Parlamentskorrespondenz Nr. 386 vom 20.04.2016

Neu im Finanzausschuss

NEOS beantragen Insolvenzrecht für Länder und eine Schuldenbremse

Wien (PK) – Angesichts hoher Schulden- und Haftungsstände bei Bund, Ländern und Gemeinden drängen die NEOS mit Entschließungsanträgen auf ein Insolvenzrecht für Bund, Länder und Gemeinden sowie auf eine Schuldenbremse im Verfassungsrang.

Insolvenzrecht für Bund, Länder und Gemeinden

Um Situationen wie bei der Hypo Alpe Adria künftig zu vermeiden, beantragen die NEOS mit ihrem Klubobmann Matthias Strolz an der Spitze ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften. Die ParlamentarierInnen untermauern ihr Verlangen mit deren hohen Schulden und Haftungen und machen darauf aufmerksam, dass Bund, Länder und Gemeinden zwar insolvenz- und exekutionsfähig sind, es aber nach wie vor nicht geklärt sei, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes nach sich zieht. Unklar sei auch, inwieweit landeseigenes Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist. Laut Exekutionsordnung darf Vermögen nur exekutiert werden, wenn öffentliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Die Länder sind aber - im Gegensatz zu den Gemeinden - in der Exekutionsordnung nicht genannt. Problematisch sei auch, dass nur für Gemeinden geregelt sei, wie mit Geldern aus dem Finanzausgleich umzugehen sei. Die NEOS weisen auch drauf hin, dass Länder Haftungen ohne einheitliche Berechnungsgrundlage übernehmen und die mit dem Bund vereinbarten Obergrenzen umgehen können. Dazu komme, dass bei der noch ausstehenden Umstellung auf ein einheitliches Rechnungswesen nicht klar sei, wie hoch die Schulden von Ländern und Gemeinden tatsächlich sind. An dieser Stelle verlangen die NEOS klare Regeln für das Ausweisen von Schulden und Haftungen. Die AntragstellerInnen wollen Kriterien für den Eintritt einer Insolvenz festlegen und klarstellen, welche Rechtswirkungen sie nach sich zieht. Sie wollen die Durchführung des Insolvenzverfahrens regeln und auch eine Zwangsverwaltung ermöglichen. Klären wollen sie auch die Auswirkungen einer Insolvenz auf die Verbindlichkeiten der jeweiligen Gebietskörperschaft und die Verwertbarkeit des Vermögens einer Gebietskörperschaft im Insolvenzfall (1621/A(E)).

Schuldenbremse im Verfassungsrang

Seinen Antrag auf eine Schuldenbremse im Verfassungsrang begründet NEOS-Klubobmann Matthias Strolz (1622/A(E)) mit dem Hinweis auf eine österreichische Budgetpolitik, die während der letzten 60 Jahre "ausnahmslos auf Schuldenaufnahme" basiert habe. Strolz kritisiert die Bundesregierung, die jährlich weitere Steine in den Schuldenrucksack der jungen Generation lege und öffentliche Schulden in ausgelagerten Bereichen verstecke. Eine Schuldenpolitik dieser Art schwäche das Gemeinwesen, sei nicht nachhaltig, nicht generationengerecht und als Versagen der Politik zu qualifizieren, sagt Strolz. Das Budget soll jeweils über den Konjunkturzyklus hin ausgeglichen werden. In guten Zeiten kann Österreich Überschüsse erwirtschaften, in schwierigen Zeiten sollte die öffentliche Hand investieren, um die Konjunktur zu befeuern und der Arbeitslosigkeit gegenzusteuern. Während Sozialstaaten wie Schweden in den letzten Jahren ausgeglichene Budgets zustande gebracht haben, sei zu befürchten, dass Österreich 2016 wieder ein Nulldefizit für 2019 ankündigt, das aber ausbleibt, weil echte strukturelle Reformen fehlen. Mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang will Strolz Regierung und Parlament in die Pflicht nehmen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern gewährleisten. (Schluss) fru