Parlamentskorrespondenz Nr. 397 vom 22.04.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 28. April 2016

UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, Bundesfinanzrahmengesetz, Handyverbot, Basiskonto

Wien (PK) – Hoher Besuch zeichnet den Beginn dieses Plenartags aus: UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon spricht auf Einladung von Nationalratspräsidentin Doris Bures vor dem Nationalrat. Außenpolitisch geht es in der Fragestunde mit Bundesminister Sebastian Kurz weiter. Finanzminister Hans Jörg Schelling präsentiert das Bundesfinanzrahmengesetzt 2017 bis 2020, weitere Schwerpunkte an diesem Tag bilden das Handyverbot am Steuer, die Einrechnung externer Kosten in die LKW-Maut und die Einführung eines Basiskontos. Der Nationalrat stimmt auch endgültig über verschärfte Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Amtsverlust ab.

Erklärung von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon

Als erster UNO-Generalsekretär gibt Ban Ki-moon um 09.00 Uhr im Rahmen einer Plenarsitzung des Nationalrats eine Erklärung ab. Sein Blick auf die globalen Herausforderungen, in deren Vordergrund momentan der syrische Bürgerkrieg, der islamistische Terror, die instabile Lage im gesamten arabischen Raum und die damit verbundenen großen Flüchtlingsbewegungen stehen, ruft großes Interesse hervor. Im Anschluss an die Rede ergreifen die Klubobleute der sechs Parlamentsparteien das Wort.

Ban Ki-moon war viele Jahre lang bilateraler Botschafter Südkoreas in Wien und ist Österreich daher sehr verbunden. Die Nationalratspräsidentin machte mit dieser Einladung von der jüngsten Novelle zur Geschäftsordnung Gebrauch, wonach herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik eingeladen werden können, in einer Nationalratssitzung zu sprechen. Der letzte Auftritt eines UNO-Generalsekretärs im Plenarsaal liegt bereits mehr als 20 Jahre zurück: Am 16. Juni 1993 sprach Boutros Boutros Ghali vor den Abgeordneten, damals allerdings mangels einer expliziten Regelung in der Geschäftsordnung noch im Vorfeld der Nationalratssitzung.  

Fragestunde mit Außenminister Sebastian Kurz

Nach dem Besuch des UNO-Generalsekretärs wird um ca. 10.00 Uhr eine weitere Sitzung des Nationalrats eröffnet, die mit einer Fragestunde beginnt. Dabei haben die Abgeordneten die Gelegenheit, ihnen wichtige außen-, europa- und integrationspolitische Themen mit Bundesminister Sebastian Kurz zu erörtern.

Erste Lesung zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020

Zu einer Budgetdebatte gibt die Präsentation des Bundesfinanzrahmengesetzes 2017 bis 2020 durch Finanzminister Hans Jörg Schelling im Rahmen einer Ersten Lesung Anlass. Schelling skizziert darin seinen weiteren Budgetkurs. Die Debatte wird traditionsgemäß von den Abgeordneten dazu genützt, nicht nur über die finanzielle Situation der Republik zu diskutieren, sondern sie nehmen auch die Gelegenheit wahr, über die Politik der Regierung allgemein Bilanz zu ziehen.

Eigene, unabhängige Behörde für Abschlussprüferaufsicht

Ob das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz nun doch durch das Plenum geht, wird sich erst erweisen müssen, nachdem die Vorlage im Wirtschaftsausschuss am 12. März dieses Jahres die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt hat und mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien nur eine einfache Mehrheit erzielen konnte. Eine qualifizierte Mehrheit dafür ist wegen einiger darin enthaltenen Verfassungsbestimmungen notwendig.

Die Gesetzesvorlage schafft für den Bereich der Abschlussprüferaufsicht eine eigene, letztverantwortliche und unabhängige Behörde und führt zusätzlich zu den für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften geltenden Qualitätssicherungsprüfungen auch Inspektionen für Unternehmen von öffentlichem Interesse ein. Die als weisungsfreie Organisationseinheit eingerichtete Behörde übernimmt dabei die Funktionen des Arbeitsausschusses für Qualitätsprüfungen und der Qualitätskontrollbehörde, die bisher auf diesem Gebiet tätig waren. Strittig blieb im Ausschuss vor allem die Frage einer allfälligen Berücksichtigung der Sozialpartner bei der Aufsichtsprüfung.

Handyverbot am Steuer wird verschärft

Die vorliegende Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) bringt ein striktes Handyverbot am Steuer. Künftig wird gestraft, wenn Autofahrer Mobiltelefone während der Fahrt außer zum Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen oder als Navigationssystem verwenden. Verboten werden auch das Schreiben und Lesen von SMS und Mails sowie das Surfen im Internet. Die Verschärfung soll der Verkehrssicherheit dienen. Der Gesetzesschritt wird damit begründet, dass rund ein Drittel aller im Straßenverkehr getöteten Personen im vergangenen Jahr durch die Folgen von Ablenkung am Steuer ums Leben gekommen sind. Durch die Novelle wird außerdem der Verwaltungsaufwand bei Kfz-Versicherungen gesenkt. Für die Grünen ist die Regelung nicht strikt genug, die FPÖ kündigte im Ausschuss Abänderungsanträge für das Plenum an.

