechien

Auf eine bessere Kooperation zwischen den in den Grenzregionen von Österreich und Tschechien tätigen Rettungsdiensten zielt ein Staatsvertrag ab, der von allen Parlamentsfraktionen ausdrücklich begrüßt und einstimmig genehmigt wurde (1000 d.B.). Durch diese Regierungsvorlage erhalten die Landeshauptleute von Niederösterreich und Oberösterreich die Möglichkeit, entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in der Tschechischen Republik abzuschließen. Ziel ist es dabei, unter Bedachtnahme auf die zunehmende Mobilität eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Menschen in den benachbarten Regionen der beiden Länder zu gewährleisten. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue