Parlamentskorrespondenz Nr. 396 vom 22.04.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 27. April 2016

Regierungsumbildung, Amtsverlust, Asylverschärfungen, Drogenhandel, Schockbilder auf Zigarettenpackungen, Hausapotheken

Wien (PK) – Am ersten Sitzungstag des April-Plenums am nächsten Mittwoch wird Neo-Innenminister Wolfgang Sobotka das erste Mal vor dem Nationalrat sprechen. Zur Ministerrochade gibt es Regierungserklärungen von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, danach ist mit einer heftigen Debatte über die aktuelle Flüchtlingssituation zu rechnen, die sich dann zuspitzen wird, sollten die Beratungen im Innenausschuss am 25. April über die umstrittenen Verschärfungen im Asylrecht zu einem Abschluss kommen. Auf der Tagesordnung stehen außerdem die strengeren Regeln für den Amtsverlust u.a. von ParlamentarierInnen, ein schärferes Vorgehen gegen Drogenhandel oder die nun auch in Österreich geplanten Schockbilder auf Zigarettenpackungen. Eine Änderung des Apothekengesetzes soll zudem die Absicherung von Hausapotheken bringen.

Aktuelle Stunde SPÖ

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Für das Thema zeichnet die SPÖ verantwortlich.

Erklärungen zur Regierungsumbildung

Wolfgang Sobotka wird sich als neuer Innenminister und Nachfolger von Johanna Mikl-Leitner den Abgeordneten vorstellen. Zur Rochade in der Bundesregierung geben Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner eine Erklärung ab.

Strengere Regeln für Amtsverlust (Zweite Lesung)

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten droht Abgeordneten in Hinkunft eine Mandatsaberkennung. Außerdem sollen die Amtsverlust-Regelungen nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und die Mitglieder der Volksanwaltschaft gelten.

Der diesbezügliche Beschluss im Justizausschuss basiert auf einem Antrag von SPÖ, ÖVP und Team-Stronach, der nach einem Begutachtungsverfahren noch abgeändert wurde. Das Team Stronach konnte dann nicht mehr mitgehen, dafür wurde die Initiative auch von der FPÖ unterstützt. Den Grünen und den NEOS gehen allerdings auch die neuen Bestimmungen nicht weit genug. Die Grünen fordern einen Amtsverlust bei jedweder Haftstrafe. Außerdem sollen nach Meinung der Grünen und der NEOS bei gewissen Deliktsgruppen auch geringfügige bedingte Verurteilungen einen Amtsverlust nach sich ziehen. Dem wird seitens der Koalition entgegengehalten, dass die Justiz unterschiedliche Urteile fasse. Im Ausschuss wurde auch heftig die Frage in Bezug auf Verurteilungen im Ausland diskutiert.

Die strengeren Regeln sollen am 1. Jänner 2017 in Kraft treten. In Form einer Ausschussfeststellung bekräftigt der Justizausschuss ausdrücklich, dass die neuen Verfassungsbestimmungen keine Auswirkung auf die Wählbarkeit bei Gemeinderatswahlen haben. Diese Ausschussfeststellung wurde ebenfalls mit S-V-F-Mehrheit gefasst, der Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes stimmten auch die Grünen zu. An diesem Plenartag wird nur in Zweiter Lesung abgestimmt, der Beschluss in Dritter Lesung erfolgt aus Gründen der Geschäftsordnung erst in der Sitzung am Donnerstag.

Asylwesen

Sollte der Innenausschuss am 25. April seine Beratungen über die geplanten Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht abschließen, dann wird im Plenum bereits der neue Innenminister Wolfgang Sobotka das von seiner Vorgängerin Johanna Mikl-Leitner vorbereitete Gesetzespaket vertreten.