Mitverhandelt werden drei Anträge, in denen das Team Stronach ergänzende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit vorschlägt. Diese fanden im Verkehrsausschuss keine Mehrheit. Verlangt werden darin schärfere Sicherheitsbestimmungen für Mopeds und eine Verpflichtung von Taxiunternehmen, Sitzerhöhungen für Kinder mitzuführen. Die Oppositionsfraktion fordert zudem ein verpflichtendes Mindestgeräusch für Elektro- und Hybrid-Autos.

Externe Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastungen werden in LKW-Maut eingerechnet

Durch Änderungen beim Bundesstraßen-Mautgesetz und im ASFINAG-Gesetz sollen externe Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastungen in die Berechnung der LKW-Mauttarife einfließen. Damit macht die Regierung von der Wegekostenrichtlinie der EU Gebrauch, um die Kostenwahrheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die daraus von der ASFINAG lukrierten Mehreinnahmen gehen an den Bund zur nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs. Außerdem nimmt die Novellierung Mautprellerei ins Visier. Die Benützung von Sondermautstrecken ohne ordnungsgemäße Entrichtung des Entgelts wird nämlich zur Verwaltungsübertretung erklärt. Wie Verkehrsminister Gerald Klug im Ausschuss betonte, ist eine flächendeckende LKW-Maut in Österreich nicht geplant.

Vom Verkehrsausschuss an das Plenum weitergereicht wurden zudem zwei Initiativen der Grünen. Darin fordern sie zum einen bessere Informationen über die Gefahren von Handy-Benutzung, etwa durch eine bundesweite Informations- und Bewusstseinsbildungskampagne zum Thema Strahlenbelastung. Zum anderen haben sie Bedenken, wenn es um den persönlichen Datenschutz in Verbindung mit digitalen Systemen in Autos geht. So sollte etwa Versicherungen nicht erlaubt sein, "Pay-as-you-drive-Geschäftsmodelle" anzubieten, bei denen der Tarif durch Datenübermittlung des Fahrverhaltens festgelegt wird. Beide Anträge fanden im Verkehrsausschuss keine Mehrheit.

Recht auf Basiskonto und erleichterter Vergleich von Kontogebühren

Das Basiskonto für alle wird nun auch in Österreich Realität. Anrecht darauf haben rund 150.000 Menschen. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen enthält das sogenannte Verbraucherzahlungskontogesetz, das vom Konsumentenschutzausschuss mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde und nun dem Nationalratsplenum zur Abstimmung vorliegt. Lediglich die NEOS haben im Ausschuss dagegen votiert, weil sie sich mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel gewünscht hätten. Grundsätzlich begrüßen aber auch sie das Basiskonto.

Ab Mitte September haben demnach auch jene Personen Recht auf ein Konto, die bisher keines hatten, weil sie überschuldet bzw. ohne Einkommen sind oder über keinen festen Wohnsitz verfügen. Voraussetzung für ein Basiskonto ist, dass man einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union hat, unabhängig vom Wohnort und der Staatsangehörigkeit. Somit umfasst das Gesetz auch Obdachlose, AsylwerberInnen oder faktisch nicht abschiebbare Fremde. Das Basiskonto verfügt über grundlegende Funktionen eines normalen Zahlungsverkehrs. Das Konto kann nicht überzogen werden und soll maximal 80 € pro Jahr kosten, besonders bedürftige Personen werden nur 40 € zahlen müssen. Weitere zentrale Bestimmungen der Gesetzesvorlage bringen mehr Transparenz bei den Kontogebühren sowie Erleichterungen beim Bankenwechsel.

Immunität von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl

Anschließend geht es um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien, die Immunität von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl aufzuheben.

Strengere Regeln für Amtsverlust (Dritte Lesung)

Nachdem der Nationalrat bereits am Mittwoch über die strengeren Regeln im Zusammenhang mit dem Amtsverlust in Zweiter Lesung abgestimmt hat, findet am Ende dieses Plenartages die Dritte Lesung statt. Dies hat rein formalrechtliche Gründe, da mit dem Gesetzespaket auch die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert wird. Demnach darf die Dritte Lesung frühestens 24 Stunden nach der Zweiten Lesung erfolgen (§ 108 GOG-NR).

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bei einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten droht Abgeordneten in Hinkunft eine Mandatsaberkennung. Außerdem sollen die Amtsverlust-Regelungen nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder, die Landeshauptleute, den Bundespräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten und die Mitglieder der Volksanwaltschaft gelten. (Schluss) jan/keg