Der Innenausschuss hat am 14. April nach Vorlage eines gesamtändernden Abänderungsantrags durch die Koalition seine Beratungen vertagt, um die gegenüber der Regierungsvorlage geplanten Änderungen einer einwöchigen Begutachtung unterziehen zu lassen. Kernpunkte sind Asyl auf Zeit, Verschärfungen beim Familiennachzug und eine Notstandsregelung. Sollten die Vorhaben der Regierung mehrheitliche Zustimmung finden, dann sollen anerkannte Flüchtlinge in Zukunft vorläufig nur noch eine befristete Aufenthaltsbewilligung für drei Jahre erhalten. Der Asylstatus wird nach Ablauf dieser Zeitspanne zwar automatisch verlängert, wenn sich die Situation im Herkunftsland nicht wesentlich verändert hat, das Innenministerium geht aber davon aus, dass die vorgesehene jährliche Überprüfung der Gefährdungslage vor Ort in Verbindung mit den gleichzeitig geplanten Restriktionen beim Familiennachzug Wirkung zeigen wird, wie den Erläuterungen zu entnehmen ist.

Dazu ergänzend kommen nun die per Abänderungsantrag in die Novelle eingebauten "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit". Diese sollen dann zur Anwendung kommen, wenn die Regierung aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Asylanträge die Gefahr einer Krisensituation sieht und – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Die Sonderbestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden vorübergehend, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben, wenn sie Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht. Begründet wird die Initiative damit, dass Österreich überfordert ist, wenn sich die Asylwerberzahlen weiter wie bisher entwickeln.

Die hohe Zahl von Asylanträgen in den vergangenen Monaten wird außerdem zum Anlass genommen, die zulässige Bearbeitungsdauer von Asylanträgen vorübergehend zu verlängern. Statt sechs Monate hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nach bisherigem Stand des parlamentarischen Prozesses künftig bis zu 15 Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus wird die maximal erlaubte Schubhaftdauer für Fremde, die in einen anderen Schengenstaat zurückgebracht werden sollen, von 5 Tagen auf 14 Tage verlängert.

Mit Ausnahme des Team Stronach läuft die Opposition gegen das Vorhaben der Regierung Sturm. Die Grünen sprechen von einer Aushebelung des Asylrechts, die NEOS wollen Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen. Auch die FPÖ ist dagegen, jedoch aus einem anderen Grund: Sie hält das Gesetzespaket für unzureichend, ihr zufolge ist es ein "Flickwerk", das zu wenig weit geht. Eine heftige und spannende Debatte ist daher zu erwarten.

Mitverhandelt werden auch sieben Anträge der Opposition, in denen diese ihre jeweiligen Anforderungen an das Asylrecht formulieren.

Strafprozessrechtsänderungsgesetz: Zugriff auf das Kontenregister im Strafverfahren und Opferschutz

Staatsanwaltschaften können in Zukunft im Rahmen von Strafverfahren Einsicht in das Kontenregister nehmen. Für die Einsicht in äußere Kontodaten wie Name des Inhabers, Wohnort oder Geburtsdatum soll eine staatsanwaltschaftliche Anordnung ausreichen, Auskünfte über den Inhalt der Konten bedürfen hingegen laut Vorlage einer gerichtlichen Bewilligung.

Das sieht das Strafprozessrechtsänderungsgesetz vor, das der Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und in Teilbereichen der NEOS dem Plenum vorgelegt hat. Den Grünen ist vor allem das eigene Rechtsmittelrecht der Banken ein Dorn im Auge. Ihr Entschließungsantrag, das Rechtsmittelrecht bei Kontoöffnungen auf die jeweils betroffene verfügungsberechtigte Person zu begrenzen, wurde im Ausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt. Auch die NEOS stehen der Einsicht in das Kontenregister ohne richterliche Bewilligung skeptisch gegenüber.

Begrüßt wurde aber allgemein die zweite Stoßrichtung des Gesetzentwurfs, nämlich der Opferschutz. Dabei geht es in Umsetzung einer EU-Richtlinie um die Rechte auf Information und den Ausbau der Verfahrensrechte. Betont wird vor allem die besondere Schutzbedürftigkeit. Als besonders schutzbedürftig gelten dabei jedenfalls Minderjährige und Opfer von Sexualdelikten.

Nicht durchsetzen konnten sich im Ausschuss die NEOS mit ihrem Vorschlag, in einem Modellprojekt Videoaufzeichnung von Einvernahmen vor der Polizei zu erproben. Ihnen zufolge wäre es dadurch möglich, den tatsächlichen Eindruck vor Ort für später zu erhalten.

Schärferes Vorgehen gegen Drogenhandel

Die stark wachsende Drogenszene in Ballungsräumen der letzten Monate - vor allem in Wien - ist Anlass für verschärfte Bestimmungen im Suchtmittelgesetz, die mittels eines SPÖ-ÖVP-Initiativantrags auf den parlamentarischen Weg und im Justizausschuss mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien plenumsreif gemacht wurden. Man müsse auf "unhaltbare Zustände" reagieren, so die Begründung für den Vorstoß.

Rechtlicher Hintergrund der Initiative von SPÖ und ÖVP war die jüngste Strafrechtsreform, die in Bezug auf das Suchtmittelgesetz dem Grundsatz "Therapie statt Strafe" stärker zum Durchbruch verhilft. Drogenhändler können demnach nur in Untersuchungshaft genommen werden, wenn die Gewerbsmäßigkeit ihres Tuns nachgewiesen wird, wobei "Gewerbsmäßigkeit" enger definiert ist. Nunmehr wird ein neuer Straftatbestand "Drogenhandel im öffentlichen Raum" eingeführt: Drogendealern an U-Bahnhaltestellen und anderen öffentlichen Plätzen droht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, auch wenn sie nicht eindeutig des gewerbsmäßigen Handels überführt werden.

Die Oppositionsparteien versagten dem Vorschlag im Ausschuss ihre Zustimmung, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. FPÖ und Team Stronach reicht der neue Tatbestand gegen öffentlichen Drogenhandel nicht zur nachhaltigen Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität. In einem eigenen Antrag fordern die Freiheitlichen, die durch die StGB-Reform bewirkten Lockerungen zu streichen, und zwar beim Besitz von Kleinstmengen an Drogen und bei der Definition von Gewerbsmäßigkeit. Ihr Vorstoß blieb im Justizausschuss jedoch in der Minderheit. Anders die Grünen und die NEOS, die von reiner "Symptombekämpfung" sprachen. Ihrer Meinung nach handelt es sich dabei um ein spezifisches Wiener Problem, das nichts mit der Strafrechtsreform zu tun habe. Vielmehr müssten die Ursachen des Drogenhandels bekämpft werden.

Gerichtspraxis wird auf sieben Monate verlängert

Die Gerichtspraxis soll in Hinkunft mindestens sieben anstatt bisher fünf Monate dauern und zu einer Intensivierung, Vertiefung und Attraktivierung führen. Die diesbezügliche und im Justizausschuss einstimmig angenommenen Änderung des Rechtspraktikantengesetzes sieht zudem eine moderate Erhöhung des Ausbildungsbeitrags vor.

Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf werden nicht zusammengelegt

Die geplante Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf wird ad acta gelegt, folgt das Plenum der mehrheitlichen Meinung des Justizausschusses. ÖVP und SPÖ machen in ihrem Antrag dafür neben praktischen vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geltend. So laufe die Zusammenlegung auf eine wechselseitige Einschränkung der Organisationshoheit der beteiligten Länder hinaus, zumal Niederösterreich und Wien über unterschiedliche Rechtsquellen (NÖ: Verordnung; Wien: Bundesgesetz) zur Sprengelfestlegung verfügen. Einzig die NEOS zeigten kein Verständnis für den Stopp der Fusion, da in anderen Fällen sehr wohl die verfassungsgesetzliche Grundlage geschaffen worden sei.

Die zweite Stoßrichtung des Gesetzentwurfs geht in Richtung Forcierung der elektronischen Aktenführung. In Zukunft sollen auch Urkunden und Protokolle gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Erledigungen elektronisch unterfertigt werden können.

Verwertungsgesellschaftengesetz setzt EU-Richtlinie um

Ebenfalls einstimmig sollte das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 über die parlamentarische Bühne gehen. Damit setzt Österreich die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrfachlizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung um. Hauptaspekte sind dabei die Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern sowie der Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten. In einem eigenen neuen Abschnitt des Gesetzes werden zudem Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrfachlizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben, eingeführt. Neu sind auch ein Beschwerdemanagement sowie Streitbeilegungsmechanismen.

Handelsvertretergesetz bringt Klarstellung über Provision bei Kündigung

Klarstellungen bringen nach einem OGH-Urteil die Änderungen im Handelsvertretergesetz, welche im Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen gebilligt wurden. Grundlage dafür bot eine ÖVP-SPÖ-Initiative, wonach VersicherungsvertreterInnen bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrags zumindest 50% der Folgeprovision erhalten. Die Freiheitlichen hingegen verlangen in einem eigenen Antrag die volle Auszahlung der Folgeprovision, fanden dafür aber keine ausreichende Unterstützung. Die NEOS hingegen betrachten keinen der beiden Änderungsvorschläge als zielführend, weil das Höchstgericht keinerlei Angaben über die erforderliche Höhe der Folgeprämie in diesem Kontext gemacht habe.

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

Kontrovers wird auch die Debatte über die Novelle zum Tabakgesetz verlaufen, wie dies auch schon im Gesundheitsausschuss der Fall war. Dass Zigarettenpackungen künftig mit Schockbildern und deutlicheren Warnhinweisen versehen werden müssen, dafür stimmten neben den Regierungsparteien auch die Grünen. Demnach muss es künftig auf jeder Packung "Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf" heißen. Ziel der neuen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen ist es, Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten und die Zahl der RaucherInnen insgesamt zu reduzieren. Dafür sollen unter anderem abschreckende Fotos von Krebsgeschwüren und Raucherlungen sowie Botschaften wie "Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind", sorgen. Außerdem ist die Nummer des "Rauchfrei Telefons" verpflichtend auf den Packungen anzugeben. Die aus Text und Bild bestehenden gesundheitsbezogenen Warnhinweise müssen 65% der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken und bestimmte Layout-Vorgaben erfüllen.

In einer Entschließung sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, bei den kombinierten Warnhinweisen auf den Packungen künftig darauf zu achten, dass es zu keiner Diskriminierung behinderter Menschen kommt. Außerdem drängen sie auf klare Rückverfolgbarkeitsregelungen für Tabakprodukte auf einer einheitlichen europäischen Basis.

Mit der Novelle werden außerdem Zigaretten und Tabak mit charakteristischen Aromen und bestimmten Zusatzstoffen wie Menthol und Vitaminen sowie der Verkauf von Kautabak verboten und ein Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse eingeführt. Vom Verbot des Versandhandels sind ausdrücklich auch E-Zigaretten und Liquids umfasst. Die Gesetzesvorlage setzt eine EU-Richtlinie um, geht aber in einzelnen Punkten über die Unionsvorgaben hinaus.

Alte Zigarettenpackungen dürfen noch bis zum 31. August 2016 von den Großhändlern an Trafiken ausgeliefert werden, die endgültige Deadline für den Verkauf ist der 20. Mai 2017.

Seitens der Befürworter ist man zuversichtlich, dass die vorliegenden Bestimmungen Wirkung zeigen. Es gehe darum, Rauchen unattraktiv zu machen. Die FPÖ kritisierte im Ausschuss, das Gesetz stelle einen weiteren Schritt in Richtung Verbotskultur dar und sei ein "Bürokratiemonster". Die NEOS wiederum wendeten sich im Ausschuss gegen weitgehende Verordnungsermächtigungen und die Benachteiligung kleiner Unternehmen.

Gesundheit Österreich GmbH

Nach einem einstimmigen Votum legte der Gesundheitsausschuss dem Plenum die Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) vor. Die GÖG soll in Hinkunft nicht nur für die laufende Evaluierung und Qualitätssicherung des im Jahr 2014 gestarteten Brustkrebs-Früherkennungsprogramms zuständig sein, sondern auch für die Koordination und die Suche nach passenden StammzellenspenderInnen.

Zusammenarbeit mit Tschechien im Rettungsdienst

Mit einhelliger Zustimmung kann auch das Abkommen zwischen Österreich und Tschechien über grenzüberschreitende Kooperation rechnen. Dadurch erhalten die Landeshauptleute von Niederösterreich und Oberösterreich die Möglichkeit, entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Hauptmännern der angrenzenden Kreise in der Tschechischen Republik abzuschließen, um eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Menschen in den benachbarten Regionen der beiden Länder zu gewährleisten.

Hausapotheken sollen abgesichert werden

Auch das Thema "Hausapotheken" ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen. Mit der Initiative der Koalitionsparteien, die den Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ passierte, sollen die Hausapotheken abgesichert werden, indem die Kriterien für die Genehmigung geändert werden. So dürfen ÄrztInnen künftig unter bestimmten Umständen auch in Gemeinden, in denen bereits eine öffentliche Apotheke vorhanden ist, eine Hausapotheke betreiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Ordination mehr als sechs Kilometer von der nächsten öffentlichen Apotheke entfernt ist. Gleichzeitig wird eine 2006 abgeschaffte Sonderregelung für HausärztInnen, die eine Kassenstelle mit angeschlossener Hausapotheke übernehmen, wieder eingeführt. Für sie wird ein Mindestabstand von vier Kilometern zur nächsten öffentlichen Apotheke festgelegt, wobei mit einem Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wurde, dass die Bewilligung einer Hausapotheke zurückzunehmen ist, wenn die Entfernungsvoraussetzung aufgrund der Verlegung der Ordination entfällt.

Ablehnung ist seitens der Grünen und der NEOS zu erwarten, sie sehen keinen Notstand bei der Versorgung am Land und befürchten, dass ÄrztInnen zu viele Medikamente verschreiben, wenn sie an diesen zusätzlich Geld verdienen.

Eingliederung syrischer ÄrztInnen

Wahrscheinlich auch im Plenum nicht durchkommen werden die Grünen mit ihrer Forderung, syrische ÄrztInnen und anderes medizinisches Fachpersonal aus dem Bürgerkriegsland möglichst rasch in das österreichische Gesundheitssystem einzubinden und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, bereits vor der Nostrifikation ihrer beruflichen Qualifikationen unterstützend im Gesundheitsbereich tätig zu sein. Im Ausschuss hat Bundesministerin Sabine Oberhauser darauf hingewiesen, dass es bereits verschiedene diesbezügliche Bemühungen gebe.

Auflösung des KRAZAF

Die Institution mit dem sperrigen Titel "KRAZAF" (Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds) soll nun auch bald Geschichte sein. SPÖ und ÖVP haben eine Initiative gestartet, diesen aufzulösen. Sein Zweck bis zum Jahr 1996 bestand in der Gewährung von Zuschüssen an die Träger der Krankenanstalten. Seit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ist er jedoch nicht mehr aktiv, seine Aufgaben haben mittlerweile die Bundesgesundheitsagentur und neun Landesgesundheitsfonds übernommen. Einer Auflösung des Fonds standen bislang allerdings Rechtsstreitigkeiten entgegen, nun soll ein eigenes Abwicklungsgesetz Rechtssicherheit bringen und einer drohenden Insolvenz des Fonds vorbeugen. Mit dem Gesetzesantrag würden Probleme beseitigt, die 20 Jahre alt sind, heißt es seitens der Koalition. Durch die Abwicklung des Fonds würde man Klagen die Grundlage entziehen. Für die Opposition sieht das Ganze aber nicht "ganz sauber" aus.

Wiener Gesundheitswesen

Geht es nach der Entscheidung im Ausschuss, wird sich die FPÖ auch im Plenum nicht mit ihrem Antrag zum Wiener Gesundheitswesen durchsetzen. Darin hat die FPÖ die Nichtverlängerung des Vertrags des Lungenfacharzts Gernot Rainer thematisiert und unter anderem von einer "Säuberungswelle" im Wiener Gesundheitswesen und von DDR-Methoden gesprochen. (Fortsetzung) keg/jan